Versicherung ist Verantwortung

Wir denken voraus für zukünftige Generationen
  1. NACHHALTIGKEIT
  2. REGULATORISCHE ANFORDERUNGEN ZUR NACHHALTIGKEIT

Regu­la­to­ri­sche Anfor­de­run­gen zur Nach­hal­tig­keit

Welche Vorschriften müssen wir einhalten, um nachhaltig zu wirtschaften?

Die EU hat einen Aktionsplan zur „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ („Sustainable Finance“) als Gesetzgebungsverfahren angestoßen. Damit will sie den Verpflichtungen aus dem EU Green Deal, dem Pariser Klimaschutzabkommen und der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung nachkommen. Im Bereich Nachhaltigkeit will sie offener informieren. Finanzielle Beteiligungen sollen gefördert werden, wenn sie sich mit nachhaltigen Aktivitäten beschäftigen.

Diese Ziele und Vorgaben beeinflussen auch das wirtschaftliche Handeln und die Geschäftsabläufe der Generali Gruppe.

Die wichtigsten ESG-Vorschriften führen wir hier auf. Zum Teil sind die gesetzlichen Vorgaben bereits in Kraft gesetzt. Andere werden jedoch erst im Laufe der kommenden Jahre final umgesetzt:

  • Die Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) führt ein einheitliches EU-Klassifizierungssystem für nachhaltiges Wirtschaften ein. Sie bildet damit die Basis des EU-Aktionsplans.
  • Die Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) verpflichtet die Finanzmärkte zu mehr Transparenz. Sie fragt, ob ein angebotenes Finanzprodukt nachhaltige Investitionen tätigt bzw. nachhaltige Kriterien bei der Investition berücksichtigt oder nicht. So sollen die in Europa angebotenen Finanzprodukte im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit vergleichbarer werden. Lesen Sie hier mehr über unsere nachhaltigen Investments.
  • Durch die Delegierte Verordnung (Verordnung (EU) 2021/1257) werden Nachhaltigkeitsfaktoren und -präferenzen in die Aufsichts- und Lenkungsanforderungen der Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertreiber einbezogen. Vertriebe von Versicherungsanlageprodukten müssen die Nachhaltigkeit in ihren Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln berücksichtigen.
  • Die Delegierte Verordnung (Verordnung (EU) 2021/1256) bezieht Nachhaltigkeitsrisiken außerdem in die Steuerung  von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen ein („Solvency II“).
    Bericht über Sol­va­bi­li­tät und Finanz­lage 31.12.2023
  • Die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464), erweitert die Anforderungen an europäische Unternehmen, wenn sie über ihre Nachhaltigkeit berichten. Sie enthält europäische Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung. Die Berichtspflicht wird durch die Generali Gruppe ausgeführt, zu der auch die Generali in Deutschland gehört.
  • Die Richtlinie (EU) 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit („Corporate Sustainability Due Diligence Directive“, kurz CSDDD oder CS3D), zielt darauf ab, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in der Geschäftstätigkeit von Unternehmen und in ihren globalen Wertschöpfungsketten zu fördern. Nach Umsetzung der Vorschriften in deutsches Recht werden diese die in den Geltungsbereich fallenden Unternehmen verpflichten, sich für die Einhaltung bestimmter Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten einzusetzen innerhalb und außerhalb Europas.
  • In Deutschland beachten wir außerdem seit dem 1. Januar 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Dieses deutsche Gesetz verpflichtet bereits die in den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen entsprechende Menschenrechts- und Umweltstandards in den weltweiten Lieferketten einzuhalten.

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