Rundum-Schutz
Mit der Kombination der Tarife PflegeBahr und PflegePlus für Ihre private Pflegezusatzversicherung sind Sie im Pflegefall bestens abgesichert und profitieren gleichzeitig von der staatlichen Förderung.
Bei Pflegebedürftigkeit erhalten Sie je nach festgestelltem Pflegegrad ein Pflegegeld. Das Pflegegeld wird für jeden Monat, in dem Pflegebedürftigkeit besteht, gezahlt.
Für häusliche, teilstationäre und vollstationäre Pflege erhalten Sie im Pflegefall die in der folgenden Tabelle aufgeführten Prozentsätze des vereinbarten Pflegegeldes:
Pflegegrad | Versicherungsleistung |
Pflegegrad 1 | 10 % des vereinbarten Pflegegeldes |
Pflegegrad 2 | 20 % des vereinbarten Pflegegeldes |
Pflegegrad 3 | 30 % des vereinbarten Pflegegeldes |
Pflegegrad 4 | 40 % des vereinbarten Pflegegeldes |
Pflegegrad 5 | 100 % des vereinbarten Pflegegeldes |
Das versicherbare Pflegegeld pro Monat beträgt mindestens 600 und höchstens 1.980 EUR. Die Wartezeit beträgt fünf Jahre, sie entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit.
Die Höhe der Versicherungsleistung ist abhängig von der Höhe des versicherten Pflegegeldes und dem festgestellten Pflegegrad sowie der Art der Pflege (häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege). Für die Dauer der Pflegebedürftigkeit wird das Pflegegeld für jeden Monat gezahlt.
Pflegegrad | Bei häuslicher oder teilstationärer Pflege erhalten Sie | Bei vollstationärer Pflege erhalten Sie |
1 | 10% | 10% |
2 | 30% | 100% |
3 | 60% | 100% |
4 | 100% | 100% |
5 | 100% | 100% |
des vereinbarten Pflegegeldes.
Zwischen Alter 30 und 55 haben Sie die Möglichkeit, alle fünf Jahre Ihren Versicherungsschutz aufzustocken. Und das ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.
Mit der erstmaligen Einstufung in die Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 erhalten Sie eine Einmalzahlung in Höhe des zweifachen, für Pflegegrad 5 versicherten monatlichen Pflegegeldes. Das Geld können Sie beispielsweise für den behindertengerechten Umbau Ihrer Wohnung verwenden.
Bei Einstufung in die Pflegegrade 4 oder 5 müssen Sie keine Beiträge mehr bezahlen.
Alle drei Jahre können Sie Ihr versichertes Pflegegeld um 10 % erhöhen. Und das ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt oft nur einen Teil der Pflegekosten ab. Entscheiden Sie sich daher für eine Pflegezusatzversicherung im Tarif PflegeBahr und erhalten Sie einen Beitragszuschuss vom Staat von 60 EUR pro Jahr.
Damit sind Sie im Pflegefall bestens abgesichert und bekommen dazu noch Geld vom Staat geschenkt.
Sie erhalten einen staatlichen Zuschuss zur Pflegeversicherung von 60 EUR im Jahr bzw. 5 EUR im Monat. Um diese Förderung zu erhalten, muss Ihr Eigenbeitrag mindestens 10 EUR pro Monat betragen.
Als Kunde brauchen Sie die Förderung nicht selbst zu beantragen, das erledigen wir für Sie. Der Zuschuss von 5 EUR pro Monat wird einmal im Jahr durch die Zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund direkt an die Generali gezahlt.
Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen, die für Sie richtigen Produkte zu wählen:
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Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.
Sie haben Fragen oder Wünsche? Sprechen Sie mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).