Basisrente Vermögensaufbau

Rürup-Rente / Basis-Rente − die Altersvorsorge mit staatlicher Förderung

Eine Generali Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihren Lebensstandard
Das Wichtigste in Kürze
  • Lebenslange Rente aufbauen – vom Staat gefördert
  • Vermögensaufbau – flexibel und breit gestreut mit dem Schieberegler
  • Fondsrente – auch während der Rentenzahlung in Investmentfonds anlegen
  • Todesfallschutz mit Rente für Ehegatten und kindergeldberechtigte Kinder
  1. VORSORGE & FINANZEN
  2. RÜRUP-RENTE / BASIS-RENTE

Ist eine Basis-Rente sinn­voll?

Mit der Basis-Rente entscheiden Sie sich für die richtige Altersvorsorge und vermeiden Geldsorgen im Ruhestand. Um erfolgreich ein finanzielles Polster aufzubauen, brauchen Sie eine gute Rendite. Der Staat hilft Ihnen dabei. Das ist in einer Zeit wie dieser wichtig, in der die Zinsen niedrig sind. Nutzen Sie die staatliche Altersvorsorge als Rendite-Extra, um für später vorzusorgen. Fangen Sie jetzt an, Ihre Altersvorsorge selbst zu gestalten. Profitieren Sie dabei gleichzeitig von attraktiven Steuervorteilen. 

Ihre Vorteile

  • Lebenslange Rente aufbauen – vom Staat gefördert
  • Vermögensaufbau – flexibel und breit gestreut mit dem
    Schieberegler
  • Fondsrente – auch während der Rentenzahlung in
    Investmentfonds anlegen
  • Todesfallschutz mit einer Rente für Ehegatten und
    kindergeldberechtigte Kinder
  • Geschütztes Vermögen Ihrer Basisrente Vermögensaufbau
    in Höhe der gesetzlich festgelegten Grenzen – wenn Sie vor
    dem Rentenbeginn arbeitslos oder insolvent werden
  • Sichern Sie Ihre Arbeitskraft mit staatlicher Unterstützung.
    Der Staat fördert den Beitrag zu Ihrer Berufsunfähigkeitsabsicherung
    in der Basisrente Vermögensaufbau steuerlich
  • Zusätzlicher Todesfallschutz mit dem Risikoplan möglich

Erklärfilm: Basis-Rente

Wie för­dert der Staat die Basis­rente?

Seit 2023 können Sie 100 % Ihrer Beiträge für Ihre Altersvorsorge in Ihrer Steuererklärung angeben.

Wie hoch ist der steu­er­lich geför­derte Höchst­bei­trag?

Alleinstehende können für das Jahr 2025 insgesamt 29.344 € aufwenden. Steuerlich zusammen veranlagte Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können insgesamt 58.688 € aufwenden. Beiträge für Pflichtversicherungen ziehen Sie vom Höchstbeitrag ab. Das sind zum Beispiel Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungswerken.

Der Staat för­dert Ihre Alters­vor­sorge

Die Lösung: Basisrente Vermögensaufbau & Risikoplan

* Sie genießen Steuervorteile für die Basisrente Vermögensaufbau und die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung während Ihrer Ansparzeit: 100 % Ihrer Beiträge vermindern seit 2023 Ihr steuerpflichtiges Einkommen. Alleinstehende können für 2025 insgesamt 29.344 €, steuerlich zusammen veranlagte Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können insgesamt 58.688 € aufwenden.

** Bei Rentenbeginnen ab 2058 besteuert der Staat Renten aus Basisrenten voll. Bei Rentenbeginnen bis 2058 nur teilweise. Allerdings ist der persönliche Steuersatz im Rentenalter i.d.R. niedriger als während der Erwerbstätigkeit.

So kön­nen Sie Steu­ern mit einem monat­li­chen Bei­trag von 100 €* spa­ren:

Beispiel:

* Single, 30 Jahre, Angestellter, Bruttojahreseinkommen 40.000 €, keine Kinder, Bundesland NRW, rentenversicherungspflichtig, kirchensteuerpflichtig,
Krankenversicherungssatz 17,1 %, Gesamtbeitrag zur Basisrente 44.400 € (100 € monatlicher Beitrag x 12 x 37 Jahre)
** Die Förderquote ist die durchschnittliche Steuerersparnis in Prozent der Beiträge zur Basisrente (inkl.BUZV) bis zum gewünschten Renteneintrittsalter (gerundet).

