Verkehrskontrolle: Tipps, wenn dich die Polizei anhält

Polizeikelle wird vor ein Auto gehalten
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Ver­kehrs­kon­trolle: Tipps, wenn dich die Poli­zei anhält

Wenn dich die Polizei anhält, hast du Rechte und Pflichten. Doch was darf die Polizei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle überhaupt kontrollieren? Grundsätzlich überprüfen die Polizeibeamten bei einer Verkehrskontrolle, ob du fahrtauglich bist und dein Fahrzeug verkehrstüchtig ist.

Den Führerschein und deine Zulassung solltest du bei jeder Autofahrt dabeihaben. Andernfalls drohen Bußgelder. Neben Verbandskasten und Warndreieck ist auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland Pflicht. Doch du bist bei einer Verkehrskontrolle längst nicht zu allem verpflichtet. Die Polizei darf beispielsweise nicht ohne Weiteres dein Handy durchsuchen.

Musst du aber nach Aufforderung den Kofferraum öffnen oder dich zu einem Drogen- oder Alkoholtest bereit erklären? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Verkehrskontrolle.

Das Wichtigste bei einer Verkehrskontrolle in Kürze

Die allgemeine Verkehrskontrolle in der StVO

Verkehrskontrollen gehören zur Routine und dienen der Verkehrssicherheit. Dabei unterscheidet man die allgemeine Verkehrskontrolle und die anlassbezogene Verkehrskontrolle. Die Fahrzeugkontrolle kann aus dem fließenden Verkehr heraus oder als Standkontrolle erfolgen.

Wirst du von der Polizei angehalten, ist das noch kein Grund zur Panik. Du kannst alles richtig gemacht haben und trotzdem in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten. Bleibe einfach ruhig und gehe entspannt an die Sache heran. Mit dem richtigen Verhalten während der Verkehrskontrolle fährst du bald wieder weiter.

Wann darf die Polizei eine Verkehrskontrolle durchführen?

Grundsätzlich dürfen Polizeibeamte nach § 36 Abs. 5 StVO jederzeit und ohne Anlass Verkehrsteilnehmer zur Kontrolle anhalten. Oft signalisiert die Polizei mit einer Winkerkelle (umgangssprachlich auch Polizeikelle genannt) am Straßenrand, dass du für eine Verkehrskontrolle anhalten sollst. In diesem Fall erfolgt eine Standkontrolle. Doch auch ein vorausfahrendes Einsatzfahrzeug der Polizei kann dich zum Folgen und schließlich zum Anhalten auffordern. Es handelt sich dann um eine Kontrolle aus dem fließenden Verkehr. Im Grunde reicht es aus, wenn dich ein Polizist anspricht oder dir ein Handzeichen zum Anhalten gibt. Um mögliche Bußgelder zu vermeiden, solltest du der Aufforderung der Polizei auf jeden Fall folgen.

Dabei gilt: Im Zuge einer Verkehrskontrolle haben sowohl du als auch die Polizei bestimmte Rechte und Pflichten.

Was ist eine anlassbezogene Verkehrskontrolle?

Die Polizei kann jederzeit eine verdachtsunabhängige Verkehrskontrolle durchführen – im Stadtverkehr, auf der Landstraße und auch auf der Autobahn. Die Kontrolle kann aber auch anlassbezogen sein. Damit ist gemeint, dass die Polizei Verkehrsteilnehmer anhält, deren Fahrzeug nicht vollständig verkehrstüchtig wirkt oder die durch ihren Fahrstil auffallen, zum Beispiel indem sie die Höchstgeschwindigkeit überschreiten.

Darf ein Polizist alleine eine Verkehrskontrolle durchführen?

Ja. Dass Polizeibeamte alleine keine Verkehrskontrolle durchführen dürfen, ist ein Mythos, der sich noch immer hält. Der Grund: Die Funkwagen der Polizei sind in aller Regel mit Zweierteams besetzt. Das dient vor allem ihrer eigenen Sicherheit. So trifft man selten auf einen einzelnen Streifenpolizisten. Tatsächlich darf dich aber auch ein einzelner Polizist für eine Kontrolle anhalten.

