Rundum-Schutz
Über 3,5 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in zwei oder mehr Jobs gleichzeitig. Die meisten davon kombinieren einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob mit einem Minijob. Erfahre im Folgenden, was zu beachten ist, wenn du neben deinem Hauptberuf zusätzlich arbeiten möchtest.
Was ist ein Minijob?
Nebenbei Geld verdienen – hierfür eignen sich Minijobs optimal. Minijobs sind Arbeitsverhältnisse, in denen du maximal 450 Euro pro Monat verdienst. Dieser Betrag steht für die Geringfügigkeitsgrenze, unterhalb der ein Beschäftigungsverhältnis als geringfügig angesehen wird. Rund um Steuern und Sozialabgaben gelten darum für Minijobs besondere Regeln – dazu später mehr.
Oft handelt es sich bei geringfügigen Jobs um Tätigkeiten, für die keine Ausbildung erforderlich ist. Viele Minijobs finden sich traditionell bei Reinigungsdiensten und in der Gastronomie.
Wichtig: Auch beim Minijob ist der Mindestlohn einzuhalten. Du hast unter anderem Ansprüche auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mutterschutz.
Das sind die Gründe für Minijobs
Manchen Arbeitnehmern reicht das Einkommen aus ihrem Hauptjob nicht aus. Darum arbeitet die Mehrzahl der Minijobber, um finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden oder sich mehr leisten zu können. Einige üben ihren Hauptberuf nicht in Vollzeit aus, sondern kombinieren eine Teilzeittätigkeit mit einem Minijob. Manche Alleinerziehende können so Kinder und Beruf besser vereinbaren. Auch der Wunsch, in eine andere Branche zu schnuppern oder den Familienbetrieb zu unterstützen, können Gründe für einen Minijob sein.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
Die maximale Arbeitszeit im Minijob ist an die 450-Euro-Grenze und damit an den Mindestlohn gebunden. Der Mindestlohn beträgt derzeit 9,35 Euro pro Stunde. Zahlt dein Minijob-Arbeitgeber den Mindestlohn, darfst du maximal 48 Stunden pro Monat arbeiten. Bei 10 Euro pro Stunde sind es entsprechend 45 Stunden pro Monat.
Rechte und Pflichten – Hauptberuf plus Minijob
Wenn du einen sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf hast, brauchst du das Einverständnis deines Chefs, bevor du andere Jobs annimmst. Schaue zuerst in deinem Arbeitsvertrag nach, ob er eine Regelung zu Nebentätigkeiten enthält. Suche anschließend das Gespräch mit deinem Arbeitgeber. Grundlos darf er dir den zusätzlichen Job nicht verbieten.
Ein gewichtiges Argument gegen den zusätzlichen Broterwerb wäre, wenn dieser negative Folgen für deinen Hauptjob haben könnte. Wer tagsüber als Busfahrer arbeitet, sollte vorher keine Nachtschichten im Wachdienst ausüben. Bei solchen Konstellationen darf der Hauptarbeitgeber sein Veto einlegen.
Übrigens: Ein Minijob neben dem Hauptberuf beim gleichen Arbeitgeber ist nicht erlaubt.
Kranken- und Rentenversicherung bei Minijobs
Wer einen sozialabgabenpflichtigen Hauptberuf hat, zahlt rund um den Minijob keine zusätzlichen Beiträge für die Krankenversicherung. Allerdings sind Zahlungen an die Rentenversicherung fällig: Der Arbeitnehmer zahlt 3,6 Prozent, der Arbeitgeber pauschal 15 Prozent. Auf Antrag kannst du dich – nicht aber deinen Arbeitgeber – von der Versicherungspflicht im Minijob befreien lassen. Allerdings verzichtest du damit auf den vollumfänglichen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Informiere dich vorher genau, welche Konsequenzen dies für dich hat. So ist möglich, dass du bei einer Minijob-Befreiung von der Rentenversicherung erworbene Ansprüche auf Absicherung bei Invalidität verlierst. Der Rentenversicherungsbeitrag des Minijobs wird der späteren Rente angerechnet. Diese erhöht sich bei einem Gehalt von 450 Euro nach einem Jahr um derzeit 4,50 Euro monatlich. Die Befreiung von der Rentenversicherung ist bis zum Ende des jeweiligen Minijobs bindend.
