Rundum-Schutz
Der Verlust des Jobs ist für viele ein gravierender Einschnitt ins Leben. Menschen, die ihre Stelle verloren haben, können mithilfe eines 165 Euro Jobs dennoch ein bisschen Geld verdienen. Auch wenn diese Beträge klein sind, so kann nach dem Verlust einer Arbeitsstelle jeder Euro wichtig sein. Empfänger von Arbeitslosengeld sollten unbedingt einige Regeln beachten, damit sie auf der sicheren Seite sind und keine Ansprüche verlieren.
Wichtig ist es auf Arbeitszeiten zu achten
Als Empfänger von Arbeitslosengeld bist du berechtigt bis zu 15 Stunden in der Woche zu arbeiten. Du darfst aber nicht mehr als 15 Stunden arbeiten. Arbeitest du genau 15 Stunden, dann verlierst du deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Insofern musst du dich an eine Arbeitszeit von 14 Stunden und 59 Minuten halten.
In manchen Fällen musst du sogar eine Rückzahlung tätigen, weil der Arbeitgeber nur gerade Summen zahlen will. Schließlich musst du den Nebenjob auch bei der Agentur für Arbeit melden.
Arbeitslosengeld und Nebenjob
Grundsätzlich musst du beachten, dass das Nettoeinkommen deines Nebenjobs vom Arbeitslosengeld abgezogen wird. Es gilt hier ein Freibetrag von 165 Euro. Verdienst du zum Beispiel 400 Euro, dann werden 235 Euro von deinen Leistungen abgezogen. Somit kannst du durch den Nebenjob maximal 165 Euro mehr Geld haben als du mit deinem regulären Arbeitslosengeld bekommst.
Regelungen für Hartz IV
Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen andere Regeln beachten: Hier ist nämlich der zeitliche Umfang des Jobs nicht ausschlaggebend. Daher gilt hier auch die Grenze von 15 Stunden nicht. Der Freibetrag liegt zudem bei mindestens 100 Euro monatlich. Verdienst du zwischen 100 und 1.000 Euro brutto im Monat, dann sind zusätzlich zum Freibetrag noch 20 Prozent des Bruttolohnes frei. Diese 20 Prozent werden dann nicht vom Arbeitslosengeld abgezogen. Wenn du zwischen 1.000 und 1.200 Euro bekommst, erhältst du einen zusätzlichen Freibetrag von 10 Prozent. Die Beratung durch einen Experten kann im Zweifelsfall weiterhelfen, um mehr über die geltenden Sonderregelungen zu erfahren.
Vom Nebenjob zum Hauptberuf
Ein 165-Euro-Job wird von der Arbeitsagentur gern unterstützt, weil er einen guten Eindruck vermittelt und als Vorbereitung auf einen richtigen Beruf dient. Es kann natürlich passieren, dass sich aus der Nebentätigkeit eine Festanstellung entwickelt. Und selbst, wenn dies nicht passieren sollte, bleibt der Nebenjobber durch seine Tätigkeit in einem geregelten Berufsalltag und arbeitet vielleicht sogar in seinem ursprünglichen Berufsfeld. Allerdings solltest du als betroffene Person die Suche nach einem festen Arbeitsplatz niemals aufgeben.
Auch du könntest einmal auf die Hilfe Anderer angewiesen sein. Sichere dich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit ab.