Verkehrskontrolle: Tipps, wenn dich die Polizei anhält

Ablauf einer Verkehrskontrolle

Plötzlich steht ein Polizist oder eine Polizistin am Straßenrand und winkt dich aus dem Verkehr heraus. Für viele Menschen ist eine allgemeine Verkehrskontrolle eine ungewohnte Situation. Entsprechend nervös sind sie auch. Doch es gibt keinen Grund, sofort das Schlimmste zu befürchten.

Wir verraten, auf welche Dokumente es ankommt und wie du dich während der Verkehrskontrolle am besten verhältst, damit es bald weitergeht.

Wie läuft eine Verkehrskontrolle ab?

Nachdem dich die Polizei zum Anhalten aufgefordert hat, fährst du rechts ran und wartest im Auto auf weitere Anweisungen. Bewahre Ruhe und lege die Hände am besten sichtbar auf das Lenkrad. Um Missverständnisse zu vermeiden, solltest du erst nach Aufforderung im Handschuhfach nach den verlangten Papieren greifen. Nämlich, wenn es heißt: „Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte!“

Wie verhalte ich mich richtig?

Bleibe im Austausch mit der Polizei stets freundlich und gelassen. Dazu gehört auch die Höflichkeitsform „Sie“. Duzen und aufbrausendes Verhalten sind in der Verkehrskontrolle fehl am Platz. Außerdem solltest du Diskussionen zum Anhaltegrund vermeiden und auch selbst keine Vermutungen anstellen, warum du glaubst, dass die Polizei dich angehalten hat. So verhinderst du, dass du dich selbst belastest.

Muss ich bei einer Verkehrskontrolle aussteigen?

Bevor du aussteigst, solltest du stets die Aufforderung der Beamten abwarten. Grundsätzlich gilt: Ja, die Polizei darf dich auffordern, das Fahrzeug zu verlassen. So können die Beamten beispielsweise deine Fahrtüchtigkeit überprüfen.

Was wird bei einer Verkehrskontrolle überprüft?

Sowohl deine Fahrtauglichkeit als auch die Verkehrstüchtigkeit deines Fahrzeugs wird bei einer Verkehrskontrolle überprüft. Bestimmte Dokumente musst du deshalb vorweisen können:

  • Führerschein
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassung (offiziell: Zulassungsbescheinigung Teil I)

Auch Angaben zu deiner Person darf die Polizei abfragen. Einer Ausweiskontrolle musst du aber nicht zustimmen.

Und was, wenn du nicht selbst am Steuer sitzt?

Möchte sich ein Familienmitglied oder ein Freund dein Auto ausleihen, überreiche ihm am besten zusätzlich zu den Fahrzeugpapieren auch eine Nutzungsvollmacht, vor allem bei Auslandsfahrten. Somit ist klar, dass dein Bekannter zur Fahrzeugnutzung berechtigt ist.

Darüber hinaus kann die Polizei Fahrzeugteile überprüfen, darunter:

  • Bereifung (Profiltiefe mind. 1,6 mm)
  • Brems- und Lichtanlage
  • Auspuffanlage, insbesondere erlaubte Emissionen
  • Gültigkeit von Plaketten und Nummernschildern
  • sichtbare Schäden, die eine Weiterfahrt beeinträchtigen
  • Beladung und Ladungssicherung

Außerdem darf die Polizei kontrollieren, ob du die vorgeschriebene Ausrüstung für einen Notfall dabeihast, nämlich:

  • Verbandskasten (Ablaufdatum beachten)
  • Warndreieck
  • Warnweste

Was passiert, wenn ich den Fahrzeugschein oder etwas anderes nicht dabeihabe?

Fehlen bei der Verkehrskontrolle wichtige Dokumente wie Führerschein und Zulassung, zahlt der Fahrer ein Bußgeld und muss die Papiere binnen einer Woche bei der Polizeiwache vorlegen. Wenn Teile der Notfallausrüstung wie Verbandskasten oder Warnweste fehlen, ist ebenfalls eine Strafe zu zahlen. Problematisch wird es, wenn du weder Führerschein noch Personalausweis vorzeigen kannst. In einem solchen Fall darf dich die Polizei auf die nächste Wache mitnehmen, da deine Identität vor Ort nicht festzustellen ist.

