Rundum-Schutz
Die Corona-Pandemie verändert unseren Alltag und unsere Fahrgewohnheiten. Denn Pendeln und weite Ausflüge fallen aus – das Auto bleibt in der Garage. Auch während eines längeren Urlaubs, Sommer-Pendeln mit dem Rad oder nach einem Führerscheinentzug stehen Autos längere Zeit still. Doch wer sich unbekümmert hinter das Steuer setzen möchte, sollte nach einer langen Standzeit einiges beachten. Wir geben Tipps rund um Autos, die länger nicht genutzt wurden.
Vier Räder im Dornröschenschlaf: Stillstand bei Autos
Vorweg sei gesagt: In der Garage treten „Standschäden“ seltener auf als bei einem Auto, das drei Wochen im tiefen Winter vor dem Haus steht, da es der Witterung nicht ausgesetzt wird. Zu den typischen Standschäden bei länger Fahrpause zählen unteranderem:
Doch wie oft sollte man ein Auto fahren und ab wann treten Standschäden auf? Wer sein Auto drei Tage stehen lässt, braucht nichts zu befürchten. Bereits bei einer Woche kann es je nach Zustand des Autos – beispielsweise bei einer alten Batterie – zu Problemen kommen. Gut gepflegte Neuwagen können bis zu drei Monate ohne Probleme stehen.
7 Tipps zum Vermeiden von Standschäden
Das Auto nach langer Standzeit fahren
Nach langer Standzeit wieder zurück ans Steuer? Dann solltest du vor der ersten Fahrt einen Check durchführen. Das gilt sowohl für Garagenautos als auch bei Fahrzeugen, die im Freien gestanden haben.
Schaue auch nach den Autoreifen: Gibt es zum Beispiel einen Standplatten? Vor der ersten Fahrt solltest du außerdem den Reifenluftdruck überprüfen. Die Reifen sollten dabei noch kalt sein. Der Luftdruck hat sich dann noch nicht durch Wärme oder Hitze ausdehnt, das Messergebnis ist genauer. Ist der Reifenluftdruck zu gering, musst du selbstverständlich Luft im Reifen nachpumpen bevor du losfahren kannst.
Beachte: Je nach Witterungsbedingungen können das Anfahren und Bremsen anfangs etwas ruckelig sein. Wird dieser Widerstand nach mehrfachem Bremsen nicht besser, ist die Werkstatt anzusteuern
Wie lange darf das Auto an einer Stelle parken?
Ein angemeldetes Auto darf grundsätzlich auf einer Parkfläche im öffentlichen Raum parken. Allerdings droht ein mögliches Problem: Temporäre Park- oder Halteverbotszonen. Diese können beispielsweise bei Umzügen oder Baumfällungen greifen. Sie sind aber mindestens drei Tage vorher anzukündigen. Steht ein wenig genutztes Auto weiterhin an Ort und Stelle, droht der Abschleppwagen. Wer öffentlich parkt, sollte darum alle drei Tage einen Blick auf den Parkplatz werfen. Eine Telefonnummer hinter der Windschutzscheibe ist keine sichere Alternative. Denn es besteht keine Verpflichtung, den Fahrzeughalter vor dem Bestellen des Abschleppdienstes anzurufen.
Mit unseren Tipps wird dein Auto eine längere Standpause unbeschadet überstehen. Du solltest dich dennoch vor jeder Fahrt vergewissern, ob dein Auto fahrtsicher ist. Wir wünschen eine gute Fahrt!
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