Rundum-Schutz
Wenn du dir grundsätzlich die Frage stellst „Wann kann ich in Rente gehen?“ oder bereits kurz vor dem Rentenbeginn stehst und dir Gedanken machst „Was mache ich im Ruhestand?“ – dann lies hier weiter. Wir klären in diesem Artikel nämlich alles Wichtige rund um den Ruhestand und geben Tipps zu Rentenanspruch, Vorruhestand, Altersteilzeit und Ideen für den Ruhestand.
Informiere dich gerne auch über die privaten Rentenversicherungen der Generali.
Renteneinstieg ─ alles, was du wissen musst
Wann kann ich in Rente gehen?
Als Alter für den Renteneintritt gilt das Alter des Versicherten, in dem er faktisch in Rente geht. Im Jahr 2012 wurde mit der Rentenreform das Regelrentenalter angepasst. Das Renteneintrittsalters wurde von einst 65 auf 67 Jahren angehoben.
Wer bekommt eine Rente?
Ein Anspruch auf Altersrente besteht für sämtliche Arbeitnehmer, die regelmäßig monatlich Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Aber auch arbeitslose Bürger sowie freiwillig versicherte Selbstständige erhalten eine Rente im Alter.
Dem Erhalt einer Altersrente liegen grundsätzlich folgende Bedingungen zugrunde:
Die Neuregelung für den Eintritt in den Ruhestand betrifft alle Jahrgänge, die ab 1964 geboren sind. Langjährig Versicherte sowie schwerbehinderte Versicherte unterliegen anderen Regelungen. Informiere dich zu diesem Thema als betroffener Versicherter rechtzeitig bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
Vorruhestand und Altersteilzeit
Versicherte, die 1964 und später geboren sind, ist es möglich, in den so genannten Vorruhestand zu gehen. Man bezieht dann ab einem Alter von 65 Jahren eine Altersrente ganz ohne Abschläge. Hieran knüpfen sich aber einige Bedingungen: So muss man beispielsweise 45 Jahre lang rentenversichert gewesen sein.
Bist du vor 1960 geboren, rechnest du als besonders langjährig versichert und darfst schon mit 64 Jahren und vier Monaten in den Ruhestand gehen. Ein beispielsweise 1953 Geborener kann sogar mit 63 Jahren eine volle Altersrente beziehen.
Langjährig versichert bedeutet, dass man eine Versicherungszeit von 35 Jahren vorweisen kann. Jedoch musst du mit Abschlägen rechnen, und zwar pro fehlenden Monat bis zum regulären Ruhestand mit 0,3 Prozent. Wichtig: In diesem Fall bleibt deine Rente dauerhaft reduziert! Überlege also gut, bevor du dich für diesen Schritt entscheidest.
Eine weitere Variante des früheren Ruhestands ist die Altersteilzeit. Hierbei ist ein gleitender Übergang aus dem Berufsleben möglich. Altersteilzeit ist an nachfolgende Kriterien geknüpft:
Rentenantrag stellen ─ Worauf muss ich achten?
Rente kommt nicht von selbst, man muss sie rechtzeitig beantragen. Der Rentenantrag ist drei bis dreieinhalb Monate vor dem Eintritt in den Ruhestand zu stellen. Damit ist man weder zu früh, aber auch nicht zu spät dran. Somit stehen die Chancen gut, die erste Rentenzahlung pünktlich zu erhalten.
Besteht Bedarf, kann man seinen letzten Arbeitgeber um eine Bescheinigung über den vermutlichen Lohn der letzten drei Monate im Job bitten. Dadurch ist es der Rentenkasse möglich, deine Rente schnell zu berechnen. Den passenden Antrag gibt es beim Rentenversicherungsträger. Hinweis: Sofern sich im Versicherungsverlauf Lücken befinden, kläre diese vor der Antragstellung!
