Auto folieren: So erstrahlt ihr Auto in neuem Glanz

Mann foliert Auto
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Auto folie­ren: So erstrahlt ihr Auto in neuem Glanz

Wenn das bisherige Fahrzeug nicht mehr schön aussieht, gibt es neben dem Neukauf eine preisgünstigere Variante, das Auto aufzuhübschen. Bei Generali lässt sich hierzu mehr erfahren!

Um in den Genuss einer neuen, auffälligen Farbe oder eines individuellen Designs zu kommen, gibt es die einfache, preiswertige Lösung: das Auto zu folieren. Diese Folie schützt das Fahrzeug zudem vor Kratzern und Steinschlägen. Außerdem lässt sie sich jederzeit ohne enormen Aufwand erneuern. Das Fahrzeug neu zu lackieren bedeutet einen erheblichen Kosten- und Zeitaufwand. Nimmt man das Ganze selbst in die Hand, sind die Kosten um einiges geringer. Allerdings sollten bestimmte Regelungen unbedingt Beachtung finden. Denn spezielle Designs und Anbringungsarten sind im Straßenverkehr nicht zulässig und können mit einem Bußgeld belegt werden.

Selbst anbringen oder folieren lassen

Für die Auto-Folierung bieten sich verschiedene Variationen an. Einerseits die Voll- und Teil-Folierung, andererseits die Lackschutz-Folierung. Aber auch Werbebeschriftung ist eine Möglichkeit. Je nach Art lassen sich wahlweise der gesamte Wagen, nur ein oder mehrere Teilbereiche bekleben. Sofern das Auto folieren ausschließlich dem Lackschutz dient, genügt es, die Folie im Frontbereich anzubringen. Da Folien äußerst dehnbar sind, lassen sie sich problemlos über Einzelteile und Kanten legen. Bei ordnungsgemäßem Anbringen derselben weisen die Folien eine Lebensdauer von mehreren Jahren auf.

Generell kann man die Folien selbst anbringen. Dies ist bei Werbeschriften und Teil-Folierungen logischerweise leichter als bei einer Voll-Folierung. Allerdings sollte man dafür auch das nötige Fingerspitzengefühl besitzen. Für das Auto folieren sind staubfreie Räume erforderlich. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt die Auto-Folierung in einer Fachwerkstatt anbringen. Dabei können die Kosten einer Vollfolierung zwischen 2.000 bis 5.000 Euro liegen.

Nicht zugelassene Folierungen des Autos

Gemäß Straßenverkehrsordnung kann man bei unkorrekt angebrachter Auto-Folierung mit einem Bußgeld rechnen. Auch Punkte in Flensburg sind möglich. Wer seine Autoscheiben unzulässig tönt oder gar keine Bauartgenehmigung mit sich führt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Bei mit Folie beklebten Scheinwerfern steigt dieser auf 20 Euro an. Sofern von aufgebrachter Folie eine ungültige Plakette bedeckt wird, ist das Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis in Bewegung.

Hierauf folgt eine Strafe von 50 Euro. Mit sogar 90 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg ist zu rechnen, wenn es zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit kommt. Verdeckt die Folie eine abgelaufene Plakette und wurde das Fahrzeug somit ohne Betriebserlaubnis bewegt, fallen an die fünfzig Euro an. Ein Punkt in Flensburg und neunzig Euro Strafe werden fällig, wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder gefährdet wird.

Entsprechend Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist es ausschließlich gestattet, die rückwärtigen Seitenscheiben und die Heckscheibe zu folieren. Auf anderen Scheiben darf nur ein höchstens zehn Zentimeter breiter Streifen foliert werden. Und dies nur dann, wenn eine Bauartgenehmigung vorhanden und ein Prüfinstitut dem zugestimmt hat. Vorteilhaft kann sich das vorherige Melden der Auto-Folierung bei seiner Versicherung auswirken. Entscheidet diese eine versicherungswürdige Absicherung der Folie, erhält man im Schadensfall Ersatz.

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