Bruchteilseigentum verkaufen: das sind die Optionen

Handschlag nach besiegeltem Hausverkauf
  1. ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK
  2. BRUCHTEILSEIGENTUM VERKAUFEN: DAS SIND DIE OPTIONEN
Recht sichern
Lesezeit: 4-5 Minuten

Bruch­teils­ei­gen­tum ver­kau­fen: das sind die Optio­nen

Ehepaare, Erben, Investoren: Eine Immobilie kann mehrere Eigentümer haben. Ein Hausverkauf kann dann knifflig werden, wenn sich die Miteigentümer uneinig sind. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, den Anteil einer gemeinsamen Immobilie zu verkaufen.

Das und mehr erfährst du in diesem Artikel:

  • Wie viele Eigentümer ein Haus hat, wird offiziell im Grundbuch vermerkt.
  • Alle Mitglieder der Bruchteilsgemeinschaft müssen zustimmen, falls die Immobilie verkauft werden soll.
  • Vermieten, umbauen oder abkaufen: Es gibt Alternativen zum Hausverkauf.

Mein Haus oder unser Haus?

Auf den Grundbucheintrag kommt es an Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle bebauten und unbebauten Areale der jeweiligen Stadt oder Gemeinde aufgeführt sind. Wenn ein Stück Land den Besitzer wechselt, erfolgt ein neuer Eintrag. Dieser umfasst die Nennung des Grundstücks sowie die Lage und die Flurnummer. Er gibt zudem Auskunft über die Eigentumsverhältnisse wie auch über Nutzungs- und Nießbrauchsregelungen. Darüber hinaus finden sich Angaben zur Grundschuld und zu Hypothekenbelastungen. Immobilieneigentümer sind ausschließlich die Personen oder Unternehmen, die im Grundbuch verzeichnet sind. Dazu gehören auch Eheleute, Erbengemeinschaften und Investoren.  

Tipp: Für eine Änderung des Eintrags im Grundbuch fallen Gebühren in Höhe von zwei bis drei Prozent des Immobiliengegenwerts an. 

Bruchteilsgemeinschaft: Jeder kriegt ein Stück vom Kuchen ab

Eheleute und Erbengemeinschaften haben generell die Möglichkeit, mehrere Personen als Eigentümer im Grundbuch einzutragen. Gleiches trifft auf Käufer zu, die gemeinschaftlich eine Anlageimmobilie zum Investieren erwerben. Bei diesem sogenannten Miteigentum gehört die Immobilie jedem Eigentümer zu einem Bruchteil, der ebenfalls im Grundbuch vermerkt wird.  Während Person A beispielsweise die Hälfte eines Eigenheims gehört, kann zwei weiteren Eigentümern je ¼ des Gebäudes zustehen. Sind keine Teilbeträge angegeben, besitzen alle Miteigentümer gleich hohe Anteile. Bei Ehepaaren gehört in der Regel ein Haus beiden Personen zu je 50 Prozent. Erbengemeinschaften fallen meist größer aus: Sie haben drei, vier oder noch mehr Eigentümer. In solchen Fällen verringern sich die jeweiligen Anteile.

Hausverkauf: ja oder nein?

Durch die Angaben im Grundbuch steht fest, wem wie viel gehört. Dass mehrere Besitzer unterschiedlicher Meinung sein können, ist besonders beim Thema Hausverkauf verzwickt. Denn: Alle Eigentümer verfügen gemeinsam über das Gebäude. Es ist nicht möglich, ein Einfamilienhaus als halbes Haus zu verkaufen. Das bedeutet, dass bei einem Verkauf alle Parteien zustimmen müssen. Das trifft für Erbengemeinschaften genauso zu wie für Paare und Investoren. Obwohl im Rahmen der Bruchteilsgemeinschaft eine Personengruppe ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt, kann dennoch jeder Eigentümer über seinen jeweiligen Anteil frei bestimmen.

