Rundum-Schutz
Kinder können Gefahren häufig nicht richtig einschätzen. Ein Unfall ist daher schnell passiert – zu Hause, im Straßenverkehr oder auf dem Spielplatz. Der finanzielle Aufwand nach einem Unfall – etwa durch Invalidität - kann schnell Ihr Vermögen bedrohen – zum Beispiel durch den Erwerb einer behindertengerechten Wohnung bzw. eines Hauses oder durch Umbaumaßnahmen.
Bei Kindern reicht die Absicherung der gesetzlichen Unfallversicherung nicht aus. Vor allem Kleinkinder, die noch nicht zur Schule oder Kita gehen, haben überhaupt keinen Schutz.
Die Kinder-Unfallversicherung der Generali schützt Sie und Ihr Kind weltweit und rund um die Uhr vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.
Mit der Kinder-Unfallversicherung der Generali sichern Sie sich und Ihr Kind vor den finanziellen Folgen eines Unfalls verlässlich ab.
Sie können die Kinderunfallversicherung auch im Rahmen unserer Vermögenssicherungspolice abschließen.
Mit unserer Vermögenssicherungspolice bieten wir Ihnen hervorragenden Rundum-Schutz für Ihre privaten Vermögenswerte. Sie enthält die Bausteine Privathaftpflicht, Unfall, Hausrat und Haushalt-Glas.
Die Bausteine Wohngebäude, Photovoltaik, Reise und Gesundheit können Sie zusätzlich wählen. Rechtsschutz der ADVOCARD ergänzt unser Angebot.
Ausgezeichnete Leistungen und zusätzliche Beitragsvorteile machen die Vermögenssicherungspolice zum umfassenden Versicherungspaket mit Top Preis-Leistungsverhältnis.
Ab Vertragsbeginn können Sie von uns attraktive Preisvorteile erhalten:
- Bis 25 % Kundenbonus
- 10 % VSP-Bonus, 10 % Kundenbonus und 10 % Unfallbonus für Ihre Kraftfahrzeugversicherung bei der Generali
- Zusätzlich gibt es für die Bausteine Rechtsschutz und Gesundheit jeweils 5 % VSP-Nachlass
Bei Kindern reicht die Absicherung der gesetzlichen Unfallversicherung nicht aus. Vor allem Kleinkinder, die noch nicht zur Schule oder Kita gehen, haben überhaupt keinen Schutz. Die Kinder-Unfallversicherung der Generali schützt weltweit und rund um die Uhr vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.
Ja, da bei Kindern die Absicherung der gesetzlichen Unfallversicherung nicht ausreicht. Vor allem Kleinkinder, die noch nicht zur Schule oder Kita gehen, haben überhaupt keinen Schutz vor den teilweise hohen finanziellen Folgen eines Unfalls.
Die Kinderunfallversicherung beinhaltet neben dem umfangreichen Unfallschutz weitere Leistungen. Dazu zählt zum Beispiel die Erstattung von Roaming-In-Geld bei einem stationären Krankenhausaufenthalt, Nachhilfegeld sowie die Beitragsfreistellung von Kindern bis zum 18. Lebensjahr, wenn der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit stirbt, sowie eine doppelte Todesfall-Leistung für minderjährige Kinder bei Unfalltod beider Eltern.
Der Beitrag richtet sich nach den gewünschten Leistungen. Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) erstellen Ihnen gerne ein auf Ihre Situation abgestimmtes Angebot. Hier finden Sie Ihren persönlichen Vermögensberater.
Die Kinderunfallversicherung ist bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres gültig. Im Anschluss geht der Schutz in die normale Unfallversicherung über.
Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.
Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen, die für Sie richtigen Produkte zu wählen:
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