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Das Prinzip eines Zeitwertkontos ist einfach: Durch steuer- und sozialversicherungsfreie, regelmäßige und/oder einmalige Einbringungen in Form von Geld in ein betriebliches Zeitwertkonto wird das Gehalt der Arbeitnehmer während künftiger Freistellungen von der Arbeitsleistung aus dem Guthaben finanziert.
Einzahlungen in ein Zeitwertkonto können aus dem regelmäßigen Gehalt, Tantiemen, Bonus oder Einmal-/Sonderzahlungen wie beispielsweise dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld erfolgen. Auch Arbeitgeberzuschüsse sind möglich.
Die Einzahlungen in Zeitwertkonten erfolgen vor Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Erst bei Verwendung des Wertguthabens aus den Zeitwertkonten findet der steuerliche Zufluss statt. Damit erfolgt die Versteuerung und Verbeitragung erst in der Freistellungsphase.
Bei Zeitwertkonten ist die Insolvenzsicherung bedeutend. Deshalb hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Pflicht zur Insolvenzsicherung der Wertguthaben eingeführt. Die Treuhandlösung ist ein Sicherungsmodell, das vom Gesetzgeber anerkannt ist.
Was ist Altersteilzeit?
Altersteilzeit ermöglicht älteren Arbeitnehmern einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in den Ruhestand.
Wesentlich für Altersteilzeitvereinbarungen ist, dass die durchschnittliche Arbeitszeit grundsätzlich auf die Hälfte reduziert wird und die Verteilung der Arbeitszeit innerhalb des verbleibenden Zeitraumes durch die Vertragsparteien frei geregelt werden kann.
Das bekannteste Modell ist dabei das Blockmodell, bei dem die aktive Zeit im Unternehmen verkürzt wird. Beim Blockmodell wird die Gesamtdauer der Altersteilzeit in zwei gleich große Zeiträume (Blöcke) aufgeteilt.
Die erste Phase bildet die „aktive Zeit“ (Arbeitsphase), daran anschließend folgt die zweite Phase, die „passive Zeit“ (Freistellungsphase).
Voraussetzungen:
Reduzierung der durchschnittlichen Arbeitszeit auf die Hälfte; nach Ende der Altersteilzeit muss ein unmittelbarer Übergang in eine Altersrente möglich sein (mit oder ohne Abschläge).
Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen (ATG und Flexi II) gebührt ein besonderes Augenmerk der Insolvenzsicherung. Hierzu stehen Ihrem Unternehmen je nach Unternehmensgröße und unternehmensindividuellen Wünschen u.a. eine eigens entwickelte langjährig bewährte und rechtsgutachterisch geprüfte Treuhandlösung auf Basis eines Verwaltungs-, Treuhand- und Sicherungsvertrages für Wertguthaben (VTS) oder eine Treuhandlösung im Rahmen eines Contractual Trust Arrangements (CTA) zur Verfügung. Unser CTA-Modell beruht auf einer doppelseitigen Treuhand (Verwaltungstreuhand und Sicherungstreuhand) mit echtem Vertrag zugunsten Dritter. Vorrangig gesichert sind Versorgungsansprüche, welche nicht gesetzlich durch den PSVaG gesichert sind ("Exzedentenregelung").
Insolvenzsicherung mittels eines VTS-Vertrages:
Insolvenzsicherung durch das CTA-Konzept: