Arbeiten am Feiertag: Arbeitsrecht für die Feiertagsregelung

Eine freundlich lächelnde Verkäuferin in einer Bäckerei bedient eine vor der Theke stehende Kundin.
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Arbei­ten am Fei­er­tag: Das gibt das Arbeits­recht in der Fei­er­tags­re­ge­lung vor

Ostern, Weihnachten, Christi Himmelfahrt oder der Tag der Deutschen Einheit – während viele Arbeitnehmer in Deutschland an den Feiertagen zuhause bleiben und ihre Füße hochlegen können, gibt es doch eine große Gruppe von Menschen, die an diesen Tagen arbeitet. Ob in medizinischen Einrichtungen oder Altenheimen, beim Bäcker oder an der Tankstelle – es gibt viele wichtige Feiertagsarbeiter.

Die Arbeit an Feiertagen ist dabei jedoch immer an Gesetze des Arbeitsrechts geknüpft. Viele Arbeitnehmer, die am Feiertag arbeiten haben deshalb oft folgende Fragen zur Feiertagsregelung:

  • Welche Ausgleichsmöglichkeit habe ich?
  • Darf ich mich freiwillig einsetzen lassen?
  • Und wie berechne ich den Feiertagszuschlag?

In unserem Beitrag informieren wir über das Thema „Gesetzliche Feiertage und Arbeitsrecht“ und liefern Antworten auf diese häufigen Fragen.

Was sagt das Arbeitsrecht grundsätzlich zur Arbeit an Feiertagen?

Um zu verstehen, wie Feiertagsregelungen im Job aufgebaut sind, müssen wir in das deutsche Arbeitsrecht schauen. Interessanterweise verbietet das Arbeitsrecht grundsätzlich Arbeitnehmern an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen einer Arbeitstätigkeit nachzugehen. Dieses Beschäftigungsverbot gilt für 24 Stunden, nämlich von 0 bis 24 Uhr.

Allerdings ist auch im Arbeitsrecht von Ausnahmen die Rede: Diese betreffen vor allem den öffentlichen Nahverkehr, die Krankenhäuser, aber auch die Gastronomie ─ sowie weitere Unternehmen aus anderen Branchen, die unabdingbar mit einer Verrichtung des täglichen Lebens verknüpft sind.

Darf ich laut Arbeitsrecht freiwillig an Feiertagen arbeiten?

Aus dem Arbeitsrecht geht deswegen hervor, dass wir nicht willkürlich entscheiden dürfen, ob wir an Feiertagen oder Sonntagen freiwillig arbeiten möchten. Eine freiwillige Feiertagsarbeit gibt es also in dieser Form nicht. Wer an Sonn- und Feiertagen arbeitet, wird entweder durch den Paragraphen 10 im ArbZG befugt, oder es wurde eine individuelle Verabredung mit dem Arbeitgeber getroffen. Auch eine solche Verabredung ist dann an Bedingungen geknüpft: So müssen Ausnahmen beispielsweise an einen Tarifvertrag gebunden sein und mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen frei bleiben.

Sonn- und Feiertagsarbeit und Zuzahlungen – Welche Zuschläge sind steuerfrei?

Aus rechtlicher Sicht hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zuschlagszahlungen, wenn er an Feiertagen oder Sonntagen arbeiten muss. Ein Ersatzruhetag ist dagegen immer vorgeschrieben. In der Praxis sind allerdings viele Feiertagsarbeiten an Zuschläge geknüpft und werden beim Abschluss des Arbeitsvertrages festgehalten.

Steuerlich lohnen sich die Sonderzahlungen sehr, denn Lohnzuschläge bis zur Höhe von 125 Prozent des Grundlohns pro Stunde sind steuerfrei. An Weihnachten oder am 1. Mai muss sogar erst ab 151 Prozent versteuert werden. Bereitschaftsdienste fallen aus dieser Regelung heraus: Diese müssen regulär versteuert werden.

Sonn- und Feiertagsarbeit in der Schichtarbeit – Das sagt das Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht in der Schichtarbeit an Feiertagen oder Sonntagen ist noch einmal komplexer. Grundsätzlich gilt hier: Im Schichtdienst gelten Feiertage als Arbeitstage. Fallen diese in den regulären Dienstplan, muss bei dem Wunsch, am Feiertag nicht zur Arbeit zu kommen, sogar ein Urlaubstag genommen werden.

In der Schichtarbeit gibt es dabei aber die Möglichkeit, den Beginn und das Ende der arbeitsfreien Zeit um sechs Stunden zu verlegen. Der Gesetzgeber verlangt dabei zwingend, dass die Tätigkeit für mindestens 24 Stunden unterbrochen wird. Wird zum Beispiel bis sechs Uhr morgens an einem Feiertag gearbeitet, darf die darauffolgende Schicht erst um sechs Uhr morgens am Folgetag beginnen.

Feiertage in den Bundesländern und christliche Feiertage – diese Unterschiede gibt es
Die Norddeutschen haben Nachteile, die Bayern freuen sich. Je nach Bundesland unterscheidet sich die Anzahl der Feiertage. Das hängt auch mit der Religiosität in den Bundesländern zusammen: In vielen Gemeinden Bayerns ist zum Beispiel Mariä Himmelfahrt ein Feiertag, der Buß- und Bettag fehlt dagegen gänzlich. In Brandenburg, Bremen, Hamburg, Sachsen oder Schleswig-Holstein wird der Reformationstag gefeiert, in Hessen oder NRW wird der Tag in Gedenken an die Taten von Martin Luther dagegen nicht als Feiertag gehandhabt. In Berlin feiert man außerdem seit 2019 an jedem 8. März den Weltfrauentag und in Thüringen gibt es am 20. September als Feiertag den Weltkindertag.

In Deutschland unterscheidet sich die Anzahl der Feiertage am Ende nur um rund zwei Tage. Im Norden haben die Bundesländer im Schnitt zehn, ganz im Süden zwölf, und Länder wie Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Sachsen haben elf Feiertage.

Fazit

Für das Arbeiten an einem Sonn- oder Feiertag gibt es immer einen Ersatzruhetag. In der Praxis werden sogar Sonderzahlungen geleistet. Hier gelten Steuerfreibeträge von bis zu 151 Prozent. Bereitschaftsdienste werden normal versteuert. Im Schichtdienst werden Feiertage wie reguläre Arbeitstage geregelt. Allerdings gilt hier die 24-Stunden-Regelung bis zum nächsten Schichtbeginn.

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