Rundum-Schutz
In Sachen Gesundheit ist Ihnen für sich und Ihre Familie nur das Beste gut genug? Dann entscheiden Sie sich für maximalen Komfortschutz.
Die Tarifreihe Mein Privatschutz richtet sich gleichermaßen an Arbeitnehmer und Unternehmer sowie an Selbstständige und Freiberufler. Im Tarif GesundPro können Sie selbst entscheiden, wie hoch Ihre Selbstbeteiligung ist. Der Tarif GesundProP ist für alle, die gesund bleiben und Beiträge zurückbekommen wollen. Beide Tarife bieten Ihnen beste Rundumversorgung mit einer absoluten Selbstbeteiligung. Das heißt konkret: Die Generali leistet, sobald Sie Ihre Selbstbeteiligung voll ausgeschöpft haben.
Zugeschnitten auf Ärzte und Zahnärzte bieten wir die Tarife GesundProMed und GesundProMedP an. Auszubildende und Studierende erhalten die gleichen Leistungen zu einem besonders attraktiven Preis in den Tarifen GesundProA und GesundProAP.
z. B. monatlich 477,31 €(Mann/Frau, 30 Jahre im Tarif GesundPro2, |
Die Tarife GesundPro und GesundProP bieten Ihnen maximalen Komfortschutz: beim Arzt, im Krankenhaus und beim Zahnarzt.
Im Falle einer Krankheit sind wir für Sie da und unterstützen Sie mit unserer medizinischen Kompetenz, zum Beispiel in Form unserer umfangreichen Gesundheitsservices. Und Ihre Vorsorge unterstützen wir bei Leistungsfreiheit mit unseren Vorsorgepauschalen bis zu 300 €.
Folgende Leistungen garantieren wir Ihnen. Bitte berücksichtigen Sie dabei die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Bereich Arzt | |
Ärztliche Leistungen | 100 % bei freier Arztwahl/Spezialistenbehandlung (auch Ärzte ohne Kassenzulassung, |
Arzneimittel | 100 % bei freier Arzneimittelwahl (keine Generikapflicht) |
Hilfsmittel | 100 % bei Bezug über das Generali Hilfsmittelmanagement, sonst 80 % |
Heilmittel | 100 % nach Preis-/Leistungsverzeichnis für Heilmittel |
Vorsorgeuntersuchungen | 100 % für Untersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
|
Sehhilfen | bis zu 300 € in 2 Kalenderjahren |
Psychotherapie | bis zu 50 Sitzungen je Kalenderjahr, |
Heilpraktiker | bis zu 1.500 € in 2 Kalenderjahren |
Gebührenordnung für Ärzte | bis Höchstsatz |
Bereich Krankenhaus | |
Allg. Krankenhausleistungen | 100 % bei freier Krankenhauswahl (öffentliche und private Krankenhäuser) |
Wahlärztliche Leistung | 100 % für Spezialistenbehandlung (z. B. Chefarzt oder Oberarzt) |
Unterbringung |
|
Wunschverlegung | Einmalige Verlegung in ein Krankenhaus Ihrer Wahl innerhalb von Deutschland, |
Transport zum/vom Krankenhaus | Transporte und Fahrten zum Krankenhaus ohne Kilometerbegrenzung |
Ersatz-Krankenhaustagegeld | Jeweils 25 € pro Tag bei Verzicht auf
|
Gebührenordnung für Ärzte | über Höchstsatz |
Bereich Zahn | |
Zahnbehandlung | 100 % auch für hochwertige Versorgungsformen, Zahnprophylaxe inkl. professioneller Zahnreinigung |
Zahnersatz, Zahnkronen, Inlays | 90 % unter Beachtung der Zahnstaffel inkl. hochwertiger Versorgungsformen, z. B. Implantaten |
Kieferorthopädie | 90 % unter Beachtung der Zahnstaffel (Behandlungsbeginn bis einschließlich Alter 19, |
Begrenzung der Leistung | 1.000/2.000/3.000/4.000/5.000 € in den ersten 1/2/3/4/5 Kalenderjahren, |
Gebührenordnung für Zahnärzte | bis Höchstsatz |
Weitere Leistungen | |
Optionsrecht | Nach einer Reduktion des Versicherungsschutzes aus bestimmten Anlässen ist eine spätere Rückkehr in den Ursprungstarif ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten möglich. |
Krankenrücktransport | Medizinisch sinnvoller Rücktransport aus dem Ausland bei weltweiten Auslandsaufenthalten von bis zu 12 Monaten, |
Zusätzliche Leistungen für Kinder | Bei Eintritt einer schweren Erkrankung oder Unfallfolge, |
Zusätzlich im Tarif GesundProP | |
Garantierte Beitagsrückerstattung | Nach 1/2/3 leistungsfreien Kalenderjahren in Folge bekommen Sie 2/3/5 Monatsbeiträge zurück. |
Wechselrecht | Wechseln Sie jederzeit zwischen den Tarifen |
Je höher Ihre Selbstbeteiligung, desto geringer ist Ihr monatlicher Versicherungsbeitrag. Wählen Sie individuell, welcher Betrag am besten zu Ihrer Situation passt. Bis zu dieser Summe bezahlen Sie Ihre Behandlungskosten pro Jahr selbst.
Bitte beachten Sie auch die Ausnahme für Behandlungen im Krankenhaus beim Tarif GesundPro3.
