Rundum-Schutz
Es ist ein Schock: Du kommst zum Parkplatz deines Autos, doch dein Auto ist nicht mehr aufzufinden. Es wurde abgeschleppt! Was solltest du also als Nächstes tun, um dein Auto zurückzubekommen? Wir informieren dich darüber, was die nächsten Schritte sind, wenn dein Auto abgeschleppt wurde und mit welchen Abschleppkosten du mitunter rechnen kannst.
Auto weg: Was tun?
Im ersten Schritt solltest du Kontakt mit der Polizei aufnehmen. Diese wird dir mitteilen können, ob dein Fahrzeug abgeschleppt wurde. Es befindet sich dann entweder auf einem Parkplatz der Behörden oder einem Parkplatz des beauftragten Abschleppunternehmens. Den Standort deines Autos kannst du eventuell auch beim Parkplatzbetreiber in Erfahrung bringen.
Warum wurde dein Auto abgeschleppt? Dafür kann es viele Gründe geben. Vielleicht ist während der Fahrt ein Defekt an deinem Auto aufgetreten oder du warst in einen Unfall verwickelt, nach dem dein Auto nicht mehr fahrtüchtig ist. Häufig beauftragt dann die hinzugerufene Polizei oder auch die Pannenhilfe einen Abschleppdienst.
Es gibt jedoch eine Reihe anderer Gründe. Bereits wenn dein Parkschein mehr als 1 Stunde abgelaufen sein sollte, kann Abschleppen rechtmäßig sein. Auch, wenn du beispielsweise einen Kundenparkplatz ohne Kunde zu sein nutzt, kann der Parkplatzbetreiber dein Auto abschleppen lassen.
Aus welchem Grund abgeschleppt wurde, hängt auch von deiner Parkplatzwahl ab. Vielleicht hast du ein anderes Auto eingeparkt oder einen Radweg zugeparkt? Dein Fahrzeug vor einem abgesenkten Bordstein abgestellt? Auf einem Behindertenparkplatz geparkt? In der Fußgängerzone oder im absoluten Halteverbot? In einer Bushaltestellenbucht? All dies können Gründe sein, weshalb dein Auto abgeschleppt wurde.
Abschleppen auf öffentlichem Grund
Auf öffentlichem Grund veranlasst im Wesentlichen die Polizei das Abschleppen von Fahrzeugen. Nicht jedes regelwidrige Parken führt zur Beauftragung des Abschleppdienstes. Es gilt, dass der Abschleppvorgang notwendig und verhältnismäßig sein muss. In vielen Fällen wirst du durch eine regelwidrige Parkplatzwahl lediglich ein Bußgeld bezahlen müssen.
Die Abschleppkosten muss grundsätzlich der Fahrer tragen. Kann dieser nicht ermittelt werden, muss der Fahrzeughalter für die Kosten des Abschleppvorgangs aufkommen.
Abschleppen von privaten Grundstücken
Es kann auch passieren, dass dein Auto von einem Privatparkplatz abgeschleppt wird. Dies ist zulässig, wenn du zum Beispiel auf dem Parkplatz eines Supermarktes parkst, ohne dort tatsächlich Kunde zu sein. Der Supermarktbetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, den Parkplatz exklusiv seinen Kunden zur Verfügung zu stellen. Damit, dass dein Auto abgeschleppt wird, musst du auch rechnen, wenn du dein Auto zum Beispiel vor einer privaten Einfahrt parkst. Dann darf der Eigentümer − und auch der berechtigte Mieter − dein Fahrzeug ohne Weiteres abschleppen lassen.
Was kostet Abschleppen?
Abschleppkosten sind nicht bundesweit einheitlich. Die Kostenunterschiede resultieren zum einen aus unterschiedlichen Preisen unterschiedlicher Abschleppunternehmen, zum anderen setzen Kommunen unterschiedlich hohe Gebühren an. Neben dem Ort spielen weitere Aspekte − wie zum Beispiel die Uhrzeit − eine Rolle. Am späteren Nachmittag, abends und nachts sowie an Sonn- und Feiertagen musst du mit empfindlichen Zuschlägen bis zu 100 % rechnen.
Wurde dein Auto abgeschleppt, kannst du jedoch mit einigen hundert Euro an Kosten rechnen. In München sind zum Beispiel 350 EUR üblich und laut Rechtsprechung auch zulässig. Zusätzlich fallen gegebenenfalls Gebühren für Ordnungswidrigkeiten wie einen Parkverstoß an.
Wann sind die Abschleppkosten zu hoch?
Generell musst du vor allem beim Abschleppen von Privatgrund mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Beliebig hoch dürfen die Abschleppkosten aber auch hier nicht sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu im Juli 2014 ein wegweisendes Urteil gefällt. Die Kosten für den Vorgang dürfen demnach das ortsübliche Niveau nicht überschreiten (BGH, AZ: V ZR 229/13).
Gegen deutlich überhöhte Abschleppkosten kannst du dich wehren. Allerdings gibt es in der Praxis ein Problem: Abschleppunternehmen teilen dir den Standort deines Autos häufig erst mit, wenn du die Kosten bezahlt hast.