Kontenklärung: So klärst du das Rentenkonto
Liegen sämtliche benötigten Daten vor, sende den Rentenantrag ab. Zuvor ist jedoch das Rentenkonto zu klären. Allgemein erhält jeder Versicherte ab seinem 43. Lebensjahr einen Versicherungsverlauf, wozu der Antrag auf Kontenklärung zählt.
Ab dem 55. Lebensjahr versendet die Rentenversicherung im Abstand von drei Jahren einen Versicherungsverlauf. So hat man vor Eintritt in den Ruhestand eine Vorstellung, wie hoch die Rentenzahlung in etwa ausfällt. Zudem erhält man Kenntnis, welche Dokumente zum Antrag benötigt werden.
Bei eventuellen Lücken ist der Antrag auf Kontenklärung schnellstmöglich zu stellen, denn Lücken wirken sich eventuell negativ auf die Rentenzahlung aus. Für die Rente werden folgende Zeiten berücksichtigt:
Hinweis: Durch freiwillige Zahlungen lassen sich Lücken schließen, was eine ausreichend hohe Rente ermöglicht.
Außerdem muss man Auskünfte darüber geben, ob und wer Leistungen wie beispielsweise Krankengeld, Leistungen des Arbeitsamtes, eine Hinterbliebenen-, Witwen- oder Unfallrente erhalten hat. Als Sonderfall gilt die Rente bei Erwerbsminderung. Weitere Auskünfte dazu erteilt die gesetzliche Rentenversicherung.
Kündigung wegen Rente
Gehst du in Rente, ist eine Kündigung beim Arbeitgeber erforderlich. Jedoch ist in zahlreichen Arbeits- oder Tarifverträgen eine Regelung enthalten, die automatisch bei Erreichen der Regelaltersgrenze das Arbeitsverhältnis beendet. Wenn dies nicht der Fall ist, muss man eigenständig kündigen.
Wer dies nicht macht und ab Rentenbezug einfach nicht mehr am Arbeitsplatz erscheint, verstößt offiziell gegen die Pflichten, die man mit dem Arbeitsvertrag eingegangen ist. Deshalb schau vorher stets in den Arbeitsvertrag. Wenn du früher in Rente gehen willst, also mit 63 Jahren, musst du zwingend kündigen.
Was ändert sich im Ruhestand – Tipps & Tricks
Ob freiwillig und lange herbeigesehnt oder aufgrund von Krankheit oder betriebswirtschaftlichen Gründen – mit Beginn des Ruhestands ändern sich der Alltag und Tagesablauf. Plötzlich fällt die berufliche Anerkennung weg, der gewohnte Rhythmus ändert sich. Um jetzt nicht in Depressionen zu verfallen, weil man sich womöglich nicht mehr gebraucht fühlt, lohnt es sich, den Ruhestand vorher zu planen. In diesem Artikel geben wir Tipps, um den Ruhestand flexibler zu gestalten.
Im Ruhestand lassen sich nun lange gehegte Wünsche und Träume erfüllen, für die bislang nie Zeit war. Bei der heutigen Lebenserwartung haben Rentner noch einige Jahrzehnte um den Ruhestand zu genießen. Bereits in jungen Jahren wird viel geplant, was man im späteren Ruhestand alles tun möchte. Mit der eigentlichen Planung beginnt man aber bestenfalls zwei bis drei Jahre vorher. Berücksichtige hierbei auch die finanziellen Veränderungen, die bei Renteneintritt bevorstehen.
Ideen für den Ruhestand
Gesundheit ist wichtig ─ in jedem Alter. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Check-Ups für Frauen und die wichtigsten Check-Ups für Männer.
Fazit
Früher oder später in Rente gehen ist eine schöne Sache. Vor allem, wenn man weiß, was man im Ruhestand machen kann. Zunächst gilt es jedoch den Ruhestand vorzubereiten und einen Rentenantrag zu stellen.
Der Vermögensaufbau & Sicherheitsplan von Generali ist ein modernes Vorsorgekonzept, das eine Rentenversicherung mit vier weiteren Möglichkeiten zur Absicherung kombiniert und dir den Rücken freihält.