Krankschreibung bei Burnout-Patienten

Am Schreibtisch sitzend, stützt ein Mann erschöpft seinen Kopf in seinen Händen ab.
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Das soll­ten Bur­nout-Pati­en­ten über eine Krank­schrei­bung wis­sen

Normalerweise geht man davon aus, dass Burnout-Patienten krankgeschrieben werden müssen. Doch so einfach ist das nicht: Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) galt Burnout vor 2019 nicht einmal als anerkannte Krankheit. Mittlerweile wurde Burnout jedoch in den Katalog der internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) aufgenommen. Im Jahr 2021 tritt die elfte Version des neuen ICD  in Kraft tritt. Erst dann wird das Burn-out-Syndrom offiziell als Krankheit anerkannt.

Beim Burnout handelt es sich um eine seelische Erkrankung. Häufig weisen die Patienten kaum körperliche Symptome auf, was die Diagnose der Krankheit für Allgemeinmediziner erschwert. Deshalb ist der Erhalt einer Krankmeldung kein unkomplizierter Prozess. Wenn man sie letztendlich bekommt, kann man in der Regel von einer längeren Heilungsperiode ausgehen.

Für die ersten Krankmeldungen bei Burnout ist der Hausarzt die richtige Ansprechperson, allerdings tun sich Hausärzte immer schwieriger damit eine Arbeitsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum zu attestieren. Die Patienten werden deshalb häufig an einen Psychiater verwiesen.

Um eine Burnout-Diagnose zu erteilen, müssen laut WHO drei Dimensionen gegeben sein:

  • der Angestellte empfindet Erschöpfung und einen Energieverlust,
  • das Leistungsvermögen am Arbeitsplatz verringert sich,
  • der Angestellte entwickelt eine negative Einstellung zum Beruf und mentale Distanzierung.


Warum man krank ist geht niemanden etwas an

Sofern eine Krankschreibung wegen Burnout in der Firma eingereicht wird, sorgen sich viele Patienten nicht nur um die eigene Gesundheit, sondern auch um ihren Job. Die betroffene Person wird im Normalfall für längere Zeit abwesend sein.

Weiterhin sind sich viele Menschen unsicher, welche Informationspflicht bei Krankheit sie gegenüber ihrem Arbeitgeber wirklich haben. Zudem ist ihre Unsicherheit häufig mit Angst um den eigenen Arbeitsplatz verbunden. 

Zunächst muss der Arbeitgeber unverzüglich informiert werden. Du bist aber nicht dazu verpflichtet deinem Arbeitgeber den wahren Grund für deine Erkrankung mitzuteilen. Wenn die Erkrankung aber eine betriebliche Bedeutung hat, dann solltest du den genauen Grund der Erkrankung auch angeben.

Weiterhin musst du keine Angst haben wegen eines Burnouts deinen Job zu verlieren. Arbeitnehmer dürfen bis zu sechs Wochen im Jahr krank sein, ohne dass eine Kündigung droht.

Wie geht es nach der Krankschreibung weiter

Gemäß dem deutschen Arbeitsrecht sind Langzeiterkrankte für anderthalb Jahre über die Lohnfortzahlung und Krankengeld versorgt. Die ersten sechs Wochen der Krankmeldung, muss der Arbeitgeber für die Sozialversicherungsbeiträge aufkommen.

Anschließend springt die Krankenkasse ein. Im Idealfall, sollte dies vermieden werden da eine längere Krankschreibung das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer stören kann. Sollte die Krankschreibung verlängert werden, obwohl der Patient bereits geheilt ist, kann es seitens des Arbeitgebers zu Ansprüchen auf Schadensersatz kommen.

Extra: Arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen

Die Zahl der seelischen Erkrankungen hat aufgrund der steigenden Arbeitsbelastungen zugenommen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die § 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes erneuert. Die Neuerungen implizieren, dass nun auch psychische Belastungen mit in die arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen aufgenommen werden.

Die psychischen Belastungen findet man in Punkt 3.6 im § 5. Dort findet man auch Informationen zur Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten.

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