Rundum-Schutz
Das Renteneintrittsalter in Deutschland wird immer weiter angehoben, sodass Arbeitnehmer immer länger bis zur Rente arbeiten. Doch es gibt mehrere Möglichkeiten, wie du den Übergang in den Ruhestand flexibler gestalten kannst. Fitte Rentner können zudem noch nach Renteneintrittsalter arbeiten und ihre Rente aufbessern. Wie dies funktioniert, verraten wir dir in diesem Artikel.
Die Regelaltersgrenze: Wann kann ich in Rente gehen?
In Deutschland ist es Arbeitnehmern ab dem Geburtsjahr 1964 möglich, im Alter von 67 in Rente zu gehen. In diesem Fall müssen sie keine Abschläge befürchten. Ein früherer Renteneintritt ist nur dann möglich, wenn man bereits 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Umfragen zufolge wünschen sich viele Arbeitnehmer jedoch, dass sie schon vor ihrem 63. Geburtstag in den Ruhestand gehen können. Mit monatlichen Abschlägen ist es möglich, schon vor der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen. Wer vor dem Rentenalter die Altersrente in Anspruch nehmen möchte, dem entsteht ein monatlicher Abschlag der Rentensumme von 0,3 Prozent.
Arbeiten in Altersteilzeit
Da die Lebenserwartung in Deutschland steigt, gleichzeitig aber immer weniger Menschen zur Welt kommen, gibt es deutlich mehr Rentner als Beitragszahler. Sobald Fachkräfte in Rente gehen, stellt dieser demografische Wandel auch ein Problem für Betriebe dar. Für Rentner und Vorruheständler existieren unterschiedliche Möglichkeiten um dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung zu stehen: die Flexi-Rente, Altersteilzeit und der Hinzuverdienst nach dem Regelalter.
Ab dem 55. Lebensjahr hat man die Möglichkeit seine Arbeitszeit zu halbieren. Vorausgesetzt wird hierbei allerdings, dass man die letzten 5 Jahre vor der Altersteilzeit mindestens 1080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Hierzu zählen auch Phasen, in denen man Krankengeld, Hartz IV oder Arbeitslosengeld I bezogen hat sowie Beschäftigungen in Teilzeit. Zudem muss die Altersteilzeit zwingend mit dem Renteneintritt enden. Erfüllt man all diese Voraussetzungen, arbeitet man bis zum Ruhestand nur noch die Hälfte der Arbeitszeit, für 50 Prozent des Bruttoentgeltes.
Hierfür gibt es zwei Varianten:
Nach dem Gleichverteilungsmodell arbeitet man wöchentlich, monatlich oder täglich nur noch die Hälfte der Zeit. Bei der zweiten Möglichkeit, dem Blockmodell, gibt es Aktiv- und Passivphasen. Diese Phasen ermöglichen den Arbeitgebern die älteren Arbeitnehmer zum Beispiel nach der Auftragslage im Unternehmen einzusetzen. In der aktiven Phase arbeiten die Arbeitnehmer in Vollzeit, während sie in der Passivphase freigestellt sind. Ältere Arbeitnehmer erhalten in beiden Phasen 50 Prozent des Bruttogehaltes.
Das Flexirenten Gesetz für einen flexiblen Übergang in den Ruhestand
Was ist die Flexirente? Die Flexirente beschreibt eine Kombination aus Teilrente und Erwerbstätigkeit. Für Arbeitnehmer ist es durch diese Regelung realisierbar, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen und gleichzeitig noch zu arbeiten.
Im Jahr 2017 trat das Flexirenten Gesetz in Deutschland in Kraft. Dieses soll den Übergang in den Ruhestand so flexibel wie möglich gestalten sowie Rente und Arbeit besser miteinander verbinden. Zudem bietet die Flexirente Anreize, um nach der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten, da man seinen Rentenanspruch erhöht. Auf diese Weise ist eine jährliche Steigerung der Rente um bis zu neun Prozent möglich. Der Arbeitgeber profitiert ebenso von dem Flexirenten Gesetz. Er kann gut ausgebildete Fachkräfte für längere Zeit im Unternehmen halten und ihnen gleichzeitig einen flexiblen Vorruhestand ermöglichen.
Flexirente, ab wann darf ich sie in Anspruch nehmen?
