Steuererklärung nach dem Studium – Studienkosten nutzen

Rothaarige junge Frau studiert nachdenklich ein Schriftstück
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Abenteuer Alltag
Lesezeit: 4-5 Minuten

Du hast dein Studium erfolgreich absolviert und überlegst nun, ob es möglich ist, deine Studienkosten ganz oder teilweise zurückzuerhalten? Ja, das ist möglich. Und zwar, indem du eine Steuererklärung für Studenten abgibst. Das ist die einfachste Lösung für dich, wenn du bislang noch ohne Nebenjob bist. Aber auch dann, wenn du bereits im Nebenjob tätig bist und nur geringfügige Steuern bezahlst.

Bei der ersten Steuererklärung nach dem Studium tauchen diverse, dir womöglich bislang unbekannte Begriffe auf, wie

  • Sonderausgaben
  • Steuernummer
  • Verlustabzug
  • Werbungskosten

Auch wenn dich diese zunächst etwas abschrecken, lohnt es sich, eine Studenten-Steuererklärung abzugeben.

Das Wichtigste dieses Artikels in Kürze:

  • Bin ich als Student zur Steuererklärung verpflichtet?
  • Welche Kosten meines Studiums kann ich in der Steuererklärung geltend machen?
  • Bin ich als Student ohne Einkommen steuerpflichtig?

Wieso Steu­er­er­klä­rung für Stu­den­ten?

Als Student bist du nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Zwar hast du einen Grundfreibetrag, aber wenn du diesen überschreitest, ist dein Einkommen steuerpflichtig. Seit 2023 liegt der Grundfreibetrag bei 10.908 Euro. Dein zuständiges Finanzamt informiert dich darüber, ob du zu einer Steuererklärung für Studenten im laufenden Jahr verpflichtet bist. Oder du dich im Rahmen des Grundfreibetrags befindest.

Eine freiwillige Steuererklärung für Studenten kannst du einreichen, wenn du dich unterhalb des Grundfreibetrags bewegst.

Kann ich meine Steuererklärung rückwirkend abgeben?

Gibst du freiwillig eine Steuererklärung für Studenten ab, hast du hierfür vier Jahre Zeit. Das bedeutet, du kannst deine erste Steuererklärung nach dem Studium rückwirkend einreichen.

Bist du hingegen zur Studenten-Steuererklärung verpflichtet, gilt eine Abgabefrist bis zum 31.07. des darauffolgenden Jahres einzuhalten. Ziehst du zu deiner Steuererklärung einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater hinzu, profitierst du von einer Fristverlängerung bis zum 28.02. des übernächsten Jahres.

Was kann man als Stu­dent von der Steuer abset­zen?

Inwiefern es dir möglich ist, nach deinem Studium Sonderausgaben oder Werbungskosten von der Steuer abzusetzen, hängt von diversen Aspekten ab. Fragst du dich auch, wie viel Studiengebühren du absetzen kannst?

War es dein Erststudium, was dir nach § 9 EStG eine Erstausbildung vermittelt, kannst du ausschließlich Sonderausgaben absetzen. Und zwar die Kosten für dein Studium von höchstens 6000 Euro. Um deren Anerkennung zu erzielen, benötigst du ein genügend hohes zu versteuerndes Einkommen.

Eine berufliche Erstausbildung beweist du als abgeschlossen durch dein Bachelorzeugnis. Wenn du vor deinem Erststudium schon eine Berufsausbildung abgeschlossen hast oder an einem Masterstudium teilnimmst, rechnet dies als zusätzliches Studium. Für ein Zweitstudium ist es dir möglich Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Außerdem zählt zur ersten Studenten-Steuererklärung der Verlustvortrag. Diesen nutzt du, um mögliche Verluste aus dem Steuerjahr in die Folgejahre zu übertragen.

Hinweis: Absolvierst du dein Erststudium während eines Arbeitsverhältnisses als duales Studium, darfst du hierfür Werbungskosten zusammen mit einem Verlustvortrag steuerlich geltend machen.

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Was ist ein Verlustvortrag?

Hast du bislang selten oder noch nie Steuern gezahlt, vermerkt sich das Finanzamt deine Aufwendungen als Verluste. Wenn du steuerpflichtig bist, minimiert sich dadurch dein zu versteuerndes Einkommen. Daraus resultiert für dich der Vorteil einer eventuellen Steuererstattung. Sofern du zwischenzeitlich selbständig bist, verringern sich deine jährlichen Steuern dadurch.

Vergesse deshalb bei deiner ersten Steuererklärung nach dem Studium nicht, ein Kreuz für den Verlustvortrag zu machen. Das Feld dazu findest du in Zeile 2 des Mantelbogens.

Steuerliche Vorteile für Absolventen oder Studenten

Absolventen und Studenten erfahren seitens des Gesetzgebers insoweit Unterstützung, dass sie ihr Studium von der Steuer absetzen können. Und das in weitem Maße. Somit machst du sämtliche Ausgaben, zusammenhängend mit deinem Studium, in deiner Studenten Steuererklärung geltend. Du kannst folgende Kosten fürs Studium in der Steuererklärung geltend machen:

  • Ausgaben für Arbeitsmittel, IT-Ausstattung, Bücherregale, Schreibtisch, Stuhl, Telefon, Verpflegung, WLAN
  • Ausgaben für benötigte Fachliteratur, Seminare, Webinare
  • Entstehende Kosten für einen studienbedingten Auslandsaufenthalt
  • Fahrtkosten zur Bibliothek, Fachhochschule, Projektorten, Universität
  • Kosten für Unterkunft (doppelte Haushaltsführung)
  • Lehrgangs- sowie Semester- und Verwaltungskosten
  • Umzugskosten im Zusammenhang mit dem Studium (Makler, Transport)

Für derartige Kosten, die du als Student von der Steuer absetzen kannst, greife auf Pauschalen zurück. Diese sind sogar ohne Belege und Rechnungen gültig.

Unter anderem, kannst du eine Pauschale für Umzugskosten in einer anderen Stadt deiner Fachhochschule respektive Universität 820 Euro geltend machen. Seitens des Finanzamtes kannst du pauschal 20 Euro pro Monat oder 240 Euro pro Jahr für deinen Internet- und Telefonanschluss geltend machen. Absolvierst du während deines Studiums ein Praktikum, steht dir eine Höchstpauschale von 24 Euro für die Verpflegung zur Verfügung. Es sei denn, Speisen und Getränke erstattet dir die Uni.

Für die Fahrtkosten zur Fachhochschule oder Uni, aber auch direkt zum Nebenjob, erkennt der Fiskus pauschal 30 Cent je Kilometer an. Wenn du noch auf der Suche nach einer Stelle bist, machst du je Bewerbung auf Papier 8,50 Euro geltend. Für eine Bewerbung per E-Mail bekommst du noch pauschal 2,50 Euro erstattet.

Fazit: Studiengebühren vom Finanzamt zurückholen

Als Student kannst du dir investierte Studiengebühren mit der Steuererklärung für Studenten zurückholen. Greife praktischerweise auf Pauschalen zurück, für die keine Belege nötig sind. Sorge am besten auch schon als Student für deine Zukunft vor. Mit dem Young & Life Vermögensaufbau und Sicherungsplan für junge Leute bist du auf der sicheren Seite.

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