In diesem Fall gibt es eine Alternative zur zähneknirschenden Zahlung. Du kannst den geforderten Betrag auch beim Amtsgericht hinterlegen. Dann kann die Rechtmäßigkeit der Abschleppkosten im Nachgang geklärt werden. Dein Fahrzeug kannst du jedoch sofort mitnehmen.
Solange du den geforderten Betrag weder hinterlegt noch gezahlt hast, steht dem Abschleppunternehmen ein Zurückbehaltungsrecht an deinem Fahrzeug zu. Du kannst in diesem Zusammenhang auch keine Verzugskosten (zum Beispiel Entschädigung für einen Mietwagen oder Kosten für einen Anwalt) geltend machen. Das Abschleppunternehmen gerät erst in Verzug, wenn du den Betrag gezahlt oder nachweislich hinterlegt hast.
Höhe von Abschleppkosten: Urteil des Amtsgericht München
Das Amtsgericht München hat sich ebenfalls in einem Fall mit berechtigten Abschleppkosten auseinandergesetzt. Im vorliegenden Fall war ein Fahrzeug von einem Parkplatz abgeschleppt worden. Dies erachtete das Gericht als zulässig – die Abschleppkosten waren jedoch zu hoch.
Das Abschleppunternehmen hatte 635 EUR verlangt. Die Richter schätzten daraufhin die berechtigten Abschleppkosten und gaben an, keinen ortsüblichen Preis ermitteln zu können. Demnach war für München ein Grundpreis von 230 EUR zzgl. 15 % Sonntags- bzw. Nachtzuschlag angemessen. Der Preis versteht sich zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Außerdem erlaubte das Gericht dem Abschleppunternehmen, 30 EUR Standgebühren für zwei Tage zu berechnen. Insgesamt erhielt das Abschleppunternehmen 344,75 EUR ((Az.: 472 C 8222/18).
Vor dem Abschleppen beim Auto angekommen: Trotzdem zahlen?
Vielleicht kommst du noch wenige Momente vor dem Abschleppen an deinem Auto an. Allerdings musst du auch dann die Abschleppkosten tragen. Wurde der Abschleppdienst vorschriftsmäßig beauftragt, musst du zudem die Fahrtkosten erstatten.
Doch kein Parkverstoß: Abschleppkosten dennoch zahlen?
In jedem Fall zusätzlich bezahlen musst du Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel Parkverstöße. Dies gilt sogar dann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass du gar keinen Parkverstoß begangen hast. Entscheidend ist, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung des Abschleppdienstes eine objektive Gefahrenlage vorlag. Nicht entscheidend ist dagegen, ob dir als Fahrer oder Halter des Fahrzeugs dabei ein Verschulden zukommt.
Diese Zusatzkosten fallen an
Wurde dein Auto abgeschleppt, musst du über die eigentlichen Abschleppkosten hinaus mit weiteren Ausgaben rechnen. Häufig befinden sich die Verwahrparkplätze an entlegenen Orten weit außerhalb des ÖPNV Einzugsbereichs. Möglicherweise musst du ein Taxi nehmen, um dorthin zu gelangen.
Mitunter werden dir private Parkplatzbetreiber allerdings Gebühren in Rechnung stellen, die du nicht bezahlen musst. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für die Überwachung von Parkplätzen sowie Kosten für die Bearbeitung der Schadensersatzansprüche des Parkplatzbesitzers.
Wurden durch dein abgestelltes Fahrzeug Dritte geschädigt, kommt dafür deine Kfz-Haftpflicht Versicherung auf. Dies gilt etwa, wenn du direkt hinter einer schlecht einsehbaren Kurve geparkt hast und es dadurch zu einem Auffahrunfall kam. Eine Privathaftpflichtversicherung greift hier nicht.
Eine nach Unfall oder Defekt im Verkehr herbeigerufene Pannenhilfe kann zusätzliche Kosten verursachen. Diese sind allerdings häufig über eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub oder einen Kfz-Schutzbrief abgedeckt.
Abschleppkosten bezahlen: Diese Punkte solltest du vorab prüfen
Ob sich ein (gegebenenfalls anwaltliches) Vorgehen gegen die Abschleppkosten lohnt, hängt von den Umständen ab. Im Zweifel kannst du einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Forderung des Abschleppunternehmens beauftragen. Die Kosten dafür musst du zusätzlich tragen. Prüfe gegebenenfalls, ob deine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Aussicht auf Erfolg hat ein Vorgehen möglicherweise bei Vorliegen einer der folgenden Punkte:
Fazit
Manchmal ruft die Pannenhilfe den Abschleppdienst – und manchmal kommt er ganz überraschend. Wenn du berechtigterweise abgeschleppt wurdest, musst du auch die Abschleppkosten bezahlen. Deren Höhe richtet sich nicht zuletzt nach dem Ort des Geschehens. Mit einigen hundert Euro musst du hierbei rechnen. Zusätzlich können Kosten für Bußgelder wegen Parkverstößen sowie Ausgaben für die Taxifahrt zum Verwahrparkplatz anfallen. Mitunter sind Abschleppkosten jedoch auch deutlich überhöht - vor allem bei Abschleppungen von privaten Grundstücken. Hier lohnt es sich, die Forderung zu prüfen und gegebenenfalls anzufechten. Dabei ist ein guter Versicherungsschutz viel wert.
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