Die häufigsten Unfallursachen Grafik

Deine Rechte bei der Verkehrskontrolle

Wer bei einer Verkehrskontrolle höflich bleibt und Ruhe bewahrt, schafft die besten Voraussetzungen für eine zügige Weiterfahrt. Darüber hinaus solltest du deine Rechte kennen. Was die Polizei darf und was nicht, das erfährst du im Folgenden.

Darf die Polizei den Kofferraum durchsuchen?

Wenn die Polizei das Fahrzeuginnere durchsuchen möchte, ist in der Regel ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss nötig. Anders ist das jedoch bei einem begründeten Verdacht auf eine Straftat oder wenn Gefahr im Verzug ist. Riecht es aus dem Auto etwa nach Cannabis, darf die Polizei beispielsweise eine Durchsuchung anordnen.

Meist verschaffen sich die Polizeibeamten aber ganz einfach einen Blick in den Kofferraum, indem sie nach Verbandskasten und Warndreieck fragen. Denn um diese Dinge vorzuweisen, muss man meist den Kofferraum öffnen.

Ist ein Alkohol- oder Drogenschnelltest verpflichtend?

Grundsätzlich musst du bei einer Verkehrskontrolle nicht pusten. Auch den Drogenschnelltest (Urinprobe) darfst du ablehnen. Aber trotzdem kann es passieren, dass du die Beamten zur nächsten Polizeidienststelle oder für eine Blutuntersuchung ins Krankenhaus begleiten musst. Eine Blutprobe darf dann von der Polizei entnommen werden, wenn es einen begründeten Verdacht gibt, zum Beispiel durch starken Alkoholgeruch oder einen unsicheren Fahrstil. Ansonsten ist eine richterliche Anordnung nötig.

Muss man sich zu einem Vorwurf äußern?

Auch bei der Verkehrskontrolle gilt: Niemand muss sich selbst belasten. Nachdem du die Angaben zu deiner Person gemacht hast, bist du nicht verpflichtet, weitere Auskünfte zu geben. Meist fragt die Polizei: „Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?“ Und viele Autofahrer reden sich bei ihrer Antwort um Kopf und Kragen.

Selbst auf konkrete Fragen wie „Haben Sie nicht gesehen, dass Sie zu schnell gefahren sind?“ antwortest du am besten mit einem „Nein“. Schlimmstenfalls kann dir ansonsten sogar Vorsatz unterstellt werden. Dadurch kann sich das Strafmaß erhöhen.

Vor allem wenn dir ein konkreter Vorwurf gemacht wird, solltest du dir genau überlegen, was du antwortest, und in deinen Ausführungen stets kurz und präzise sein. Es ist übrigens durchaus zulässig, anzugeben, dass du dazu im Moment nichts sagen möchtest. Denn auch bei einer Verkehrskontrolle gilt: Du musst dich nicht selbst belasten.

Mögliche Bußgelder bei einer Verkehrskontrolle

Wenn du den erlaubten Aufforderungen der Polizei nicht folgst oder wichtige Dokumente sowie Teile der Notfallausrüstung nicht vorweisen kannst, musst du mit Bußgeldern in unterschiedlicher Höhe rechnen. Einige Verstöße können auch mit Punkten geahndet werden.

Verstoß   Bußgeld    Punkte

Fehlender Verbandskasten oder Ablaufdatum überschritten

5 Euro

keine

Warnweste oder Warndreieck nicht vorhanden oder nicht gezeigt

15 Euro

keine

Führerschein nicht mitgeführt oder nicht gezeigt

10 Euro

keine

Zulassungspapiere nicht mitgeführt oder nicht gezeigt

10 Euro

keine

Weisung eines Polizeibeamten nicht befolgt

20 Euro

keine

Haltegebot oder Zeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt

70 Euro

1

Abgefahrene Reifen (zu geringe Profiltiefe)

60 Euro

1

Überschreit¬ung der Frist zur TÜV-Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate

60 Euro

1

Trotz Aufforderung nicht ausgestiegen

20 Euro

keine


Fazit

Eine Verkehrskontrolle empfinden die meisten Autofahrer als unangenehm. Doch mit dem richtigen Verhalten und dem Wissen über deine Rechte und Pflichten bewahrst du einen kühlen Kopf.

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