Rundum-Schutz
Bei einem Autounfall sind die ersten Minuten nach dem Unfall entscheidend für die Verletzten und alle in den Unfall verwickelten Personen. Schnell und richtig zu handeln ist für den Erfolg der Rettungsmaßnahmen ausschlaggebend. Wenn du Zeuge eines Autounfalls wirst, wirst du automatisch und verpflichtend zum Ersthelfer. Du fragst dich nun, was deine Pflichten sind und was dir droht, wenn du beim Hilfeleisten Fehler machst? Diese und weitere Fragen beantworten wir in diesem Beitrag.
Was sind die Aufgaben eines Ersthelfers?
Ein Ersthelfer führt bei Unfällen verschiedene, oft lebensrettende Maßnahmen durch, bis das medizinisch ausgebildete Personal vor Ort ist. Dadurch sollen die Überlebenschancen Schwerverletzter erhöht und die gesundheitlichen Folgen von Unfällen verringert werden. Erste Hilfe beginnt aber bereits bei der Erstversorgung kleinerer Verletzungen, wie beispielsweise Platzwunden oder Schnitte. In schwerwiegenden Fällen musst du auch Reanimationsmaßnahmen einleiten.
Du bist verpflichtet Erste Hilfe zu leisten!
Erste Hilfe ist kein Gnadenakt, sondern eine Pflicht. § 323c StGB besagt dieses eindeutig:
„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Kurzgefasst: Wenn du in der Lage bist Hilfe zu leisten und dich dabei nicht selbst in Gefahr bringst, bist du laut Gesetz in Notfallsituationen dazu verpflichtet auch Erste Hilfe zu leisten. Das bedeutet aber nicht, dass jeder kleine Fehler dich ins Gefängnis bringt. Niemand kann von dir verlangen, zum Beispiel Erste-Hilfe-Maßnahmen wie ein professioneller Sanitäter durchzuführen. Denn jede Hilfe ist besser als keine Hilfe.
Erste-Hilfe-Rettungskette
Wenn du als Ersthelfer an einem Unfallort eintriffst, solltest du eine Reihe an Sofortmaßnahmen durchführen, um notwendige Hilfe zu leisten. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) spricht von vier Gliedern in der Rettungskette:
Bis der Notarzt eintrifft, bist du als Ersthelfer für die ersten beiden Punkte verantwortlich.
Unfallstelle absichern und Rettung aus dem Gefahrenbereich
Der erste Grundsatz der Ersten Hilfe lautet: Bringe dich niemals selbst in Gefahr! Du kannst nur so lange helfen, wie du selbst keine Hilfe benötigst. Wenn du im Straßenverkehr erkennst, dass ein Unfall passiert ist, solltest du deshalb immer mit der Absicherung der Unfallstelle beginnen. So schützt du nicht nur dich und die verletzte Person, sondern auch weitere Verkehrsteilnehmer. Du verhinderst zum Beispiel, dass durch zusätzlich auffahrende Fahrzeuge weitere Schäden entstehen. Nur so ist eine sichere Erstversorgung möglich. Die Erste-Hilfe-Maßnahmen im engeren Sinne beginnen erst nach dem Absichern der Unfallstelle.
Beim Absichern der Unfallstelle solltest du eine Warnweste anziehen und dem Verkehr entgegenlaufen. Am sichersten ist es, wenn du mit aufgeklapptem Warndreieck hinter der Leitplanke oder auf dem Fußgängerweg läufst ─ je nach Unfallort. Stelle danach das Warndreieck am Fahrbahnrand auf. Folgende Richtwerte gelten: Innerorts solltest du das Warndreieck in etwa 50 Meter Entfernung vom Unfallort aufstellen. Auf Landstraße sind 100 Meter sinnvoll, auf Autobahnen 150 bis 400 Meter. Prinzipiell richtet sich der Abstand aber nach der Verkehrslage und den örtlichen Gegebenheiten, beispielsweise ob die Straße gut einsehbar ist. Betätige dann die Warnblinkanlage deines Fahrzeugs und verschaffe dir einen Überblick über die Unfallstelle.
Außerdem solltest du schnellstmöglich einen Notruf absetzen. In Deutschland wählst du dafür die Notrufnummer 112. Diese Notrufnummer ist kostenlos und gilt europaweit. An Bundes- oder Landstraßen sowie Autobahnen findest du auch Notrufsäulen, über die du die Notrufzentrale oder Rettungsleitstelle erreichen kannst. Erst danach näherst du dich der Unfallstelle und dem betroffenen Fahrzeug.