Ver­mö­gen für die Rente anspa­ren: Fle­xi­bel und breit gestreut

Mit dem Schieberegler bestimmen Sie Ihre Anlagestrategie selbst. Das gilt für Ihre Beiträge und Ihr Guthaben. Sie können zwischen vier Anlagemöglichkeiten wählen:

  • Sie möchten sich nicht für immer festlegen? Kein Problem. Selbstverständlich können Sie die gewählte Aufteilung für Ihr Guthaben und Ihre Beiträge jederzeit ändern. So können Sie auf Marktveränderungen reagieren.
  • Rentenfaktor: Natürlich sagen wir Ihnen schon heute, wie viel Rente Sie von uns mindestens je 10.000 € Ihres erreichten Guthabens erwarten können.

* Wir können nicht gewährleisten, dass Sie Ihre Anlageziele erreichen oder sich Ihre Ertragserwartungen erfüllen.

Die Bausteine der Vermögenssicherungspolice

Quelle für die Aussagen zu dem Fonds: GenInvest, Oktober 2024.


Weitere Informationen zur Exklusivanlage finden Sie hier


* Die dahinterliegende Rechtsform ist die Heraeus Metals Germany GmbH & Co. KG

Ren­ten­be­ginn: Blei­ben Sie fle­xi­bel

Genießen Sie Ihre lebenslange Rente - wir bieten Ihnen starke Alternativen für die Anlage Ihres Guthabens. Das Beste: Sie entscheiden erst zu Rentenbeginn, welche Form Sie wünschen.

Zusätz­lich wähl­bar: Der Risi­ko­plan Todes­fall­schutz, der mit Ihrer Basis­rente mit­wächst

Wählen Sie zusätzlich zu Ihrer Basisrente Vermögensaufbau den Risikoplan.
Der Risikoplan ist eine separate Risikolebensversicherung. Mit diesem bauen Sie einen zusätzlichen Todesfallschutz* zu Ihrer Basisrente auf. Ihr Plus: Diese Absicherung ist mit nur einer Gesundheitsfrage möglich.

  • Sie profitieren von einem Todesfallschutz, der in etwa den gezahlten Beiträgen zu Ihrer Basisrente entspricht.
  • Diese Todesfallsumme* zahlen wir im Falle Ihres Todes an eine Person Ihrer Wahl.
  • Sie zahlen einen günstigen Beitrag.

  • Sie können Sonderzahlungen in Ihre Basisrente Vermögensaufbau einzahlen. Auch den Todesfallschutz im Risikoplan können Sie entsprechend erhöhen - ohne Gesundheitsprüfung. Dies gilt für bis zu fünf Sonderzahlungen in Ihre Basisrente.**

* Bei Tod in den ersten fünf Versicherungsjahren (Wartezeit) zahlen wir die volle Todesfallsumme, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalls (gemäß den Bedingungen) stirbt. Voraussetzung ist, dass sich der Unfall nach Vertragsbeginn ereignet hat. Was bekommen die Bezugsberechtigten, wenn die versicherte Person während der Wartezeit aus einem anderen Grund verstirbt? Sie erhalten die Summe der für diesen Versicherungsvertrag gezahlten Tarifbeiträge.
** Fünf Erhöhungen bis zu maximal 5 % der Todesfallsumme des Risikoplans zur Basisrente sind möglich. Sie müssen hierfür jeweils einen zusätzlichen einmaligen Beitrag zahlen. Die Wartezeit beginnt nicht neu.

Unser Beratungs-Partner

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Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen, die für Sie richtigen Produkte zu wählen:

  • Entscheiden sich für einen Berater oder eine Beraterin in Ihrer Nähe.
  • Sprechen Sie über Ihre Ziele, Wünsche und vorhandenen Verträge.
  • Erhalten Sie eine individuelle Lösung, die zu Ihren Bedürfnissen passt.
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Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.

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