Unterstützungskasse

Individuelle Versorgungsleistungen für Ihre Mitarbeiter

Das Wichtigste in Kürze
  • Mit günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen hohe Versorgungslücken schließen
  • Auslagerung der Versorgungsrisiken und des Verwaltungsaufwandes aus dem Unternehmen möglich
  • Kein Bilanzausweis erforderlich

Die Unterstützungskasse bietet Ihnen gute Möglichkeiten zur Versorgung Ihrer Mitarbeiter. Sie lässt sich ideal mit dem Durchführungsweg Direktversicherung kombinieren. So können z. B. die Entgeltumwandlung* der Arbeitnehmer im Rahmen der Direktversicherung durchgeführt und arbeitgeberfinanzierte** Versorgungsbestandteile über die Unterstützungskasse abgebildet werden. Auch hohe Versorgungslücken, insbesondere für Mitarbeiter in Schlüsselpositionen wie auch Geschäftsführer, können über eine Unterstützungskasse geschlossen werden.

Die Beiträge an eine Unterstützungskasse berühren nicht die Höhe der maximal steuerfreien Beiträge einer Direktversicherung. Das heißt: Die steuerliche Förderung der Aufwände für die Unterstützungskasse erfolgt quasi „on top“.

*Finanzierung der Beiträge über das Bruttogehalt des Arbeitnehmers.
** Finanzierung der Beiträge durch den Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt.

Ihre Vorteile 

  • Mit günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen hohe Versorgungslücken schließen
  • Auslagerung der Versorgungsrisiken und des Verwaltungsaufwandes aus dem Unternehmen möglich
  • Es ist kein Bilanzausweis erforderlich.
  • Die Versorgung ist vor Rentenbeginn ausfinanziert. Dies wird durch eine Rückdeckungsversicherung* erreicht.
  • Zuwendungen (als arbeitgeberfinanzierte Beiträge oder aus Entgeltumwandlung) für eine Rückdeckungsversicherung* und Verwaltungsbeiträge sind abzugsfähige Betriebsausgaben.

* Eine seitens der Unterstützungskasse abgeschlossene Versicherung auf das Leben des Arbeitnehmers. Die über die Unterstützungskasse zugesagten Versorgungsleistungen entsprechen den Leistungen aus der Versicherung.

Indi­vi­du­elle Ver­sor­gung und opti­ma­ler Ser­vice

Die  Generali Deutschland Gruppenunterstützungskasse e. V. ermöglicht Ihnen eine individuelle Ausgestaltung der Versorgungsleistungen für Ihre Mitarbeiter. Sie können ihnen nicht nur einen guten Lebensstandard im Ruhestand sichern, sondern z. B. auch eine Hinterbliebenenabsicherung oder Leistungen im Falle einer Invalidität zusagen.

So können Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens am Arbeitsmarkt deutlich verbessern. Denn in vielen Branchen ist es schwierig, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und diese zu binden.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen gegen einen geringen Verwaltungsbeitrag einen hervorragenden administrativen Service, der Sie und Ihr Personalteam deutlich entlastet:

  • Klärung der Eckpunkte der von Ihnen gewünschten Versorgung
  • Erstellung unternehmensindividueller Leistungspläne
  • Erstellung von Versorgungsbescheinigungen
  • Jährliche Kurznachweise zur Vorlage beim Pensions-Sicherungs-Verein
  • Erstellung von Mustertexten bei besonderen Gestaltungsfragen
  • Jährliche Bescheinigung der erreichten Versorgungshöhe
  • Berechnung der unverfallbaren Anwartschaften*
  • Vornahme der internen oder externen Teilung im Rahmen eines Versorgungsausgleichs
  • Durchführung des gesamten Pensionsmanagements (Versteuerung, Verbeitragung in der Sozialversicherung und Auszahlung der Leistungen)

* Zeitraum bis zum Beginn der Leistungsphase.

