Rundum-Schutz
Veröffentlichung nach der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Transparenz-VO) nach Artikel 3, 4, 5 für die Generali Deutschland Lebensversicherung AG
Unser Ziel ist es, als institutioneller Investor mit unseren Investitionen die Welt und die Gesellschaft zum Besseren zu verändern. Als Konzern ermutigen wir Unternehmen, verantwortungsvoll zu handeln. Wir fordern sie auf, ihr Verhalten zu ändern, wenn es nicht den von der Gruppe festgelegten Nachhaltigkeitsstandards entspricht.
Unsere Rolle als Eigentümer nehmen wir aktiv wahr. Wir steuern unsere Aktivitäten mit einem umfassenden Regelwerk, unserem Gruppen-Leitliniendokument. Die Richtlinie - Active Ownership Guideline - definiert die Grundsätze, Hauptaktivitäten und Verantwortlichkeiten, die die Rolle der Gruppe als aktiver Investor bestimmen. Damit erklärt der Konzern als langfristiger, verantwortungsbewusster, institutioneller Anleger und Eigentümer von Vermögenswerten eine treuhänderische Pflicht gegenüber allen beteiligten Stakeholdern, insbesondere unseren Kunden.
Der Konzern ergreift entsprechende Maßnahmen, indem er
Die Richtlinie Active Ownership Guideline stimmt mit der Aktionärsrechtsrichtlinie II (ARUG II) überein. Diese regelt die Einbeziehungspolitik institutioneller Anleger (Art. 3g der Richtlinie (EU) 2017/828 zur Änderung der Richtlinie 2007/36 / EG). Sie berücksichtigt außerdem bewährte Verfahren aus internationalen Standards. Daran halten wir uns als Generali Gruppe.
Erklärung zur Sorgfaltspflicht in Bezug auf die wichtigsten negativen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Wir haben folgende Vereinbarungen unterzeichnet:
United Nations-Convened Net Zero Asset Owner Alliance (Initiative zur Reduzierung der CO2-Emissionen des Anlageportfolios bis 2050 auf netto Null) 2020
Im Einklang mit diesen Initiativen nehmen wir seit einigen Jahren auch Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Faktoren (Environmental, Social, Governance = ESG) in unsere Anlagestrategien auf. Auf Gewinne müssen wir trotzdem nicht verzichten. Wir handeln fair und verantwortungsbewusst. Unser Verhalten wirkt sich positiv auf unsere Stakeholder aus. Es verringert das Risiko für unsere Investitionen und schützt unseren Ruf.
Schon 2006 hat die Generali Gruppe ihr Engagement für verantwortungsbewusstes Investieren definiert. 2010 hat sie ihre eigenen ethischen Richtlinien für die Gruppe verabschiedet. Im Jahr 2015 haben wir unser Engagement weiter gestärkt, indem wir unser Responsible Investment Group Committee eingerichtet haben. Unser Verhalten am Markt ist seitdem in der Responsible Investment Group-Richtlinie geregelt. Ziel ist es, die ESG Faktoren in Entscheidungen unseres Managements über Investments zu integrieren.
Im Jahr 2020 haben wir außerdem unsere Active Ownership Guideline (Richtlinie für aktives Eigentümerverhalten) veröffentlicht. Wir möchten hier unsere Rolle als Investor nutzen, damit sich durch sinnvolle Investitionen etwas zum Positiven verändert.
Der Vorstand der Generali Gruppe hat alle Empfehlungen des neuen italienischen Corporate Governance Kodex angenommen. Diese Entscheidung haben wir am 14. Oktober 2020 veröffentlicht. Der Kodex soll sicherstellen, dass börsennotierte italienische Unternehmen sich ständig an internationalen Best Practices orientieren. Das Konzept soll zu nachhaltigem Erfolg führen. Werden die Bedingungen berücksichtigt, entsteht ein langfristiger Wert zum Nutzen unserer Aktionäre und unserer relevanten Stakeholder. Nachhaltiger Erfolg ist für uns ein Ziel, das die Handlungen unserer Vorstände bestimmt. Dieses Ziel haben wir in unsere Geschäftsprozesse und in die gesamte Organisation der Generali Gruppe integriert.
