Rundum-Schutz
Ergänzender Schutz für Ihre Photovoltaik-Anlage:
Ergänzender Schutz für Ihre Photovoltaik-Anlage:
Naturkatastrophen sind keine Einzelfälle mehr. Sturm und Hagel können die Photovoltaikanlage stark beschädigen. Aber auch durch Überspannung oder Tierbisse kann ein großer Schaden entstehen.
Ihre PV-Anlage ist über Ihre Wohngebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren abgesichert. Mit dem Baustein der PV-Versicherung erhalten Sie jedoch zusätzlichen Schutz. Sogar Batteriesysteme können Sie zusätzlich versichern.
Übersicht | |
Unvorhergesehene Beschädigung | Beispielsweise durch:
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Abhandenkommen |
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Ertragsausfall | Höhe der Entschädigung:
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Hier finden Sie weitere Tipps und Ratschläge passend zum Thema
Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen, die für Sie richtigen Produkte zu wählen:
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Sie können die Photovoltaikversicherung auch im Rahmen unserer Vermögenssicherungspolice abschließen.
Mit unserer Vermögenssicherungspolice bieten wir Ihnen hervorragenden Rundum-Schutz für Ihre privaten Vermögenswerte. Sie enthält die Bausteine Privathaftpflicht, Unfall, Hausrat und Haushalt-Glas.
Die Bausteine Wohngebäude, Photovoltaik, Reise und Gesundheit können Sie zusätzlich wählen. Rechtsschutz der ADVOCARD ergänzt unser Angebot.
Ausgezeichnete Leistungen und zusätzliche Beitragsvorteile machen die Vermögenssicherungspolice zum umfassenden Versicherungspaket mit Top Preis-Leistungsverhältnis.
Ab Vertragsbeginn können Sie von uns attraktive Preisvorteile erhalten:
- Bis 25 % Kundenbonus
- 10 % VSP-Bonus, 10 % Kundenbonus und 10 % Unfallbonus für Ihre Kfz-Versicherung bei der Generali
- Zusätzlich gibt es für die Bausteine Rechtsschutz und Gesundheit jeweils 5 % VSP-Nachlass
Eine Photovoltaikversicherung kann Ihre Photovoltaikanlage umfassend gegen diverse Gefahren, z.B. Diebstahl, Feuer, Sturm/Hagel, Überspannung oder Vandalismus absichern. Eine Ausfallversicherung sollte mit eingeschlossen sein.
Das ist abhängig von der Anlagenleistung. Hierauf kommen dann z.B. Zu- oder Abschläge in Abhängigkeit der gewünschten Selbstbeteiligung, Haftzeit, Bauartklasse des Gebäudes usw.
Bei der Generali kann eine Photovoltaikanlage (Dachanlage) bis max. 25 kWp versichert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass bei der Generali eine Wohngebäudeversicherung besteht oder gleichzeitig mit der Photovoltaik-Versicherung abgeschlossen wird. Die Photovoltaik-Versicherung leistet Entschädigung für unvorhergesehene eingetretene Beschädigungen oder Zerstörungen sowie das Abhandenkommen durch Diebstahl zum Neuwert. Des Weiteren leistet die Photovoltaik-Versicherung Entschädigung für Ertragsausfallschäden infolge eines versicherten Sachschadens. Zu den versicherten Sachen gehören u. a. die Photovoltaikmodule, die Modultragegestelle, der/die Wechselrichter und die Erzeugungs- und Regeltechnik. Die Akkumulatoren/Batteriesysteme können optional bis max. 10.000 EUR gegen Zuschlag mitversichert werden.
Eine Photovoltaikversicherung übernimmt z.B. keine Schäden durch Abnutzung oder Alterung oder bei nicht anleitungsgerechter Montage.
Eine Photovoltaikversicherung ist keine Pflichtversicherung. In der Regel ist eine solche Versicherung dennoch sinnvoll: Sie schützt vor dem finanziellen Verlust, wenn die Anlage beschädigt wird.
Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.
Sie haben Fragen oder Wünsche? Sprechen Sie mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).