Welche Feiertagszuschläge gibt es Ostern und an Feiertagen

Mann arbeitet in einer Bäckerei an Feiertagen.
  1. ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK
  2. WELCHE FEIERTAGSZUSCHLÄGE GIBT ES OSTERN UND AN FEIERTAGEN
Lesezeit: 4-5 Minuten

Wel­che Fei­er­tags­zu­schläge gibt es Ostern und an Fei­er­ta­gen

Du arbeitest oft an Feiertagen, wenn andere frei haben? Dann sind Feiertagszuschläge für dich interessant. Wir informieren dich, ob du Anspruch auf einen Feiertagszuschlag hast – zum Beispiel über die Ostertage. Du fragst dich, wie du die Osterfeiertage mit deinen Liebsten festlich gestalten kannst? Lies hier unsere Tipps rund um Ostern in Zeiten der Corona-Krise.

Was ist ein Feiertagszuschlag?

An gesetzlichen Feiertagen sowie sonntags haben die meisten Arbeitnehmer frei. Sie können entspannte Oster- oder Weihnachtsfeiertage mit der Familie verbringen. Doch das trifft nicht auf alle zu. Viele Unternehmen und Arbeitgeber schaffen darum Anreize über Zuschläge für ihre Mitarbeiter, die an Feiertagen wie Karfreitag arbeiten müssen. Bei einem Feiertagszuschlag handelt es sich um eine freiwillige oder tariflich vereinbarte Zahlung des Arbeitgebers.

Wie hoch ist der Feiertagszuschlag an Ostern?

Wie hoch der Zuschlag ist, ist variabel beziehungsweise Verhandlungssache. Oftmals regeln Tarifverträge einzelner Branchen, dass es einen Feiertagszuschlag geben muss sowie dessen Höhe. Was aber gesetzlich geregelt ist: Nach der Arbeit an einem Feiertag hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen Ersatzruhetag.

Kann ich Sonn- und Feiertagsarbeit ablehnen? Was gilt rund um die Ausgleichszeiträume? Antworten auf diese und weitere Fragen findest du hier: Sonn- und Feiertagsarbeit – was ist zulässig?

Wie ist der Feiertagszuschlag zu versteuern?

In jedem Fall ist es sinnvoll, die Steuerfreibeträge rund um Feiertagszuschläge zu beachten. Ein Zuschlag an einem gesetzlichen Feiertag ist steuerfrei, wenn er 125 Prozent des Grundlohns nicht übersteigt. Der Grundlohn darf dabei maximal 50 Euro pro Stunde betragen. Damit ist der Gesetzgeber großzügiger als bei der üblichen Arbeit an Sonntagen. Denn der Zuschlag an Sonntagen ist nur dann steuerfrei, wenn er 50 Prozent des normalen Lohns nicht übersteigt. Zusätzlich gibt es besondere Feiertage, an denen der Feiertagszuschlag sogar 150 Prozent des Grundlohns betragen darf, ohne dass Steuern fällig sind. Hierzu zählen:

  • der „Tag der Arbeit“, also der 1. Mai
  • die Weihnachtsfeiertage: der 24. Dezember ab 14 Uhr, 25./26. Dezember ganztägig
  • Osterfeiertage gehören nicht zu diesen Feiertagen

Der Feiertagszuschlag kann sich allerdings zum steuerfreien Nachtzuschlag (25 Prozent des Grundlohns) addieren. Wer nachts arbeitet, kann also auch an Ostern auf ein steuerfreies Plus von 150 Prozent kommen. Nicht zu addieren sind die Freibeträge für Sonn- und Feiertagszuschlag. Warum das für den Ostersonntag ohnehin keine Rolle spielt, erfährst du im nächsten Abschnitt.

Gibt es Unterschiede zwischen gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen?

