Erfolglose Reparatur? Deine Rechte als Kunde

Ein Automechaniker prüft die Unterseite eines Kraftfahrzeugs
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Lesezeit: 3-4 Minuten

Dein Auto war zur Reparatur in der Werkstatt und der Fehler ist noch nicht behoben? Oder die Rechnung ist höher als erwartet? Hier erfährst du, welche Rechte du als Kunde hast und wie du dich vor bösen Überraschungen schützen kannst.

  • Verlange einen Kostenvoranschlag oder vereinbare Kostenobergrenzen, wenn der Aufwand für die Reparatur schwer absehbar ist.
  • Die Rechnung für die Kfz-Reparatur darf höher ausfallen, als im Vorfeld veranschlagt wurde.
  • Für neue Schäden am Auto muss der Betrieb haften.

Vor der Repa­ra­tur

Es gibt ein paar Dinge, auf die du als Kunde achten solltest, bevor du einer Werkstatt den Auftrag zur Reparatur erteilst. Als Erstes: Was sollen die Kfz-Mechaniker am Auto erledigen? Das klingt nach einer banalen Frage, ist es aber nicht. Nehmen wir an, für dein Fahrzeug ist der Ölwechsel fällig. In diesem Fall sind das benötigte Material und der nötige Arbeitsaufwand klar. Ähnliches gilt beim Tausch einer alten Batterie. Anders sieht es aus, wenn du zum Beispiel beim Fahren ungewöhnliche Geräusche feststellst oder es technische Probleme gibt. Das kann oft mehrere Ursachen haben. Ein Beispiel: Das Auto ruckelt beim Fahren und nimmt das Gas nicht richtig an. Das kann unter anderem an den Zündkerzen, dem Luftmassenmesser, der Drosselklappe oder der Lambdasonde liegen. In so einem Fall kann der Betrieb nur nach und nach die möglichen Ursachen beseitigen, bis der Fehler behoben ist.

Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du dir einen Kostenvoranschlag für die Reparatur geben lassen. Setze eine Obergrenze für die Reparaturkosten. Stellt die Werkstatt dann fest, dass die Autoreparatur teurer wird, muss sie dein Okay einholen, bevor sie weiterarbeitet. Achte darauf, dass der Reparaturauftrag möglichst konkret formuliert ist. Pauschale Aufträge wie „Fahrzeug TÜV-fertig machen“, im schlimmsten Fall ohne Kostengrenze, lassen der Werkstatt zu viel Spielraum.

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Rech­nung höher als Kos­ten­vor­an­schlag

Der Kostenvoranschlag war für dich okay, die Reparatur wurde durchgeführt, aber die Rechnung ist höher ausgefallen? Grundsätzlich gilt: Die Rechnung darf den Kostenvoranschlag überschreiten. Und zwar um 15 bis 20 Prozent. Bei einer Reparatur von 1.000 Euro sind das 150 bis 200 Euro. Allerdings muss das begründet werden.

Übrigens muss die Werkstatt ihre Kunden informieren, wenn absehbar ist, dass die Reparatur deutlich teurer wird als veranschlagt. Tut sie das nicht, musst du in der Regel nur die Rechnung in Höhe des Kostenvoranschlags bezahlen. Eine Ausnahme davon kann es bei Materialkosten geben: Wenn die zusätzlichen Arbeiten in deinem Interesse lagen, musst du die Materialkosten tragen.

Erfolg­lose Repa­ra­tur­maß­nah­men

Zu einer hohen Reparaturrechnung können auch Reparaturmaßnahmen beitragen, die das Problem nicht beseitigt haben. Bei unserem Beispiel vom ruckelnden Motor könnte es sein, dass erst eine neue Drosselklappe den Fehler behoben hat. Vorher wurden aber schon die Zündkerzen getauscht.

Eine Autowerkstatt ist verpflichtet, nach den anerkannten Regeln der Kfz-Technik und wirtschaftlich zu arbeiten. Das bedeutet, dass bei einer Fehlersuche als Erstes die möglichen Ursachen behoben werden, die am günstigsten sind. Dann folgen die nächstteuren und so weiter. Diese Arbeiten samt Material musst du als Kunde bezahlen.

Bist du der Meinung, dass die Werkstatt nicht wirtschaftlich vorgegangen ist, liegt die Beweispflicht bei dir. Sollte es so weit kommen, hilft dir eine Rechtsschutzversicherung. Diesen Ärger kannst du vermeiden: Vereinbare mit deiner Werkstatt, dass sie dich regelmäßig über angefallene und zu erwartende Kosten informiert. Oder setze eine Kostenobergrenze für die Fehlersuche.

Nicht not­wen­dige Repa­ra­tu­ren

Arbeiten, die gemäß der anerkannten Regeln der Kfz-Technik nicht notwendig sind oder nicht bestellt worden sind, müssen nicht bezahlt werden. Müssen die Bremsen vorn getauscht werden, heißt das nicht automatisch, dass auch die hinteren ersetzt werden müssen. Tauscht die Werkstatt sie ohne deine Zustimmung, hast du das Recht zu reklamieren.

Gewähr­leis­tung auf die Repa­ra­tur

Ein paar Tage nach dem Werkstattbesuch tritt der gleiche Fehler wieder auf? Oder der Fehler wurde gar nicht erst behoben? Ärgerlich, aber kein Problem: Die Werkstatt muss und darf bei einem erfolglosen Reparaturversuch nachbessern.

Scha­den nach der Auto­re­pa­ra­tur

Wenn dein Auto im Rahmen des Werkstattbesuchs beschädigt wird, kann dir Schadenersatz zustehen. Zum Beispiel wenn ein Mitarbeiter der Werkstatt aus Versehen den Lack beschädigt oder bei einer Testfahrt eine Delle verursacht hat. Dafür haftet die Kfz-Werkstatt.

Was tun bei Streit mit der Werk­statt

Bevor du dir einen Anwalt nimmst, kannst du dich an eine Kfz-Schiedsstelle wenden. Das sind freiwillige Verbraucherschutzorganisationen des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes. Sie klären Streitigkeiten zwischen Kunden und Kfz-Werkstätten, die Mitglied einer Kfz-Innung sind. Das Urteil der Schiedsstelle ist für die Werkstatt bindend. Bist du mit dem Urteil nicht einverstanden, bleibt dir als Kunde immer noch der Rechtsweg.

Fazit

Insbesondere unklare Absprachen rund um Reparaturen können zu Ärger mit der Werkstatt führen. Wenn es zum Streit kommt, kann ein Gang zur Kfz-Schiedsstelle einen teuren Gerichtsstreit vermeiden. Führt das nicht zum Erfolg, bist du mit einer Rechtsschutzversicherung an deiner Seite gut für einen Rechtsstreit gewappnet.

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