Mit den Umwelt-, Sozial- und Unternehmenführung-Faktoren (ESG) können wir bewerten, wie nachhaltig die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ist. Verhält sich ein Unternehmen, in das wir investieren nicht korrekt, wirkt sich dies auf sein Geschäft aus. Eine Bewertung anhand der ESG-Faktoren zeigt uns frühzeitig mögliche schwerwiegende Probleme im Unternehmen selbst.
Umweltverstöße (E-Faktor) weisen nicht nur auf mangelnde Verantwortung hin. Sie können auch zu Geldstrafen führen. Außerdem entstehen mitunter hohe Kosten für die Beseitigung von Umweltschäden.
Auf die gleiche Weise können Menschenrechts- und Arbeitsrechtsverletzungen (S-Faktor) den Ruf des Unternehmens beeinträchtigen. Mangelndes Bewusstsein für ethische Grundsätze oder deren Missachtung führen zu großen Imageschäden. Ein Unternehmen mit einem beschädigten Ruf hat viele Probleme:
Im Falle von Korruption (G-Faktoren) sind Unternehmen hohen ethischen, geschäftlichen, rechtlichen und finanziellen Risiken ausgesetzt. Wenn sie die Korruption nicht wirksam bekämpfen, wirkt sich das äußerst negativ auf die Geschäftsentwicklung aus.
Die Generali Gruppe erkennt diese Nachhaltigkeitsrisiken anhand einer internen Bewertung. Sie stellt fest, ob Unternehmen nach den Grundsätzen des UN Global Compact handeln.
Erkennen wir Fälle von Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen von Arbeitsrechten, Umweltschäden und Korruption, investieren wir nicht in dieses Unternehmen. Das haben wir in unseren Richtlinien für verantwortungsbewusste Anlagen festgelegt. Wir beziehen die ESG-Faktoren immer in unsere Entscheidungen ein.
Wir aktualisieren unsere Bewertungen kontinuierlich. So erkennen wir mögliche neue Verstöße gegen die ESG-Faktoren unserer Investments sofort.
Diese Fälle erörtern und bewerten wir zweimal im Jahr in unserem Responsible Investment Committee. In dem Committee definieren wir neue Ausschlusskriterien. Außerdem überprüfen wir den methodischen Ansatz, stärken und verbessern die Bewertungskriterien.
Fehlgeleitete Investitionsentscheidungen können sich möglicherweise nachteilig auf Stakeholder, Umwelt und Gesellschaft auswirken. Deshalb haben wir einen klaren Rahmen festgelegt, in dem wir uns mit unseren Anlageentscheidungen bewegen. Schließlich wird das Risiko von den Versicherungsunternehmen getragen oder mit den Versicherungsnehmern geteilt. Es liegt in unserer Verantwortung, nachteilige Auswirkungen zu minimieren und die Unternehmen, in die wir investieren, durch unser Abstimmungsverhalten und unser Engagement aktiv zu steuern.
Unsere Group Responsible Investment Guidelines verpflichten uns, unsere Anlageentscheidungen auf die Interessen unserer Stakeholder, insbesondere unserer Kunden, auf die der Gesellschaft und der Umwelt insgesamt abzustimmen.
Darüber hinaus bewertet der Konzern alle 3 Jahre die eigene Nachhaltigkeitsstrategie. Welche ESG-Faktoren sind möglicherweise in Bezug auf unsere Aktivitäten, unsere Geschäftsstrategie und den Kontext, in dem wir arbeiten, relevant?
Die verschiedenen Geschäftsbereiche des Konzerns unterstützen die Bewertung. Wie bei den anderen Geschäftsaktivitäten des Konzerns werden die wichtigsten Nachhaltigkeitsfaktoren für die Investitionstätigkeit analysiert. Wir suchen nach solchen systemischen Änderungen, die in den nächsten 10 Jahren erhebliche Chancen und Risiken für den Konzern mit sich bringen können.
Dies ist ein wesentlicher Schritt, um zu identifizieren und zu priorisieren, wie sich externe Ereignisse auf die Generali Gruppe auswirken.
"Nachhaltigkeitsfaktoren" sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerangelegenheiten, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bekämpfung von Bestechung. Jede Anlageentscheidung kann sich negativ auf diese Faktoren auswirken.