Steuern und Steuerklärung bei Minijobs
Minijobs sind nicht steuerpflichtig, was bedeutet: Du kannst neben deinem Hauptberuf 450 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Doch auch für die Besteuerung im Minijob gilt: Kombinierst du mehrere geringfügige Beschäftigungen und überschreitest dadurch die Geringfügigkeitsgrenze, ist das Zusatzeinkommen komplett zu versteuern.
Neben dem klassischen gewerblichen Minijob gibt es weitere Möglichkeiten, neben dem Hauptberuf Geld zu verdienen.
Unterschied von gewerblichen und haushaltsnahen Minijobs
Bist du als Minijobber in einem privaten Haushalt beschäftigt und kümmerst dich zum Beispiel um Haushaltstätigkeiten, Kinderbetreuung oder Altenpflege? Dann zahlt dein Arbeitgeber als Privatperson geringere Abgaben und profitiert von Steuervorteilen. Auch das Anmeldeverfahren ist einfacher, die Abrechnung erfolgt halbjährlich.
Kurzfristige Minijobs
Bei kurzfristigen Minijobs im Gewerbe oder in Privathaushalten fallen nur geringe Abgaben wie beispielsweise ein Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung an. Dabei haben die Minijobber selbst keine Abgaben. Bei kurzfristigen Minijobs kann das Monatsgehalt schwanken. Allerdings darfst du sie maximal 70 Tage im Jahr oder drei Monate hintereinander ausüben. Auch bei kurzfristigen Minijobs neben dem Hauptberuf gilt: Wer sie mit anderen Minijobs kombiniert und dadurch mehr als 450 Euro verdient, wird zur Kasse gebeten.
Midijobs
Neben Minijobs gibt es „Midijobs“. Bei diesen verdienen die Arbeitnehmer über 450 Euro, aber nicht mehr als 1.300 Euro pro Monat. In dieser Übergangszone zahlen sie reduzierte Abgaben. Midijobs neben einem Hauptjob sind in der Regel voll zu versteuern.
Selbstständig im Nebenerwerb
Eine weitere Möglichkeit, neben dem Hauptberuf Geld zu verdienen, ist eine selbstständige Tätigkeit. Viele möchten gerne neben dem Hauptjob von zuhause aus arbeiten oder mit ihrem Hobby Geld verdienen. Zum Beispiel als Fotograf, als semiprofessioneller Blogger oder mit einem eigenen Online-Shop. Informiere dich unbedingt vorher über die jeweiligen Voraussetzungen. Auch bei selbstständigen Tätigkeiten gilt: Sie müssen vorher vom Arbeitnehmer genehmigt werden. Bei einigen kreativen Berufen ist die Tätigkeit bei der Künstlersozialversicherung anzumelden. Erkundige dich vor dem regelmäßigen Verkauf von Produkten, ob du einen Gewerbeschein benötigst.
Wie steht es um Riester-Rente und Minijob? Was passiert, wenn ich im Minijob einen Unfall habe? Detaillierte Antworten auf deine Fragen gibt dir die Minijob-Zentrale.
Fazit
Minijobs sind durch die Befreiung von Steuer- und Krankenversicherungsbeiträgen eine gute Möglichkeit sich Geld dazu zuverdienen. Es gibt jedoch einige Dinge, die du bei einem Minijob beachten solltest. Wir hoffen, dass wir dir in diesem Beitrag eine Übersicht über die wichtigsten Informationen zum Minijob geben konnten.
Wenn du dich über rechtliche Schritte informieren und Rat einholen möchtest, bietet dir die Rechtsschutzversicherung von Generali die Möglichkeit zu einer telefonischen Rechtsberatung.