Alternativen zum Hausverkauf

Enthalten Immobilien zwei oder mehrere Wohnungen, lassen sich diese auch unabhängig voneinander verkaufen. Einzelne Appartements können der Eigennutzung dienen, während andere den Eigentümer wechseln. Gleiches ist unter Umständen bei Grundstücken möglich. Die Aufteilung in neue Parzellen ist jedoch genehmigungspflichtig. In jedem Fall gilt, dass sich alle Beteiligten über den Verwendungszweck einig sein müssen.

Ein Miteigentümer kann seinen Anteil natürlich auch den anderen Eigentümern zum Kauf anbieten. Das kommt bei Erbengemeinschaften häufig vor. Haben drei Kinder das Haus der verstorbenen Eltern geerbt, gehen mitunter die Meinungen in Bezug auf Eigennutzung und Verkauf auseinander. Wenn ein Erbe selbst im Gebäude wohnen will, kann er den Rest des Kaufwertes einfach an die anderen auszahlen.

Je nach Architektur des Hauses kommt eventuell auch ein Umbau infrage. Die Anteile, die verkauft werden sollen, können räumlich vom Rest getrennt werden. Aus einem großzügigen Einzelwohnhaus wird ein Doppelhaus oder aus mehreren Etagen unabhängige Wohnungen. Diese Lösung ist mit Kosten verbunden, kann aber einen Kompromiss darstellen. H2: Haus verkaufen oder erwerben: auf die Wertermittlung kommt es an Ideal ist es, wenn alle Miteigentümer einer Meinung sind. Der gemeinsame Hausverkauf sollte natürlich einen möglichst hohen Kaufpreis erzielen. Wer den Verkauf nicht in Eigenregie durchführen möchte, sollte sich an einen Makler wenden. Er kann den Wert realistisch einschätzen und oft schneller neue Eigentümer finden. Dafür wird dann aber auch eine Provision von bis zu 4 Prozent des Kaufwertes, sowohl für den Käufer als auch für die Bruchteilsgemeinschaft, fällig.

Im Vorfeld Meinungsverschiedenheiten aus der Welt schaffen

Besonders dann, wenn sich Ehepaare scheiden lassen oder Erben beim Verkaufen oder Vermieten die erforderlichen Schritte einleiten müssen, kommt es schnell zu hitzigen Debatten. Bei Meinungsverschiedenheiten empfiehlt sich, gemeinsam am runden Tisch Platz zu nehmen und einen für alle Seiten tragbaren Konsens zu finden. Unabhängige Mediatoren können helfen, die Diskussion sachlich zu halten.
 
Das gemeinsame Haus wider Willen verkaufen: eine Teilungsversteigerung verlangen

Bei Paaren, die in Scheidung leben, kann ein Ehepartner erst nach dem Trennungsjahr den Hausverkauf fordern, sofern er im Grundbuch als Miteigentümer verzeichnet ist. Bei Anlageimmobilien und bei Erbgemeinschaften gilt: Wenn sich die gesamte Eigentümergemeinschaft nicht zum Verkauf entschließen kann, besteht für die einzelnen Miteigentümer die Möglichkeit, diesen durch eine Teilungsversteigerung zu erzwingen.

Der Begriff lässt bereits Ärger erahnen. Bei dem öffentlichen Verfahren wird eine nicht teilbare Immobilie auf Antrag eines oder mehrerer Miterben an den Meistbietenden verkauft. Der Erlös fließt dann der Erbengemeinschaft oder den Investoren zu. Allerdings verliert die komplette Bruchteilsgemeinschaft dadurch Geld, denn eine Teilungsversteigerung bringt nur selten den aktuellen Immobilienmarktwert ein. Eine gemeinsame Immobilie auf diesem Weg zu verkaufen, sollte also die letzte Option sein.

Mit ADVOCARD-360°-PRIVAT umfassend gegen Rechtsstreitigkeiten im privaten Umfeld absichern

Unsere Emp­feh­lung

Wenn du dich über rechtliche Schritte informieren und Rat einholen möchtest, bietet dir die Rechtsschutzversicherung von Generali die Möglichkeit zu einer telefonischen Rechtsberatung.

Mehr erfahren