Rundum-Schutz
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Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) sind "elektrisch betriebene Fahrzeuge ohne Sitz und selbstbalancierende Fahrzeuge". Hierzu gehören elektronisch angetriebene City-Roller, sogenannte Elektro-Tretroller oder E-Scooter. Weitere Elektrokleinstfahrzeuge Beispiele sind E-Skateboards, Segways oder Hoverboards mit elektrischem Antrieb.
Ja. Seit dem 15.06.2019 dürfen Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) legal am Straßenverkehr teilnehmen. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung regelt hierbei, auf welche Faktoren du achten musst, z. B. bezüglich Fahrzeuggewicht und -abmessungen. Dein Elektro-Kleinstwagen darf nicht breiter als 70 cm, nicht länger als 2 m und nicht höher als 1,40 m sein. Ansonsten sollte das Gesamtgewicht des Fahrzeuges nicht mehr als 55 kg betragen.
Möchtest du mit dem E-Scooter Verkehrswege nutzen, so solltest du laut Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung auch folgendes beachten:
Dein Elektrokleinfahrzeug muss…
Eine Helmpflicht, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, besteht nicht. Dennoch solltest du zu deinem eigenen Schutz einen Helm tragen.
Nicht jedes Elektrokleinstfahrzeug darf auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden. Das Fahrzeug darf nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn…
a) es einem Typ entspricht, für den eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erteilt worden ist oder
b) für dieses eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt worden ist.
Das heißt Elektrokleinstfahrzeuge, die du bereits besitzt und a) oder b) nicht vorweisen können, dürfen weiterhin nicht im öffentlichen Verkehr benutzt werden!
Natürlich kannst du dein Fahrzeug nachrüsten, um der neuen Verordnung zu entsprechen. Sofern alle technischen Anforderungen von deinem Fahrzeug erfüllt sind, kannst du dein Fahrzeug über eine Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr bringen.
Jein. Elektrokleinfahrzeuge sind nicht zulassungs- aber versicherungspflichtig! Der Nachweis darüber, dass eine dem Pflichtversicherungsgesetz (PFLVG) entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht, ist in Form einer neuen, kleiner formatierten, klebbaren Versicherungsplakette (Folie) zu erbringen. Eine Versicherung für dein Elektrokleinstfahrzeug ist somit Voraussetzung, damit du am Straßenverkehr teilnehmen kannst. Die Versicherungsplakette wird an deinem Fahrzeug angebracht und ist über die Kfz-Versicherung, die auch die Elektrokleinstfahrzeug-Versicherung abdeckt, erhältlich.
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Du musst mindestens 14 Jahre alt sein, um ein Elektro-Kleinfahrzeug fahren zu dürfen. Außerdem gilt: Mit einem Elektrokleinfahrzeug solltest du immer auf dem Radweg oder Radfahrstreifen fahren, egal ob eine Benutzungspflicht für Radfahrer besteht oder nicht. Ebenso musst du Rücksicht auf andere Radfahrer geben. Du darfst nicht mit jemandem nebeneinander und freihändig fahren oder dich an andere Fahrzeuge anhängen! Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang. Sie dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Die Geschwindigkeit sollte an den Fußgängerverkehr angepasst werden.
Wenn es einmal keinen Radweg gibt, darfst du mit dem E-Scooter auch auf der Fahrbahn fahren. Eine Richtungsänderung wird, wie beim Fahrradfahren, mit einem Handzeichen angekündigt. Möchtest du deinen elektrischen Tretroller zum Beispiel nach dem Weg ins Büro abstellen, dann gelten dieselben Parkvorschriften wie bei Fahrrädern.
Hinweis: Fahre mit dem eKF niemals auf dem Gehweg. Das ist nicht erlaubt! Auch nicht bei ausgeschaltetem Motor.
Nein. Möchtest du einen E-Scooter oder andere Klein Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr nutzen, musst du nicht wie bei einem Mofa vorher eine Führerscheinprüfung ablegen. Es besteht also keine Führerscheinpflicht. Im Falle von Elektrokleinstfahrzeugen gilt aber: Eine Personenbeförderung und Anhängerbetrieb sind nicht gestattet.
Hier gilt für dich das Gleiche wie beim Autofahren: Bist du Fahranfänger, hast du eine Promillegrenze von 0,0 in der Probezeit. Andernfalls gilt eine Promillegrenze von 0,5. Sollte dir jedoch ein Unfall passieren, so machst du dich bereits ab 0,3 Promille im Blut strafbar und kannst in Mithaftung gezogen werden.
Hier gibt es keine einheitliche Regel. Jedes Verkehrsunternehmen darf eigenständig darüber entscheiden, ob es die Mitnahme von E-Scootern erlaubt oder nicht. Manchmal gibt es zusätzliche Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. So z. B. Regelungen über eine maximale Fahrzeuggröße oder -gewicht. Am besten solltest du dich vorher beim jeweiligen Verkehrsbetrieb über die genauen Bestimmungen erkundigen.
Du hast Fragen oder Wünsche? Sprich mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).