Wenn Sie als Versicherter für ein Kalenderjahr keine Rechnungen einreichen, übernehmen wir die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen bis zu 300 € pro Jahr. Diese Leistung ist unabhängig von Ihrer Selbstbeteiligung. Auch die garantierte Beitragsrückerstattung im Tarif GesundProP ist davon nicht betroffen. Dafür stehen Ihnen unsere Vorsorgepauschalen mit bis zu 300 € pro Jahr zur Verfügung: 200 € für ambulante und 100 € für zahnärztliche Untersuchungen.
So funktioniert es:
Passen Sie Ihren Gesundheitsschutz Ihrer Lebenssituation an. Lebenssituationen können finanzielle Engpässe mit sich bringen. In den Tarifen GesundPro und GesundProP ist mit unseren Optionsrechten nach einer Reduktion des Versicherungsschutzes aus bestimmten Anlässen eine spätere Rückkehr in den Ursprungstarif möglich – und das ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.
Anlässe für das Optionsrecht:
Um das Video starten zu können, wird externer Inhalt der Videoplattform Youtube geladen. Youtube ist ein Angebot von Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland („Google“). Mit der Nutzung von Youtube erhebt Google Daten zur Bereitstellung des Dienstes, daneben für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Services, wobei ggf. auch Informationen aus anderen Google-Diensten verknüpft werden. Mehr Information zu Googles Umgang mit dem Datenschutz.
Mit Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ein, dass Ihre personenbezogenen Daten durch Google verarbeitet werden und möglicherweise in Drittländer (z. B. die USA) übermittelt werden, in denen das Risiko eines nicht mit dem EU-Standard vergleichbaren Datenschutzniveaus besteht.
Mit Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ein, dass durch das Google-Angebot YouTube Daten erhoben und (u.a.
in das Drittland USA) übermittelt werden.
Dies geschieht nicht nur zur Bereitstellung des Videos, sondern auch für Zwecke der Werbung, Marktforschung und
zur Gestaltung der Google-Services. Mehr…
Wenn Sie uns für ein Kalenderjahr keine Rechnungen schicken, erhalten Sie im Tarif GesundProP einen Teil Ihrer Monatsbeiträge zurück. Garantiert! Je länger Sie "leistungsfrei" bleiben, umso höher ist Ihre Erstattung. Bis zu fünf Monatsbeiträge können Sie zurückbekommen.
Voraussetzungen
Auszahlungszeitpunkt
Wir kümmern uns um Ihre Gesundheit. Die Generali arbeitet eng mit führenden Gesundheitsexperten zusammen, um Sie bei akuten und chronischen Krankheiten optimal zu unterstützen.
Am Gesundheitstelefon können Sie rund um die Uhr medizinische Fragen klären. Unsere Gesundheitsprogramme helfen unseren Versicherten nachhaltig, gesund zu bleiben und im Fall des Falles schneller wieder fit zu werden. Die Wirksamkeit ist auch durch unabhängige wissenschaftliche Studien bestätigt.
Ihre Krankenversicherung begleitet Sie oft ein Leben lang. Mit einer privaten Krankenversicherung bei der Generali entscheiden Sie mit über Leistungen und Beitragshöhe.
Mit den Tarifen GesundPro und GesundProP entscheiden Sie sich für maximalen Komfortschutz. Bei der Höhe Ihrer Selbstbeteiligung können Sie als Erwachsener (ab Alter 21) zwischen mehreren Tarifstufen wählen: zwischen 750 €, 1.500 € und 3.000 € je Kalenderjahr. Kinder und Jugendliche (bis einschließlich Alter 20) haben die Wahl zwischen 375 €, 750 € und 1.500 € je Kalenderjahr.
Gut zu wissen: Bei der Wahl der höchsten Selbstbeteiligung (3.000 € bzw. 1.500 € bei Kindern und Jugendlichen je Kalenderjahr) zahlen Sie keine Selbstbeteiligung bei einem medizinisch notwendigen stationären Krankenhausaufenthalt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist gesetzlich festgelegt, welche Leistungen die Krankenkassen für die Versicherten übernehmen müssen. Nach Vorgabe der Sozialgesetzgebung müssen diese stets „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein. Im Auftrag des Gesetzgebers prüft der Gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen, welche medizinischen Therapien und Diagnoseverfahren zum Leistungskatalog hinzugefügt oder aber auch gestrichen werden. Das heißt: Der Leistungsumfang kann sich nach oben, aber auch nach unten verändern. In der Vergangenheit gab es eher Leistungskürzungen.
Im Gegensatz dazu gilt in der privaten Krankenversicherung das im Versicherungsvertrag Vereinbarte. Das heißt: Die vertraglich zugesicherten Leistungen bleiben dauerhaft garantiert. Diese dürfen nicht durch den Versicherer eingeschränkt werden. Die Versicherten selbst haben aber zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, ihre Leistungen durch Wahl eines anderen Tarifs anzupassen. Bei Leistungserweiterungen ist hierbei in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. In der PKV gibt es keine Genehmigungsvorbehalte bei Innovationen. Es gilt das Prinzip der medizinischen Notwendigkeit. Neue Leistungen können anerkannt werden, sobald eine Innovation mit wissenschaftlicher Bestätigung neu auf den Markt kommt.
Die unter „Details“ aufgeführten Leistungen sind Ihnen als versicherte Person in GesundPro bzw. GesundProP garantiert – und zwar für die gesamte Vertragslaufzeit.
Lassen auch Sie sich von der Generali begeistern! Finanzmagazine und die Verbraucherpresse sind überzeugt. Denn Generali belegt in unabhängigen Tests im Bereich private Krankenversicherungen regelmäßig Spitzenplätze.
Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen, die für Sie richtigen Produkte zu wählen:
Finden Sie einen Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) in Ihrer Nähe
Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.
Sie haben Fragen oder Wünsche? Sprechen Sie mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).