Rundum-Schutz
Nichts ist schöner, als im Frühling und Sommer auf dem Balkon zu sitzen und das Leben an der frischen Luft zu genießen. Doch häufig ist das Platzangebot auf einem Balkon begrenzt oder es fehlt ein Sicht - sowie Sonnenschutz.
Vielleicht möchtest du aber auch Umbauten vornehmen, eine Satellitenschüssel anbringen oder den gesamten Balkon vergrößern. Bevor du startest, ist es ratsam, sich über die rechtlichen Besonderheiten beim Balkonumbau zu informieren.
- Ein Balkonumbau ist als Mieter nicht ohne Weiteres möglich
- Dein Mietvertrag bestimmt, was erlaubt ist bzw. wofür du Einverständnisse brauchst
- Prüfe unbedingt vorher die Bedingungen deines Vertrags um Auflagen zu entgehen
Laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist eine bauliche Veränderung eine dauerhafte Umgestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die vom ursprünglichen Zustand des Gebäudes abweicht. Da der Balkon maßgeblich die Optik der Fassade mitgestaltet, ist er Eigentum der Gemeinschaft. Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, also zum Beispiel das Erweitern des Balkons, müssen genehmigt werden.
Außerdem bestimmt das WEG, was genau zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum zählt. Alles, was von außen sichtbar ist, ist generell gemeinschaftliches Eigentum. Möchtest du zum Beispiel an der Fassade bohren, um entsprechende Bauten anzubringen, benötigt man den Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft und die Zustimmung aller Mitglieder, die durch die Maßnahme einen Nachteil erleiden könnten.
Der Eigentümer muss die Konditionen und Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft im Mietvertrag berücksichtigen. Versäumt er diese, kann das zur Folge haben, dass der Mieter mehr Rechte hat als der Wohnungseigentümer. Gleichzeitig müssen sich die Mieter auf ihrem Balkon an gesetzliche Bestimmungen halten. Was ist also beim Balkonumbau erlaubt?
Wenn du Katzen besitzt und diesen Auslauf auf dem Balkon gewähren möchtest, solltest du ein Katzennetz als Sicherung anbringen. Ob das erlaubt ist, hängt von der Art der Befestigung ab, sodass Gerichte es unterschiedlich bewerten. Muss der Eigentümer an der Fassade bohren, um das Netz zu verankern, kann dies vom Gericht, ebenso wie die folgenden Maßnahmen, als bauliche Veränderung angesehen werden:
Der Balkon ist ein sogenanntes Sondereigentum. Somit ist alles, was weder die Optik der Fassade ändert, den Nachbarn benachteiligt, gegen Gesetze verstößt, noch den Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft widerspricht, erlaubt. Dazu gehören Handlungen wie:
Ab wann das Bepflanzen oder das Umbauen des Balkons per Gesetz genehmigungspflichtig ist, hängt von den individuellen Mietverträgen ab. Also egal, welche Bauvorhaben du für deinen Balkon hast, du solltest vorab unbedingt die Konditionen in deinem Vertrag nachlesen. Somit bleibt der Nachbarschaftsfrieden langfristig erhalten.
Kein Ort ist so wichtig wie dein Zuhause. Im Schadensfall schützt die Hausratversicherung von Generali dein Hab und Gut.
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