Lebensrettende Maßnahmen ergreifen
Zur Ersten Hilfe gehören verschiedene lebensrettende Maßnahmen: Wiederbelebung (Reanimation), Blutstillung, Schockbekämpfung oder stabile Seitenlage bei Bewusstlosigkeit. Eine allgemeingültige oder fest vorgeschriebene Reihenfolge gibt es nicht. Es hängt vielmehr von der Unfallsituation ab, welche Maßnahmen du durchführen musst. Wenn du dir unsicher bist, wie du der verletzten Person helfen kannst, kannst du dieses auch unter Anleitung eines Notarztes am Telefon machen.
Stabile Seitenlage und Bewusstlosigkeit
Eine Person ist bewusstlos, wenn er oder sie nicht mehr ansprechbar ist und nicht auf lautes Ansprechen oder vorsichtige Berührungen reagiert. Prüfe bei bewusstlosen Personen deshalb, ob eine normale Atmung vorhanden ist. Atmet die verletzte Person, positioniere sie wie folgt in der stabilen Seitenlage:
Durch Erbrochenes oder das Einatmen von Fremdkörpern ist ein Ersticken möglich. Kontrolliere deshalb in der stabilen Seitenlage durchgängig Bewusstsein und Atmung.
Wiederbelebung (Reanimation)
Wenn der oder die Verletzte nicht atmet oder keine normale Atmung feststellbar ist, beginne mit einer Herz-Lungen-Wiederbelebung. Denn in diesem Fall ist von einem Kreislaufstillstand auszugehen. Im Mittelpunkt der Wiederbelebung stehen die Herzdruckmassage und die Mund-zu-Mund-Beatmung.
Bei der Herzdruckmassage drückst du den Ballen deiner Hand auf die Mitte des Brustkorbs des Verletzten. Danach legst du den Ballen deiner anderen Hand auf die erste Hand. Du solltest deine Arme nun gestreckt halten und mindestens 30-Mal den Brustkorb des Verletzten 5-6 cm tief eindrücken. Achte auf einen gleichmäßigen Druck, der Brustkorb sollte 100-120-Mal pro Minute eingedrückt werden. Nach jeweils 30 Druckstößen erfolgt die Mund-zu-Mund-Beatmung.
Verschließe dazu die Nase des Verletzten mit Daumen und Zeigefinger. Öffne den Mund des Verletzten. Atme dann tief ein und puste nun Luft in den Mund des Verletzten. Achte darauf, dass sich der Brustkorb sichtbar hebt. Diesen Schritt wiederholst du ein zweites Mal. Setzt die Atmung wieder ein, positionierst du den Verletzten in die stabile Seitenlage. Setzt die Atmung nicht ein, wiederholst du die Schritte Herzmassage und Mund-zu-Mund-Beatmung im steten Wechsel bis zum Eintreffen der Rettungskräfte.
Hier findest du eine Anleitung des Deutschen Roten Kreuzes.
Verletzungen behandeln
Als Ersthelfer solltest du dich auch darum kümmern, die Verletzungen der Unfallopfer – natürlich was möglich ist – zu behandeln. Bei stark blutenden Verletzungen ist es wichtig, die Blutung zu stoppen oder zumindest stark einzudämmen, um großen Blutverlust zu verhindern. Dafür eignet sich am besten ein Druckverband auf die Wunde. Sobald du diese versorgt hast, solltest du das verletzte Körperteil nach Möglichkeit hochlagern, um den Blutverlust zusätzlich zu verringern. Trage dabei Einmalhandschuhe zum Schutz gegen eine Infektion der Wunde. Diese und weitere notwendige Ausrüstung zur Wundversorgung findest du im Erste-Hilfe-Kasten in deinem Auto, den ohnehin jedes Auto verpflichtend mitführen muss.
Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen
Die meisten haben zuletzt für den Führerschein einen Erste-Hilfe-Kurs besucht. Das kann einige Jahre zurückliegen. Der Erste-Hilfe-Kurs bleibt zwar immer gültig, dennoch schadet es nicht, sich als regelmäßiger Auto- oder Motorradfahrer, die Kenntnisse wieder stärker ins Gedächtnis zu rufen. Für einen Auffrischungskurs gibt es verschiedene Anbieter, wie beispielsweise Johanniter, Deutsches Rotes Kreuz, Malteser oder ADAC. Der Kurs kostet in der Regel 20 bis 30 Euro. Es wird empfohlen den Kurs alle 2 bis 3 Jahre zu wiederholen. So kannst du sicher sein, im Notfall die notwendige Hilfe leisten zu können.
Auch du könntest einmal auf die Hilfe Anderer angewiesen sein. Sichere dich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit ab.