Den Balkon umbauen - Was darf ich eigentlich?

Mann legt Granitfliesen im Freien auf dem Balkon
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Lesezeit: 3-4 Minuten

Bau­li­che Ver­än­de­run­gen auf dem Bal­kon - Was darf ich eigent­lich?

Nichts ist schöner, als im Frühling und Sommer auf dem Balkon zu sitzen und das Leben an der frischen Luft zu genießen. Doch häufig ist das Platzangebot auf einem Balkon begrenzt oder es fehlt ein Sicht - sowie Sonnenschutz.
Vielleicht möchtest du aber auch Umbauten vornehmen, eine Satellitenschüssel anbringen oder den gesamten Balkon vergrößern. Bevor du startest, ist es ratsam, sich über die rechtlichen Besonderheiten beim Balkonumbau zu informieren.

  • Ein Balkonumbau ist als Mieter nicht ohne Weiteres möglich
  • Dein Mietvertrag bestimmt, was erlaubt ist bzw. wofür du Einverständnisse brauchst
  • Prüfe unbedingt vorher die Bedingungen deines Vertrags um Auflagen zu entgehen

Bau­li­che Ver­än­de­rung am Bal­kon: Was ist das?

Laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist eine bauliche Veränderung eine dauerhafte Umgestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die vom ursprünglichen Zustand des Gebäudes abweicht. Da der Balkon maßgeblich die Optik der Fassade mitgestaltet, ist er Eigentum der Gemeinschaft. Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, also zum Beispiel das Erweitern des Balkons, müssen genehmigt werden.

Außerdem bestimmt das WEG, was genau zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum zählt. Alles, was von außen sichtbar ist, ist generell gemeinschaftliches Eigentum. Möchtest du zum Beispiel an der Fassade bohren, um entsprechende Bauten anzubringen, benötigt man den Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft und die Zustimmung aller Mitglieder, die durch die Maßnahme einen Nachteil erleiden könnten.

Mieter und Eigentümer – der entscheidende Unterschied

Der Eigentümer muss die Konditionen und Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft im Mietvertrag  berücksichtigen. Versäumt er diese, kann das zur Folge haben, dass der Mieter mehr Rechte hat als der Wohnungseigentümer. Gleichzeitig müssen sich die Mieter auf ihrem Balkon an gesetzliche Bestimmungen halten. Was ist also beim Balkonumbau erlaubt?

  • Balkon umbauen: Erlaubt sind nur Maßnahmen, die nicht oder kaum in die Bausubstanz eingreifen. Außerdem dürfen sie weder das Erscheinungsbild der Wohnanlage noch den Balkon verändern oder sollten problemlos rückgängig gemacht werden können.
  • Balkon bepflanzen: Pflanzen auf der Brüstung und der Innenseite des Balkons sind in Ordnung. Nachbarn sollten dadurch allerdings, zum Beispiel durch herunter tropfendes Wasser, nicht gestört werden.​
  • Balkon dekorieren: Fahnen, Flaggen oder Lichterketten dürfen ohne Erlaubnis angebracht werden, sofern diese keinen Nachteil für Nachbarn darstellen. Eine Behinderung der Sicht oder Verschattung vermeidet man beispielsweise besser.
  • Parties auf dem Balkon: Auch das sommerliche Grillen oder allgemein Rauchen auf dem Balkon können im Mietvertrag gesondert geregelt sein.  Daher lohnt sich ein Blick in das eigene Exemplar, um etwaige Konsequenzen zu vermeiden.

Was beim Bauen am Bal­kon als Ver­än­de­rung gilt

Wenn du Katzen besitzt und diesen Auslauf auf dem Balkon gewähren möchtest, solltest du ein Katzennetz als Sicherung anbringen. Ob das erlaubt ist, hängt von der Art der Befestigung ab, sodass Gerichte es unterschiedlich bewerten. Muss der Eigentümer an der Fassade bohren, um das Netz zu verankern, kann dies vom Gericht, ebenso wie die folgenden Maßnahmen, als bauliche Veränderung angesehen werden:

  • Balkonverglasung
  • Installation einer Markise
  • Balkonsichtschutz
  • Entfernung oder Errichtung einer Trennwand zum Nachbarn´
  • Anbringen einer Satellitenschüssel
  • Vergrößerung der Balkonfläche´
  • Balkon zum Wintergarten umbauen
  • Balkonüberdachung selber bauen

Baumaßnahme am Sondereigentum

Der Balkon ist ein sogenanntes Sondereigentum. Somit ist alles, was weder die Optik der Fassade ändert, den Nachbarn benachteiligt, gegen Gesetze verstößt, noch den Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft widerspricht, erlaubt. Dazu gehören Handlungen wie:

  • Bodenbelag des Balkons erneuern oder ändern
  • Bepflanzung auf der Innenseite oder Brüstung des Balkons
  • Oberflächige Modernisierungsarbeiten wie ein neuer Anstrich
  • Äußerliche Instandhaltungsarbeiten, zum Beispiel Reparaturen am Geländer

Fazit

Ab wann das Bepflanzen oder das Umbauen des Balkons per Gesetz genehmigungspflichtig ist, hängt von den individuellen Mietverträgen ab. Also egal, welche Bauvorhaben du für deinen Balkon hast, du solltest vorab unbedingt die Konditionen in deinem Vertrag nachlesen. Somit bleibt der Nachbarschaftsfrieden langfristig erhalten.

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