Rundum-Schutz
Ebay gehört zweifellos zu den beliebtesten Online-Plattformen zum Kauf und Verkauf von Waren. Ob Neuware oder Produkte aus zweiter Hand: bei Ebay findet man alles von Möbeln, über Elektrogeräte bis hin zu Schmuck und Kleidung. Leider kommt es immer wieder vor, dass ein eBay-Käufer nicht zahlen kann oder will. Der Verkäufer fragt sich dann natürlich, welche rechtlichen Mittel ihm zustehen.
Sollte man auf einen Käufer treffen, der nicht zahlt, dann ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch mit einem großen finanziellen Verlust verbunden. Aus diesem Grunde garantiert der Gesetzgeber auch hier Rechtssicherheit. Dabei wird juristisch zunächst eine grundlegende Unterscheidung getroffen: Ist der Verkäufer als Privatperson aktiv oder als gewerblicher Verkäufer? Abhängig davon gelten verschiedene Rechtsvorschriften. Wir klären auf!
Tipp: Vor allem für gewerbliche Verkäufer ist eine Rechtsschutzversicherung die beste Grundlage, um eventuell langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten finanziell abzufedern. Denn leider gehört es zum erhöhten Geschäftsrisiko des Internethandels, dass Käufer nicht zahlen, was insbesondere Gewerbetreibende finanziell sehr schädigen kann. Die umfassende ADVOCARD Rechtsschutzversicherung deckt viele Eventualitäten ab und bietet außerdem eine schnelle Rechtsberatung per Telefon und online.
Rechtliche Bestimmungen zu eBay-Geschäften von Privatpersonen
Kaufverträge werden in § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Auch bei Käufen auf eBay kommt demnach ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande. Das bedeutet, dass du laut Gesetz ein Recht auf Zahlung hast, sofern du eine Privatperson bist, die auf eBay Waren verkauft.
Um sich anstrengende juristische Auseinandersetzungen möglichst zu ersparen, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise, bevor man rechtliche Schritte einleitet:
Bleibt auch dies ohne Wirkung, kannst du Folgendes unternehmen:
Bleibt auch dieser Schritt wirkungslos, hast du zwei Möglichkeiten:
Lesetipp: Informiere dich hier über deine Rechte beim Online-Shopping.
Rechtliche Bestimmungen zu eBay-Geschäften von Gewerbetreibenden
Falls du ein gewerblicher Verkäufer bist, gelten etwas andere Bestimmungen. Der Käufer hat in diesem Falle ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Widerruf des Kaufvertrags erfordert dabei keine Angaben von Gründen. Du kannst als gewerblicher Verkäufer demnach erst nach dem Verstreichen dieser Frist aktiv werden. Dann jedoch empfiehlt sich die gleiche Vorgehensweise wie bei Privatpersonen.
Theoretisch können Verkäufer eine Transaktion bei eBay auch bis zu 30 Tage nach dem Verkauf abbrechen, wenn sie die Ware noch nicht verschickt haben. Ein solcher Fall kann eintreten, wenn der Verkäufer feststellt, dass die Ware nicht lieferbar ist. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bereits bezahlt hat. Dann bekommt dieser eine Rückerstattung.
Jedoch können sich abgebrochene Transaktionen auf den Servicestatus des Verkäufers auswirken und werden von eBay nicht gerne gesehen. Wenn du auf den Menüpunkt „Kauf abbrechen“ klickst, wirst du von eBay durch die nächsten Schritte geleitet.
Ein Käufer kann ebenfalls anfragen, ob eine Transaktion abgebrochen werden kann. Hierzu muss er dem Verkäufer eine Anfrage schicken. Akzeptiert dieser die Anfrage, kann der Kauf abgebrochen werden.
Lesetipp: Ob online oder im Geschäft, erfahre hier was bei Umtausch und Rückgabe von Waren gilt.
Fazit
eBay-Geschäfte sind mit einem erhöhten Risiko verbunden, denn letztlich kann der Verkäufer nie ganz sicher sein, wer auf der anderen Seite als Käufer sitzt (und umgekehrt natürlich genauso). Dies ist im Internetzeitalter zwar kein neues Phänomen, aber die meisten gewerblichen Verkäufer auf eBay sichern sich deswegen mit einer umfassenden Rechtsschutzversicherung ab, um die Risiken des Onlinehandels überschaubar zu halten.
Wenn du dich über rechtliche Schritte informieren und Rat einholen möchtest, bietet dir die Rechtsschutzversicherung von Generali die Möglichkeit zu einer telefonischen Rechtsberatung.