Krankenvollversicherung

Beitragsentlastung im Alter

Das Wichtigste in Kürze
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • ­Bildung verzinster Rückstellungen aus Beiträgen
  • ­Arbeitgeber finanziert Teil der Beiträge
  • ­Vereinbarte Reduktion bis zum Alter von 59 Jahren änderbar
  • ­Ab 63 Jahren steuerfreie Reduktion um festgelegten Betrag
  1. GESUNDHEIT & FREIZEIT
  2. BEITRAGSENTLASTUNG IM ALTER

Sie möch­ten Ihre Bei­träge im Alter nicht nur sta­bil hal­ten, son­dern sogar sen­ken?

Dann ist es sinnvoll, wenn Sie Ihre private Krankenversicherung durch die Beitragsentlastungskomponente EBE63 ergänzen. So sparen Sie in jüngeren Jahren ein Finanzpolster für das Alter an und senken später als Rentner oder Pensionär Ihren Beitrag um die vereinbarte Summe.

Warum ist eine PKV Beitragsentlastung im Alter sinnvoll?

  • Nach Ihrer Gesundheit wird nicht gefragt.
  • Für Arbeitnehmer: Einen Teil der Beiträge finanziert Ihr Arbeitgeber, sofern Sie den max. Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung noch nicht ausgeschöpft haben.
  • Die Höhe Ihrer vereinbarten Reduktion können Sie bis zum Alter von 59 Jahren ändern.
  • Mit Ihren Beiträgen werden verzinste Rückstellungen gebildet.
  • Ab 63 Jahren reduziert sich Ihr Beitrag um den festgelegten Betrag. Diese Beitragsreduktion bleibt steuerfrei.
  • Den Beitrag für den EBE63 zahlen Sie – als Teil Ihrer Krankenversicherung – bis zum Vertragsende.

Ihre Vor­teile der Bei­trag­s­ent­las­tung

Bei­trag­s­ent­las­tungs­kom­po­nente EBE63

Sie spa­ren im Alter bares Geld

Sie wollen auch im Alter erstklassige Leistungen zu attraktiven Beiträgen?

Mit der Beitragsentlastungskomponente EBE63 treffen Sie eine gute Wahl. So schaffen Sie sich eine spürbare Entlastung im Alter. Genau dann, wenn es für Sie wichtig ist.

Um welchen Betrag können Sie den Beitrag ab Alter 63 senken?

Mit der privaten Beitragsentlastung können Sie als Beitragsreduktion im Alter einen beliebigen Euro-Betrag vereinbaren. Bei Abschluss der Beitragsentlastungskomponente EBE63 darf der Reduktionsbetrag allerdings 120 % des aktuell zu zahlenden Beitrags für die Vollversicherung (ohne 10%igen Beitragszuschlag) – z. B. für Tarif GesundPro oder GesundSmart - nicht übersteigen. 

Ihr Arbeitgeber zahlt mit.

Als Angestellter haben Sie einen besonderen Vorteil: Sie zahlen den Beitrag für die Beitragsentlastungskomponente EBE63 nur teilweise. Denn Ihr Arbeitgeber beteiligt sich daran, sofern Sie den maximalen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung noch nicht ausgeschöpft haben.

Ab 63 Jahren profitieren Sie von der Beitragsreduktion. 

Mit der Beitragsentlastung im Alter verringert sich Ihr Beitrag für die Krankenversicherung um den gewählten Betrag. Der Beitrag für den EBE63 ist weiter zu zahlen.

Bei­spiel­rech­nung

Sie schließen im Alter von 35 Jahren den Tarif GesundPro3 ab. Zusätzlich haben Sie mit dem Tarif EBE63 eine vereinbarte Beitragsreduktion von 200 € abgeschlossen. Den monatlichen Beitrag des EBE63 von 70 € zahlen Sie auch nach Vollendung des 63. Lebensjahres weiterhin.

Darstellung auf volle Euro gerundeter Beiträge ohne Berücksichtigung von Krankentagegeld und Pflegepflichtversicherung. Auch berücksichtigt die Darstellung keine möglichen Beitragsänderungen im Versicherungsverlauf zwischen einem Lebensalter von 35 bis 63 Jahren. 
1 Gesetzlicher Zuschlag für das Alter von 10%. Zu zahlen ist dieser bis einschließlich Alter 59 und wird ab Alter 65 zur Stabilisierung der Beiträge verwendet.

Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.

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