Der Klimawandel ist von zentraler Bedeutung für unser Investmentgeschäft. Er wirkt sich auf unsere Anlageentscheidungen aus. Und er ist ein wesentliches Risiko für die Portfolios der Generali-Gruppe. Als Investor können wir die Unternehmen beeinflussen, in die wir investieren. Wir können unsere Investitionen in umweltverschmutzende Unternehmen reduzieren und mehr Finanzmittel für sauberere und umweltfreundlichere Aktivitäten bereitstellen. Aber wir wirken nicht nur über Investitionsentscheidungen, Käufe und Verkäufe auf sie ein. Wir können auch mit Unternehmen zusammenarbeiten und sie motivieren, gemeinsam mit uns die globale Erwärmung zu reduzieren.
Drei nachteilige Auswirkungen beeinflussen die Nachhaltigkeitsfaktoren ganz erheblich. Sie wirken sich sehr negativ auf Umwelt und Gesellschaft aus. In unseren Richtlinien für verantwortungsbewusste Investitionen und in unserer Wesentlichkeitsmatrix haben wir sie dargestellt:
1. Der CO2-Fußabdruck (Carbon Footprint) unserer Investitionen
Durch unsere Investitionsentscheidungen können wir Unternehmen und Aktivitäten finanzieren, die einen höheren oder niedrigeren CO2-Ausstoß aufweisen. Eine transparente Sicht auf den CO2-Fußabdruck unserer Portfolien und Investitionen zeigt, wie gut unsere Investitionen eine sauberere und umweltfreundlichere Welt fördern. Im Januar 2020 trat die Generali-Gruppe der Initiative Net Zero Asset Owner Alliance bei. Sie wird von den Vereinten Nationen und PRI (Principles for Responsible Investments) gefördert. Im Rahmen dieser Initiative haben wir uns verpflichtet, unser Anlageportfolio bis 2050 an den Netto-CO2-Emissionen von Null auszurichten. Diese Reduzierung beeinflusst einerseits unsere Investitionsentscheidungen z. B. mit dem Verkauf umweltschädlicher Unternehmen. Anderseits treiben wir auch die Dekarbonisierung (Verringerung des CO2-Fußabdrucks) der Unternehmen voran, in die wir investiert haben.
Durch diese langfristige Initiative wollen wir die Klimaauswirkungen unserer Investitionen minimieren. Die Wirtschaft und die Gesellschaft möchten wir positiv auf eine nachhaltigere Zukunft ausrichten.
Wir berechnen den CO2-Fußabdruck unserer Portfolios mithilfe mathematischer Formeln:
2. Verstöße gegen die Grundsätze des UN Global Compact
Unsere Richtlinien für verantwortungsbewusstes Investieren beinhalten einen ethischen Filter. So vermeiden wir Investitionen in Unternehmen, die für ethische Verstöße verantwortlich sind. Das können z. B. Missachtungen der Grundsätze des UN Global Compact oder Verwicklungen in kontroverse Geschäftsbereiche sein.
Wir investieren nicht in
Basierend auf einer ESG-Bewertung schließen wir solche Unternehmen aus unserem Anlageuniversum aus, die die Anforderungen der Generali Gruppe nicht erfüllen. Alternativ werden sie streng überwacht und möglicherweise beauftragt, ihr ethisches Verhalten weiter zu verbessern.
Erkennen wir diese Probleme in einem bestehenden Anlageengagement, verbieten wir neue Investitionen, veräußern unsere Beteiligung an diesen Unternehmen und lassen festverzinsliche Wertpapiere auslaufen.
3. Geschäfte mit umstrittenen Waffen
Nach unseren ethischen Grundsätzen investieren wir nicht in Unternehmen, die umstrittene Waffen einsetzen, entwickeln, produzieren, erwerben, lagern oder Handel damit betreiben.
Umstrittene Waffen sind:
Auch Dienstleister und Unternehmen mit Schlüsselfunktionen rund um umstrittene Waffen filtern wir heraus und lehnen die Zusammenarbeit ab.
Unsere Anlagestrategie ermöglicht es uns, wesentliche nachteilige Auswirkungen zu identifizieren und zu überwachen.
Das Anreizsystem verbindet die strategischen Ziele "Nachhaltigkeit / ESG" (Environmental Social Governance / Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) mit den Generali Zielen für 2021 sowie den Generali Klimazielen. Diese hat die Generali bereits veröffentlicht:
*ESG: Environmental Social Governance / Umwelt, Soziales und Unternehmensführung
Aktuelle Änderungsinformationen
Informationen zu den Nachhaltigkeitsmerkmalen auf Produktebene