bKV-Zahn

Betriebliche Zahnzusatzversicherung: für ein schönes Lächeln

Tarif BusinessZahn
Das Wichtigste in Kürze
  • Zahnersatz (auch Implantate)
  • Inlays und Zahnkronen
  • Zahn- und Parodontosebehandlung
  • plastische Füllungen und Wurzelbehandlungen

Jeweils bis zu 90 % Erstattung

Jeder weiß es oder kennt jemanden, der die Erfahrung bereits gemacht hat: Hochwertiger Zahnersatz ist kostspielig und ein Implantat kann schnell über 2.500 EUR kosten. Von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind lediglich geringe Festzuschüsse zu erwarten.

Mit der betrieblichen Zahnzusatzversicherung bKV-Zahn übernimmt die Generali bis zu 90 Prozent der Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen. Auch die Kosten für die Vorsorge kann der Mitarbeiter absichern. Das entlastet das Portemonnaie und bringt Sicherheit und Zufriedenheit.

Leis­tun­gen bKV-Zahn

  • Zahnersatz (auch Implantate)
  • Inlays und Zahnkronen
  • Zahn- und Parodontosebehandlung
  • plastische Füllungen und Wurzelbehandlungen
  • Leistungen aus dem Bereich Zahnprophylaxe (z.B. professionelle Zahnreinigung, Fluoridierung der Zahnoberflächen und Fissurenversiegelung)

Die Tarife für Zuschüsse beim Zahn­arzt

bKV-Zahn90

Zahnersatz (auch Implantate), Inlays und Zahnkronen

90 % – Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden angerechnet. (45 % ohne GKV-Vorleistung oder für privat Krankenvollversicherte). Erstattung über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Zahn- und Parodontosebehandlung (auch plastische Füllungen und Wurzelbehandlungen)

90 % – Leistungen der GKV werden angerechnet. (45 % für privat Krankenvollversicherte). Erstattung über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

bKV-Zahn80

Zahnersatz (auch Implantate), Inlays und Zahnkronen

80 % – Leistungen der GKV werden angerechnet (40 % ohne GKV-Vorleistung oder für privat Krankenvollversicherte)

Zahn- und Parodontosebehandlung (auch plastische Füllungen und Wurzelbehandlungen)

80 % – Leistungen der GKV werden angerechnet (40 % für privat Krankenvollversicherte).

bKV-Zahn70

Zahnersatz (auch Implantate), Inlays und Zahnkronen

70 % – Leistungen der GKV werden angerechnet (35 % ohne GKV-Vorleistung oder für privat Krankenvollversicherte)

Zahn- und Parodontosebehandlung (auch plastische Füllungen und Wurzelbehandlungen)

70 % – Leistungen der GKV werden angerechnet (35 % für privat Krankenvollversicherte)

bKV-Zahnprophylaxe*

Leistungen aus dem Bereich Zahnprophylaxe – z. B. professionelle Zahnreinigung, Fluoridierung der Zahnoberflächen und Fissurenversiegelung

100 % – höchstens 100 Euro je Kalenderjahr

* Dieser Baustein kann nur zusammen mit einem weiteren Baustein abgeschlossen werden.

Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.

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