Rundum-Schutz
Renten- und Unverfallbarkeitsbescheinigungen, Abfindungen, Versorgungsausgleich: Bei der Verwaltung von Versorgungswerken sind versicherungsmathematisches Know-how und stets aktuelles Wissen der relevanten Rechtsprechung unumgänglich. Gerne übernehmen wir die Verwaltung Ihres Versorgungswerkes ganz oder teilweise. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf und profitieren Sie von unserem Fachwissen und der langjährigen Erfahrung unserer Experten.
Unsere Serviceleistungen umfassen:
Auch bei der Neuordnung von Pensionszusagen und Versorgungswerken unterstützen wir Sie von der Analyse Ihrer bestehenden bis hin zur Einführung einer neuen Versorgungsordnung. Dabei haben wir sowohl die damit verbundenen betriebswirtschaftlichen und bilanziellen als auch die arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte im Blick.
Wir übernehmen alle Berechnungen, die im Zusammenhang mit der Verwaltung Ihrer Versorgungszusage anfallen:
Selbstverständlich beraten und unterstützen wir Sie auch in allen weiteren aktuariellen Fragen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um in einem persönlichen Gespräch Ihren individuellen Bedarf zu bestimmen. Im Anschluss daran erhalten Sie von uns ein konkretes und auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot.
Wie wirken sich Niedrigzinsphase und Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Ihr Versorgungswerk aus? Wie entwickeln sich Ihre Bilanzzahlen und wie groß ist die Gefahr zukünftiger Finanzierungslücken?
Antworten auf diese Fragen liefert Ihnen unsere Versorgungszusagen-Analyse:
Sollten Sie sich daraufhin für eine Umgestaltung Ihrer Versorgungszusage entscheiden, unterstützen wir Sie natürlich auch dabei. Eine Alternative könnte beispielsweise die Auslagerung auf einen Pensionsfonds sein. In diesem Fall analysieren wir die Machbarkeit einer solchen Neustrukturierung und deren bilanzielle Auswirkungen.
Lässt sich ein Mitarbeiter scheiden, so sind Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung im Rahmen des Versorgungsausgleichs zu teilen. Der Versorgungsträger ist verpflichtet, dem Familiengericht einen Teilungsvorschlag vorzulegen. Führen Sie die betriebliche Altersversorgung im Wege der Direktzusage durch, so sind Sie als Arbeitgeber gleichzeitig Versorgungsträger und zu einer entsprechenden Auskunft verpflichtet.
Gerne erbringen wir für Sie die folgenden Leistungen:
Generali Deutschland Gesellschaft für bAV mbH
AachenMünchener-Platz 1
52064 Aachen
E-Mail: gutachten-bav@generali.com