Mopedversicherung & E-Scooter-Versicherung

Sicher unterwegs mit Roller, Mofa oder E-Scooter

Das Wichtigste in Kürze
  • Jedes Jahr zum 1. März benötigen Sie ein neues Versicherungskennzeichen für Moped oder Roller
  • Sie erhalten eine E-Scooter-Versicherungsplakette
  • Bei uns einfach und günstig
  1. FAHRZEUG & ZUHAUSE
  2. MOPED & E-SCOOTER

Opti­ma­ler Schutz für Ihren Flit­zer

Versichern Sie Ihr Moped, Ihren E-Scooter, Roller & Co. zum günstigen Preis und profitieren Sie vom leistungsstarken Versicherungsschutz der Generali.

Die Mopedversicherung besteht aus zwei Teilen: der Kfz-Haftpflicht­versicherung und der Kasko­versicherung.

  • Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland auch für bestimmte Zweiräder Pflicht, damit Verkehrsteilnehmer im Falle eines Unfalls abgesichert sind. Sie übernimmt Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, die der Versicherte anderen mit seinem Fahrzeug zufügt.
  • Die Kaskoversicherung versichert Schäden am eigenen Fahrzeug.

Jedes Jahr zum 1. März benötigen Sie fürs Mofa, Moped oder Ihren Roller und E-Scooter ein neues Versicherungskennzeichen. 

Ein Versicherungsvertrag wird immer nur auf ein Jahr abgeschlossen. Er endet automatisch am letzten Tag des Februars im Folgejahr. Schließt der Versicherungsnehmer den Vertrag beispielsweise erst im Mai oder August ab, mindert sich die Prämie entsprechend.

Wel­che Fahr­zeuge brau­chen ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen?

  • Mofas und Mopeds mit einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimer und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h für Mopeds und 25 km/h für Mofas.
  • E-Roller, die eine Betriebserlaubnis benötigen und eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen.
  • Krankenfahrstühle mit Elektromotor und einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h.
  • Elektrofahrräder mit Tretunterstützung, wenn die Geschwindigkeit 25 km/h übersteigt.
  • Elektrofahrräder mit tretunabhängiger Motorunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von höchstens 45 km/h.
  • Quads und Trikes mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
  • Segways mit elektrischem Antrieb, die allerdings nur maximal 20 km/h schnell sind.

E-Scoo­ter benö­ti­gen eine Ver­si­che­rungs­pla­kette

Neuer Inhalt (1)

E-Scooter, die für den Straßenverkehr zugelassen sind und nicht schneller als 20 km/h fahren. 

E-Scooter gehören zu den elektrisch betriebenen Kleinstfahrzeugen (eKF), die vor allem in Innenstädten eine gute Alternative zu Autos darstellen. 

Die kleiner formatierte, klebbare Versicherungsplakette (Folie) ist der Nachweis, dass eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Sie muss gut sichtbar am hinteren Teil des Fahrzeugs angebracht werden. 


Die High­lights der Moped­ver­si­che­rung

Kfz-Haftpflichtversicherung

Versicherungssumme

  • 100 Mio. EUR

Versicherungssumme für Personenschäden

  • Maximal 15 Mio. EUR pro Person

Mallorca-Police

  • ja

Teilkaskoversicherung

Selbstbeteiligung

  • 150 EUR 

Neupreisentschädigung

  • 36 Monate

Kaufpreisentschädigung

  • 36 Monate

Diebstahl

  • versichert

Elementarschäden (Naturgewalten)

  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Murgang, Lawine (Dachlawine inklusive Eiszapfen und -platten, Schneedruck, Erdrutsch, Erbeben und Erdsenkung)

Folgeschäden durch Kurzschluss

  • versichert bis 10.000 EUR

Folgeschäden durch Tierbiss

  • versichert bis 10.000 EUR

Zusammenstoß mit Tieren

  • alle Tiere

Neupreis- und Kaufpreisentschädigung

  • 36 Monate

Kein Abzug neu für alt

  • ja

Kosten für Entsorgung und Resteverwertung

  • versichert

Grobe Fahrlässigkeit

  • ja

Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.

Jour­nal­ar­ti­kel zum Thema Kfz- und Mofa­ver­si­che­rung

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Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen, die für Sie richtigen Produkte zu wählen:

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