Tipps für die Heizperiode

Frau wärmt sich am Heizkörper
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Lesezeit: 4-5 Minuten

Beginn der Heiz­pe­ri­ode: Tipps für Mie­ter und Ver­mie­ter

Ist der Herbst kühl und nass, sinken die Temperaturen nach und nach auch in Innenräumen. Wer in seiner eigenen Immobilie lebt, kann heizen, wann immer er möchte. Aber wie sieht es aus, wenn du Mieter eines Hauses oder einer Wohnung bist? Muss dein Vermieter die Heizung pünktlich zum 1. Oktober anstellen? Hast du ein Recht auf eine Mindesttemperatur? Erfahre hier mehr zum Thema Heizen und welche Rechte und Pflichten alle Parteien haben.

Das und mehr erfährst du in diesem Artikel:

  • Die Heizperiode ist gesetzlich nicht geregelt, meist ist dazu aber etwas im Mietvertrag vermerkt. Im Interesse aller Parteien muss auf Außentemperaturen und die Temperatur in Innenräumen geachtet werden.
  • Um den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung zu erhalten, ist es ratsam, sich an einer Mindesttemperatur und der Heizperiode zu orientieren, die meist von Anfang Oktober bis Ende April andauert.
  • Wenn es in der Wohnung trotz Heizen zu kalt bleibt, gibt es für Mieter die Möglichkeit einer Mietminderung.

Keine gesetzlichen Regelungen zur Heizperiode

Üblicherweise dauert die Heizperiode vom 1. Oktober bis zum 30. April, eine gesetzliche Regelung gibt es allerdings nicht. Ausschlaggebend sind vielmehr die jeweiligen Temperaturen. Sobald die Außentemperatur tagsüber unter 16 Grad fällt oder die Raumtemperatur an zwei aufeinander folgenden Tagen weniger als 18 Grad beträgt, hast du Anspruch auf eine funktionierende Heizung.

Was passiert also, wenn es bereits Mitte September richtig kühl wird? Wenn es vor oder nach dem üblichen Zeitraum zu kalt ist, kann der Vermieter in die Pflicht genommen werden. Was als angemessene Raumtemperatur gilt, ist zwar nicht gesetzlich geregelt, lässt sich jedoch aus verschiedenen Gerichtsurteilen der Vergangenheit ableiten.

Demnach haben Mieter tagsüber Anspruch auf 20 bis 22 Grad in der Wohnung. Diese Raumtemperatur sollte vor allem in der Heizperiode sicher erreicht werden. Nachts fällt die Mindesttemperatur geringer aus: Mindestens 18 Grad gilt als angemessene Schlaftemperatur.

Du möchtest die Heizung herunterdrehen, um Energiekosten zu sparen? Um Schimmel in der Wohnung zu vermeiden, solltest du einige Dinge beachten. Die wichtigsten Tipps findest du hier.

Klauseln im Mietvertrag beachten

Da es keine gesetzlichen Regelungen gibt, werden Informationen zur Heizperiode meist in deinem Mietvertrag festgehalten. Welchen Zeitraum du in deinem Mietvertrag findest, hängt oft davon ab, wo du wohnst. So ist es möglich, dass der Zeitraum von der üblichen Heizperiode abweicht.

Dabei spielen die durchschnittlichen Wetterdaten sowie das Klima des jeweiligen Bundeslandes eine Rolle. Schau also in deinem Mietvertrag nach, ob es dort regionale Verordnungen gibt.

Keine Frage, das Thema Heizperiode führt immer wieder zu Streit zwischen Mieter und Vermieter. Im Ernstfall kannst du dich beim Deutschen Mieterbund informieren. Die Verbraucherzentralen helfen dir ebenfalls gern weiter. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, bist du mit unserer Rechtschutzversicherung bestens gewappnet.

Vermieter und Mieter haben Pflichten

Selbst wenn es keine gesetzlich geregelte Heizperiode gibt: Als Vermieter solltest du Ärger vermeiden und vor dem Herbst sicherstellen, dass deine Heizungsanlage in einem guten Zustand ist. Prüfe also rechtzeitig, ob dort alles funktioniert. Bei der Wartung kann dir ein Heizungsinstallateur helfen.

