FAQ: Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung: Verkehrstauglichkeit und Umweltverträglichkeit
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FAQ: Die Haupt­un­ter­su­chung: Ver­kehrs­taug­lich­keit und Umwelt­ver­träg­lich­keit

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Wenn umgangssprachlich vom TÜV die Rede ist, weiß jeder was gemeint ist: In regelmäßigen Abständen müssen Kraftfahrzeuge in Deutschland zur Inspektion, wobei sie darauf überprüft werden, ob sie noch verkehrstauglich und umweltverträglich sind. TÜV ist lediglich die umgangssprachliche Bezeichnung für die HU und die AU, da früher der TÜV das Monopol für die Abnahme der HU innehatte.

Wir verraten dir alles Wissenswerte rund um die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung.

Was ist die Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung?

Die Hauptuntersuchung (Kurzform: HU) ist eine regelmäßige wiederkehrende Untersuchung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich Verkehrstüchtigkeit und Umweltverträglichkeit. Die Frage ist, wie oft eine HU oder AU fällig wird. Dafür gibt es folgende Faustregel: 36 Monate nach der Erstzulassung eines Autos wird die erste HU fällig, danach im Rhythmus von 24 Monaten. Für andere Kraftfahrzeuge wie Lkw über 7,5 t gelten andere Regelungen. Die Abgasuntersuchung (AU) ist dabei Teil der HU.

Bei der HU wird überprüft, ob beim Fahrzeug gravierende Mängel vorhanden sind, die die Verkehrstauglichkeit einschränken. Sind keine gravierenden Mängel feststellbar, bringt eine staatlich anerkannte Prüforganisation (TÜV Süd, TÜV Nord, Dekra etc.) eine Prüfplakette am hinteren Kennzeichen an. Angegeben sind dabei das Namenszeichen und der Prüferstempel sowie Monat und Jahr der nächsten fälligen HU. Hier wird vermerkt, wann das Auto zum nächsten TÜV muss. Dies erlaubt beispielsweise Polizeikontrollen auf einen Blick zu erkennen, ob die HU turnusgemäß vorgenommen wurde. Bei gravierenden Mängeln bekommt der Halter die Gelegenheit zur Nachbesserung, d.h. er darf sich bemühen, die Mängel zu beseitigen. Werden die Mängel nicht beseitigt, wird die Prüfplakette entfernt und ein Verkehrsverbot ausgesprochen. In den Dokumenten wird dann ein entsprechender Vermerk gemacht.

Bei der AU als Teil der HU wird überprüft, ob die Abgaswerte des Fahrzeugs sich im Überprüfungszeitraum im Rahmen der Überwachungsgrenzen bewegen werden. Die AU kann dabei unabhängig von der HU durchgeführt werden. Bei der HU muss dann lediglich die Bescheinigung für die bestandene AU vorgelegt werden.

Was muss ich für die HU/AU mitbringen?

Verantwortlich für die Durchführung der HU und AU ist der Fahrzeughalter. Er kann mit der Prüforganisation einen Termin für den TÜV vereinbaren und bei der Prüfung anwesend sein. Die Prüfung dauert in der Regel wenige Stunden, dies hängt jedoch vom Zustand des Fahrzeugs ab.

Für die HU selbst musst du nicht viele Unterlagen mitbringen: Ausreichend sind der Fahrzeugschein und gegebenenfalls der Nachweis einer Änderungsabnahme, falls eine Änderung am Fahrzeug vorgenommen wurde. Gut ist es auch, wenn du die Allgemeine Betriebserlaubnis dabei hast. Achte außerdem darauf, dass das Autokennzeichnen gut lesbar und gut befestigt ist und überprüfe, ob die Fahrzeug-Identifikationsnummer mit derjenigen in den Dokumenten übereinstimmt.

Ferner sollte überprüft werden, ob der Tachometer funktioniert, ein Verbandskasten mit einem gültigen Haltbarkeitsdatum vorhanden ist sowie ein Warndreieck und eine Warnweste. So ausgerüstet kann es dann ohne Probleme zur HU gehen.

Kosten für die HU/AU und Bußgelder

Die Kosten für eine HU/AU betragen im Durchschnitt zwischen 85 und 110 EUR, die der Fahrzeughalter tragen muss. Der Preis für die AU allein beläuft sich auf ca. 30 EUR. Für Motorräder etc. musst du weniger tief in die Tasche greifen: Zusammen mit der AU zwischen 60 und 70 EUR. Da unterschiedliche Prüforganisationen existieren, kann die Höhe der Kosten leicht variieren. Es kann dabei lohnenswert sein, die Preise zu vergleichen und sein Auto vorab in einer Werkstatt auf Mängel überprüfen zu lassen, da dann eine eventuelle Nachprüfung, die weitere Gebühren mit sich bringt, hinfällig wird.

Eine Nachprüfung nach Mängelbeseitigung schlägt in der Regel mit 15 bis 20 EUR zu Buche, wobei innerhalb von einen Monat nach der ersten HU ein neuer Termin für die Nachprüfung vereinbart werden muss.

Bitte beachte, dass für die Hauptuntersuchung Fristen eingehalten werden müssen. Beim Überziehen des TÜV handelt es sich strafrechtlich gesehen um eine Ordnungswidrigkeit. Grundsätzlich kann der TÜV straffrei bis zu zwei Monate überzogen werden. Danach werden, gestaffelt nach zeitlichem Verzug, Bußgelder in verschiedener Höhe fällig. Wer mehr als zwei Monate überzieht, muss 15 EUR Bußgeld bezahlen, wer mehr als acht Monate überzieht, muss 75 EUR auf den Tisch legen und bekommt außerdem einen Punkt in Flensburg. Doch selbst wenn es gelingt, eine Polizeikontrolle zu vermeiden, sind die Prüforganisationen verpflichtet, eine sogenannte erweiterte Prüfung vorzunehmen, falls der TÜV mehr als zwei Monate überzogen wurde. Dadurch steigen die Kosten für die HU um etwa 20 Prozent.

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