Rundum-Schutz
Was, wenn der Betrieb nach einem Sachschaden stillsteht?
Die Ertragsausfallversicherung ist häufig eine notwendige Ergänzung zu Ihrer Sach-Inhaltsversicherung. Schnell kann ein Brand oder ein anderes Schadenereignis eine kostspielige Betriebsunterbrechung zur Folge haben. Vor diesem finanziellen Risiko schützt die Ertragsausfallversicherung.
Die Ertragsausfallversicherung deckt innerhalb der vereinbarten Haftzeit alle fortlaufenden Betriebskosten, sofern sie rechtlich notwendig oder wirtschaftlich begründet sind – auch Gehälter, Löhne und Kredite.
Wird die Betriebsunterbrechungsversicherung als Zusatzdeckung innerhalb einer Sach-Inhaltsversicherung abgeschlossen, übernehmen wir 12 Monate lang die Kosten für Unterbrechungsschäden, die zum Beispiel durch Leitungswasser, Sturm und Hagel und weitere Elementargefahren verursacht werden. Die Versicherungssumme entspricht der für die Sach-Inhalt vereinbarten Versicherungssumme, maximal 1 Mio €.
Bei Versicherungssummen über 1 Mio. bis 10 Mio. € kann die Ertragsausfallversicherung als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden und das für 12, 18 oder 24 Monate.
Umfassende Kostendeckung
Zu den versicherten Kosten gehören alle rechtlich notwendigen oder wirtschaftlich begründeten fortlaufenden betrieblichen Kosten innerhalb der Haftzeit, wie:
Die Highlights unserer Ertragsausfallversicherung
* Bei Schäden bis 20 % der Versicherungssumme, maximal 1 Mio. €
** Bei Schäden bis zur jeweiligen Versicherungssumme, maximal 2,5 Mio. €
*** Gilt, wenn sich der beschriebene Versicherungsschutz künftig in Umfang und/oder Höhe bei neu abzuschließenden Verträgen ohne Mehrbeitrag verbessert
**** Gilt nicht für die Gefahren der Technischen Versicherung, Werkverkehr, Kühlgut, Tiefkühlgut und Medikamentenverderb, sowie Unbenannte Gefahren
Ertragsausfallversicherung als Zusatzdeckung innerhalb der Sach-Inhaltsversicherung zu den versicherten Sach-Gefahren
Die Versicherungssumme entspricht dabei immer mindestens der Versicherungssumme der Sach-Inhaltsversicherung. Eine Erhöhung ist bis auf 1 Mio. € Versicherungssumme möglich. Für diese Zeiträume haften wir maximal bei einem Unterbrechungsschaden:
12 Monate für die Gefahren:
1 Monat für die Gefahr:
Ertragsausfallversicherung als eigenständiger Vertrag
Für Versicherungssummen über 1 Mio. € und sonstige individuelle Wünsche bei der Absicherung von fortlaufenden Kosten und entgangenen Gewinnen kann die Ertragsausfallversicherung auch als eigenständiger Vertrag mit bis zu 10 Mio. € Versicherungssumme abgeschlossen werden. Auch die Verlängerung der Haftzeit ist im Bedarfsfall bei diesem Vertrag auf 18 oder 24 Monate möglich.
Für diese Zeiträume haften wir maximal bei einem Unterbrechungsschaden:
12, 18 oder 24 Monate für die Gefahren:
1, 2 oder 3 Monate für die Gefahr:
Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen, die für Sie richtigen Produkte zu wählen:
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