Wollte man vorzeitig in Altersrente gehen, musste man bisher hohe Abschläge verschmerzen. Die Flexirente ermöglicht es nun vorzeitig in Rente zu gehen und dabei gleichzeitig etwas dazu zu verdienen. Wer 35 Jahre lang in die Rentenversicherung einzahlt, darf daher schon ab dem 63. Lebensjahr in den Ruhestand gehen. Zwar muss man dann besagte Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen, ein Hinzuverdienst ist allerdings möglich. Zusätzlich ist es empfehlenswert, sich mit einer privaten Altersvorsorge abzusichern.
Wie hoch ist der Freibetrag bei einem Hinzuverdienst nach dem Flexirenten Gesetz?
Pro Jahr darfst du zur vorgezogenen Altersrente noch einen Freibetrag von bis zu 6.300 EUR dazuverdienen. Für alles, was du darüber hinaus verdienst, rechnet man die Differenz zum Freibetrag mit 40 Prozent auf deine Rente an.
Bis zum Inkrafttreten der Flexirente durften Rentner nur 450 EUR im Monat dazuverdienen, sprich 5.400 EUR pro Jahr. Zwar war es erlaubt, diese Freigrenze zweimal im Jahr zu überschreiten. Wer den Betrag aber ein drittes Mal überschritt, musste eine Kürzung seiner Rente um zwei Drittel hinnehmen. Nun steht es jeder oder jedem Versicherten mit Altersrentenanspruch frei, 6.300 EUR im Jahr ohne Kürzung dazu zu verdienen.
Abschläge ausgleichen und freiwillige Beiträge an die Rentenversicherung zahlen
Wer Abschläge der Rentenversicherung voll oder zum Teil ausgleichen möchte, kann ab dem 50. Lebensjahr freiwillige Sonderzahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Du kannst entweder eine Einmalzahlung oder Teilzahlungen leisten. Die Höhe der Zusatzbeiträge ist individuell. Wende dich hierfür an die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Entscheidung, ob du eher in Rente gehen, etwas dazu verdienen oder freiwillige Zahlungen an die Rentenversicherung zahlen möchtest, liegt ganz bei dir.
Arbeiten nach der Regelaltersgrenze
Wer sich noch fit fühlt, darf auch nach Eintritt der Regelaltersrente weiterarbeiten. So können Ruheständler ihr monatliches Einkommen und Rentenhöhe zugleich steigern. Mit jedem Monat, den du länger nach dem Regelalter arbeitest, erhältst du 0,5 Prozent Rentenzuschlag. Eine zusätzliche Erhöhung des Rentenbeitrages gibt es zudem für die Beiträge, die du noch in die Rentenkasse einbezahlst. Beiträge in die Arbeitslosenversicherung musst du aber nicht mehr leisten.
Hinzuverdienst nach der Regelaltersgrenze
Wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast, kannst du etwas zu deiner Rente dazuverdienen, ohne, dass sich dies auf die Höhe auswirkt. Du bist ab diesem Zeitpunkt von der Versicherungspflicht befreit und musst keine Beiträge mehr in die Rentenkasse einzahlen. Auf Wunsch kannst du jedoch die Beiträge an die Rentenversicherung weiterzahlen und auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Dadurch erhöhst du deine Rente noch zusätzlich.
Auch die Arbeitgeber profitieren sehr von dieser Regelung. Denn erfahrene, gut ausgebildete Fachkräfte und Mitarbeiter bleiben dem Unternehmen mit ihrem Wissen und ihrer Leistung länger erhalten. Der Übergang in den Ruhestand und das Anlernen neuer Fachkräfte wird so weniger abrupt und flexibler.
Fazit
Um deinen Ruhestand flexibel zu gestalten hast du einige Möglichkeiten. Die Flexirente bietet einen sanften und vorzeitigen Übergang in den Ruhestand und gleichzeitig eine Aufbesserung des Rentenbetrages. Wer sich noch fit fühlt, kann aber auch nach der Regelaltersgrenze noch abschlagsfrei arbeiten.
Im Pflegefall kommen viele Kosten auf dich zu. Wer lieber auf Nummer sicher geht, informiert sich frühzeitig rund um die Leistungen einer Pflegezusatzversicherung.