Deine Heizungsanlage solltest du ohnehin ständig kontrollieren, da viele Systeme auch warmes Wasser bereiten. Ist etwas an der Heizung kaputt, trägst du als Vermieter die Kosten für die Reparatur.

Wichtig ist es, die Heizkörper in der Wohnung regelmäßig zu entlüften. Das kannst du mit deinem Mieter absprechen oder ihm die Aufgabe übertragen.

Doch auch Mieter haben Pflichten. Natürlich kannst du heizen, wann immer du möchtest und die Heizung auf einer ganz niedrigen Temperatur belassen, um Heizkosten zu sparen. Allerdings solltest du sicherstellen, dass die Rohre nicht einfrieren, die Wohnung ausreichend gelüftet wird und sich kein Schimmel bildet.

Energieeffizient leben – wie geht das? Hier geben zwei Energieberaterinnen wertvolle Tipps.

3 Tipps für richtiges Heizen

Was zu tun ist, wenn die Heizung ausfällt

Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach und bleiben die Temperaturen in den Räumen trotz Heizen zu weit unten, handelt es sich um einen Mangel an der Mietsache und du kannst als Mieter dagegen vorgehen.

Bevor du den Notdienst beauftragst, solltest du dem Vermieter Bescheid geben. Er ist in der Pflicht, umgehend Handwerker zu beauftragen, die sich um das Problem an der Heizungsanlage kümmern. Dabei bist du verpflichtet, die Handwerker für die Schadensbehebung in die Wohnung zu lassen.

Mietminderung

Hast du den Vermieter auf die defekte Heizanlage hingewiesen und reagiert dieser nicht, ist das ein Grund für eine Mietminderung. Dabei kannst du dich auf Paragraf 536 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) berufen. Wie viel du jedoch in einem solchen Fall von der Miete abziehen darfst, ist nicht im BGB festgelegt. Aber du kannst dich an Gerichtsurteilen orientieren. Sie bilden auch die Grundlage für sogenannte Mietminderungstabellen, die ein guter Anhaltspunkt sind.

Um welchen Betrag du die Miete mindern darfst, hängt außerdem davon ab, wie schwerwiegend der Heizausfall ist. Bei kühlen 15 bis 17 Grad in der Wohnung darfst du mitunter bis zu 25 Prozent von der Miete abziehen, weil die Heizung nur eingeschränkt läuft. Kommt es zum kompletten Ausfall, kann sich die Mietminderung auf bis zu 100 Prozent belaufen. In Ausnahmefällen erlaubt das Frieren in der Wohnung auch eine fristlose Kündigung.

Im Akutfall ist es möglich, selbst Handwerker zu beauftragen. Nämlich dann, wenn der Vermieter trotz Hinweis nicht handelt. Wichtig: Bewahre die Benachrichtigung gut auf. Die Handwerkerkosten muss der Vermieter tragen. Falls es zum Streitfall kommen sollte, ist es gut, einen Zeugen zu haben, der bestätigen kann, dass die Heizung zu diesem Zeitpunkt defekt war. Verbraucherschützer empfehlen darüber hinaus, die Außen- und Innentemperatur während des Heizausfalls festzuhalten, sprich aufzuschreiben.

In diesem Artikel erfährst du mehr zur Mietminderung Heizungs- und Warmwasserausfall im Winter.

Fazit

Zum Thema Heizperiode gibt es keine gesetzliche Regelung. Von wann bis wann geheizt wird, steht in deinem Mietvertrag. Als Mieter hast du Anspruch auf eine bestimmte Raumtemperatur. Das gilt auch beispielsweise für einen kalten Sommer, wenn du bei zu niedrigen Temperaturen frierst. Sollte es darüber zum Streit kommen: Eine Rechtschutzversicherung von Generali kann dir im Akutfall helfen.
 

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