Rundum-Schutz
Im Jahr 2007 hat der Gesetzgeber das Versicherungsvertragsrecht mit dem VVG-Reformgesetz und dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz umfassend reformiert. Diese gesetzlichen Änderungen sind für Versicherungsverträge, die noch bis zum 31.12.2007 geschlossen wurden, zum 01.01.2009 wirksam geworden. Für alle anderen Versicherungsverträge gelten sie seit Vertragsbeginn.
Nachfolgend steht eine Gegenüberstellung der vertraglichen Regelungen vor und nach der gesetzlichen Reform zum Download bereit.