Feiertagszuschläge gibt es nur an gesetzlichen Feiertagen. Und was bedeutet das nun für die Feiertagszuschläge an Ostern? Karfreitag sowie Ostermontag sind bundesweit gesetzliche Feiertage. Gibt es also einen Feiertagszuschlag im Unternehmen, können Arbeitnehmer diesen mit den entsprechenden Steuerfreibeträgen erwarten, wenn sie an diesen Tagen arbeiten. Ostersonntag ist lediglich im Bundesland Brandenburg ein gesetzlicher Feiertag. In allen anderen Bundesländern arbeiten Arbeitnehmer an diesem Tag also zu den üblichen Bedingungen.

Informiere dich rund um Arbeiten an gesetzlichen Feiertagen.

Gibt es einen Feiertagszuschlag bei Krankheit und Mutterschaft?

Auch bei Krankheit und Mutterschaft können Feiertagszuschläge fällig werden, wenn du regelmäßig eingeteilt warst. Allerdings sind diese Zuschläge dann nicht mehr steuerfrei.

Informiere dich hier rund um Lohnfortzahlung bei Erkrankung, an Feiertagen und bei Streik.

Gibt es Feiertagszuschläge bei Kurzarbeit?

Hinsichtlich Kurzarbeit und Feiertagszuschläge ist entscheidend, ob die üblichen Arbeitszeiten zu einer Auszahlung des Feiertagszuschlags geführt hätten. Eine größere Bedeutung haben hier Zuschläge bei Nachtarbeit sowie an Sonntagen. Denn diese gehören für viele Schicht- und Wochenendarbeiter zum Sollentgelt. Da Feiertage unregelmäßiger vorkommen, spielen sie beim Sollentgelt kaum eine Rolle.

Feiertagszuschläge bei Teilzeitarbeit?

Wer in Teilzeit arbeitet und an einem gesetzlichen Feiertag zum Einsatz kommt, hat den gleichen Anspruch auf Feiertagszuschlag wie Vollzeitkräfte. Dies ergibt sich aus § 4 Abs. 1 TzBfG: „Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.“

Gibt es Feiertagszuschläge im Minijob?

Ist im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ein Feiertagszuschlag vereinbart, profitieren hiervon aufgrund der verpflichtenden Gleichbehandlung auch Minijobber. Hierbei gelten hinsichtlich der Steuerfreiheit die gleichen Regeln wie für alle anderen Arbeitnehmer. Besonders lukrativ für Minijobber: Sind die Zuschläge beitrags- und steuerfrei, spielen sie keine Rolle für die 450-Euro-Verdienstgrenze von Minijobs.

Sind Feiertagszuschläge auf Sozialabgaben anzurechnen?

Grundsätzlich gilt: Beziehen sich die Zuschläge auf einen Grundlohn von maximal 25 Euro pro Stunde, sind sie beitragsfrei. Wer beispielsweise 30 Euro pro Stunde verdient und einen Zuschlag erhält, bezahlt nur für die Differenz zu 25 Euro pro Stunde Sozialabgaben.

Fazit

Wenn dein Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag grundsätzlich Feiertagszuschläge vorsieht, kannst du dich bei Arbeit zu Ostern über einen steuerfreien Zuschlag freuen. Besonders profitiert, wer an Karfreitag oder Ostermontag arbeitet. Hier sind steuerfreie Feiertagszuschläge von bis zu 125 Prozent auf den Grundlohn erlaubt. Das heißt natürlich nicht, dass dein Arbeitgeber sie dir in dieser Höhe gewähren muss. An Ostersonntag gilt in den meisten Bundesländern mit Ausnahme von Brandenburg der übliche Sonntagszuschlag. Beim Ostersamstag handelt es sich nicht um einen gesetzlichen Feiertag.

Mit ADVOCARD-360°-PRIVAT umfassend gegen Rechtsstreitigkeiten im privaten Umfeld absichern

Unsere Emp­feh­lung

Wenn du dich über rechtliche Schritte informieren und Rat einholen möchtest, bietet dir die Rechtsschutzversicherung von Generali die Möglichkeit zu einer telefonischen Rechtsberatung.

Mehr erfahren