So funk­tio­niert die rück­ge­deckte Unter­stüt­zungs­kasse

Wenn Sie sich für den Durchführungsweg der Unterstützungskasse entscheiden, werden Sie als sog. Trägerunternehmen Mitglied in der Generali Deutschland Gruppenunterstützungskasse e.V..

Für die von Ihnen zugesagten Versorgungsleistungen wenden Sie der Unterstützungskasse Beiträge zu, mit denen eine Rückdeckungsversicherung bei der Generali Deutschland Lebensversicherung AG abgeschlossen wird. Über die Rückdeckungsversicherungen werden Ihre Versorgungszusagen finanziert.

Im Versorgungsfall erhalten Ihre Arbeitnehmer die zugesagten Leistungen von der Unterstützungskasse aus dieser Versicherung. Für die Altersversorgung ist eine Rentenzahlung oder eine Kapitalzahlung möglich.

Für Ihre Mitarbeiter besteht erst eine Steuer- und Sozialabgabenpflicht, wenn Leistungen ausgezahlt werden. Der Vorteil: Im Rentenalter fällt die Steuerlast meist geringer aus und Sozialversicherungsbeiträge in der Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht mehr an.

Cle­veres Vor­sor­ge­kon­zept der Unter­stüt­zungs­kasse

Das Vorsorgekonzept der Generali Deutschland Gruppenunterstützungskasse kombiniert Sicherheit und Rendite. Ganz nach dem Prinzip: „So viel Sicherheit wie nötig, soviel Renditechancen wie möglich.“ Die Basis bildet eine garantierte Leistung in Höhe von 60% der gezahlten Beiträge zum Rentenbeginn. Die Beiträge werden in der Rückdeckungsversicherung der Generali Deutschland Lebensversicherung am Kapitalmarkt angelegt. Hierdurch entstehen zusätzliche Renditechancen.

Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG gehört zu den ersten Anbietern fondsgebundener Lebens- und Rentenversicherungen. Heute ist sie sehr engagiert in diesem Segment. Von dieser Erfahrung profitiert auch die Unterstützungskasse.

Lei­tende Ange­stellte und Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten

Leitende Angestellte und Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) von Kapitalgesellschaften haben meist hohe Versorgungslücken. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung können sie in Relation zu ihren Bezügen nur geringe Renten erwarten. GGF sind zudem meist viele Jahre nicht versicherungspflichtig, wodurch die gesetzliche Rente noch niedriger ausfällt.

Um die finanzielle Absicherung des Lebensstandards im Alter sicherzustellen, ist eine zusätzliche Altersversorgung unerlässlich.

Die Unterstützungskasse eignet sich ideal dafür. Denn sie hilft, besonders hohe Versorgungslücken zu schließen.

Der Vorteil: Die Beiträge an eine Unterstützungskasse gelten in der Anwartschaftsphase als nicht zugeflossen. Damit können in diesem Durchführungsweg auch hohe Versorgungszusagen erteilt werden, ohne einen steuerlichen Zufluss bei den Arbeitnehmern zu bewirken.

Die gesetz­li­che Insol­venz­si­che­rungs­pflicht

Die Versorgungszusagen über eine Unterstützungskasse unterliegen grundsätzlich einer gesetzlichen Insolvenzsicherungspflicht. Träger der Insolvenzsicherung ist der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG). Im Falle einer Unternehmensinsolvenz zahlt er laufende Renten weiter und gewährleistet, dass unverfallbare Anwartschaften später im Leistungsfall erfüllt werden.

Wenn Sie als Arbeitgeber eine insolvenzsicherungspflichtige Zusage über eine Unterstützungskasse erteilen, werden Sie beitragspflichtiges Mitglied im PSVaG. Die Absicherungspflicht ergibt sich aus den Vorschriften des Betriebsrentengesetzes.

Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.

Unser Beratungs-Partner

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Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen, die für Sie richtigen Produkte zu wählen:

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