Rundum-Schutz
Die Schuhe drücken, die Hose gefällt nicht und die neue Gesichtscreme verursacht einen Ausschlag? Nicht jedes Päckchen unter dem Weihnachtsbaum kommt beim Beschenkten gleich gut an. Doch lassen sich Waren einfach so umtauschen? In diesem Ratgeber erfährst du, welche Rechte du hast.
Sollten Umtausch oder Rückgabe zum Streitfall werden, entscheidet ein Gericht, ob du dein Geld zurückbekommst oder Anspruch auf Ersatz hast. In solchen Fällen ist eine Rechtsschutzversicherung hilfreich, die Privatrechtsschutz enthält. Sie übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten.
Rückgabe- und Umtauschrecht: Habe ich ein Recht auf Umtausch?
Ein allgemeines Umtauschrecht gibt es nicht. Wenn du etwas umtauschen möchtest, ist zum einen entscheidend, wo du das Produkt gekauft hast, und zum anderen, ob ein Mangel vorliegt.
Geschäfte sind nicht verpflichtet, dir den Kaufpreis bei Nichtgefallen rückzuerstatten, und es gibt auch kein allgemeines Recht auf Umtausch. Der Grund: Im Laden hast du Gelegenheit, vor dem Kauf zu prüfen, ob dir das Produkt gefällt. Viele Läden nehmen Waren dennoch auf Kulanz zurück. Wenn sie das tun, ist das ein freiwilliger Service, auf den du keinen Rechtsanspruch hast.
Der Händler entscheidet auch, ob das Etikett oder die Originalverpackung für den Umtausch notwendig sind. Grundsätzlich kann jedes Geschäft die Bedingungen und Fristen für den Umtausch selbst bestimmen. So erklärt sich auch, dass manche Geschäfte Waren nur innerhalb von 14 Tagen zurücknehmen, während du bei anderen Händlern 30 Tage Zeit hast, um deine Waren zurückzugeben.
Waren in einer anderen Filiale umtauschen
Es ist nicht selbstverständlich, dass du Waren in einer anderen Filiale zurückgeben kannst. Vor allem große Unternehmen erlauben aber den Umtausch oder die Rückgabe in einer anderen Filiale. Frage im Zweifelsfall schon vor dem Kauf nach.
Muss ich einen Gutschein annehmen?
Da der örtliche Händler die Bedingungen für die Rücknahme mangelfreier Waren selbst festlegt, musst du es akzeptieren, wenn du bei der Rückgabe einen Gutschein statt Bargeld bekommst.
Gewährleistung bei Mängeln
Bei mangelhafter Ware bist du nicht auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Hier greift das Gewährleistungsrecht. Bei einem Mangel kannst du die Ware umtauschen oder eine Reparatur verlangen. Wenn der Verkäufer die Ware aber nicht nachbessern will oder kann, darfst du vom Kauf zurücktreten und dein Geld zurückverlangen. Das Geschäft darf dich dabei nicht an den Hersteller verweisen, sondern ist selbst für die Schadensbehebung zuständig.
Sonderfall: Die Rechte auf Gewährleistung entfallen, wenn der Preis aufgrund eines Mangels herabgesetzt wurde. Allerdings muss dich der Händler auf den Mangel, zum Beispiel auf einen fehlenden Knopf am Hemd, aufmerksam machen.
Entdeckst du einen Mangel, während sowohl Gewährleistung als auch Garantie gelten, kannst du entscheiden, was davon du nutzen möchtest. Wende dich entweder an den Händler (Gewährleistung) oder an den Hersteller (Garantie).
Tipp: Melde einen Mangel möglichst innerhalb der ersten sechs Monate. Bis dahin geht man davon aus, dass es sich um einen Herstellungsfehler handelt. Danach musst du selbst beweisen, dass die Ware von Anfang an mangelhaft war.
Mangelware: Umtausch auch ohne Kassenbon möglich
Häufig verlangen Geschäfte bei der Rücknahme von Mangelware den Kassenbon als Kaufbeleg. Du kannst aber auch auf andere Art nachweisen, dass du die Ware gekauft hast, etwa durch Zeugen oder mit einem Kontoauszug, wenn du mit Karte bezahlt hast.
Im Internet bestellte Ware kannst du leichter umtauschen als im stationären Einzelhandel, wenn sie dir nicht gefällt. Denn für Kaufverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, gilt in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Es greift sowohl beim Onlineshopping als auch bei Telefonkäufen, Haustürgeschäften und auch bei Verkaufspartys.
Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der Ware und du musst eine schriftliche Erklärung abgeben. In der Regel reicht eine formlose E-Mail, in der du erklärst, dass du vom Kauf zurücktrittst.
Widerruf: Wer zahlt die Kosten für den Rückversand?
Ob du das Porto für den Rückversand bezahlen musst, wenn du vom Rücktrittsrecht Gebrauch machst, hängt vom Onlineshop ab. Lies dir deshalb vor der Bestellung genau die AGB durch. Darin muss der Händler festhalten, wer im Widerrufsfall die Versandkosten übernimmt.
Bei Widerruf: Anspruch auf Portokosten für den Hinversand
Trittst du online vom Kauf zurück, erhältst du nicht nur dein Geld für bereits bezahlte Ware, sondern auch die ursprünglichen Versandkosten zurück. Allerdings gilt: Der Händler muss dir nur die Kosten für den Standardversand ersetzen. Wenn du Produkte im Expressversand gekauft hast, bekommst du trotzdem nur das Geld für den Standardversand zurück.
Sonderfall: Gibst du einzelne Teile aus einer Bestellung mit Versandpauschale zurück, hast du keinen Anspruch auf Rückerstattung der Versandkosten. Schließlich hättest du auch dann Porto bezahlt, wenn du nur die Teile bestellt hättest, die du nun behältst. Anders ist das, wenn sich das Porto nach Gewicht oder Stückzahl richtet. In einem solchen Fall kannst du die Versandkosten bei Widerruf anteilig geltend machen.
Ausgepackte Ware zurückgeben
Um dich davon zu überzeugen, dass ein Produkt einwandfrei funktioniert, darfst du es in der Regel auspacken und ausprobieren. Das gilt auch dann, wenn das Ausprobieren zum Wertverlust führt, zum Beispiel bei Kaffeemaschinen oder Staubsaugern. Es ist erlaubt, dass du dir einen Kaffee machst oder probeweise staubsaugst.
Benutzt du die bestellte Ware jedoch nicht nur zu Prüfzwecken, sondern übermäßig, musst du mitunter doch für das Produkt bezahlen. Um einen Streit zu vermeiden, solltest du die bestellte Ware tatsächlich nur auf Funktion prüfen, damit das Widerrufsrecht greift.
Rückversand auch ohne Originalkarton möglich
In der Regel empfehlen Onlineshops, dass du die Originalverpackung verwendest, wenn du Ware zurückschickst. Doch verpflichtend ist das nicht. Hast du die Waren für den Rückversand aber unzureichend verpackt und es kommt zu Transportschäden, kann der Händler einen Schadensersatz fordern. Dabei gilt: Der Händler muss beweisen, dass die mangelhafte Verpackung für den Wertverlust verantwortlich ist. Schickst du die Ware in der Originalverpackung zurück, wird es schwierig, das zu beweisen.
Gewährleistung bei mangelhafter Ware – auch online
Neben dem Rücktrittsrecht greift beim Onlineshopping zusätzlich die gesetzliche Gewährleistung, wenn Ware beschädigt oder als B-Ware ankommt. Auch online muss der Händler – nicht der Hersteller – den Mangel beheben. Ähnlich verhält es sich bei Transportschäden: Es haftet der Händler, nicht das Versandunternehmen.
Bis wann muss eine Gutschrift ausbezahlt werden?
Machst du online von deinem Widerrufsrecht Gebrauch, erhältst du bei bereits bezahlter Ware dein Geld zurück – meist auf demselben Weg, wie du ursprünglich bezahlt hast. Nähere Informationen hierzu findest du in den jeweiligen AGB des Händlers. Wenn deine Bestellung nach der Widerrufsfrist auf Kulanz zurückgenommen wird, erhältst du möglicherweise eine Gutschrift auf dein Kundenkonto. Da dein Anspruch nach drei Jahren allerdings verjährt, solltest du deine Gutschrift nicht zu lange auf dem Kundenkonto liegen lassen, sondern rechtzeitig einlösen.
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Wenn die Hose nicht richtig sitzt und die Schuhe zu klein sind, kannst du sie beim Onlineshop innerhalb von 14 Tagen zurückgeben und bekommst dein Geld zurück. Viele Geschäfte vor Ort sind kulant und nehmen Waren ebenfalls bei Nichtgefallen zurück, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind. Allerdings erhältst du beim Umtausch dann unter Umständen einen Gutschein statt Bargeld.
Bestimmte Produkte wie versiegelte Kosmetikartikel kannst du weder online noch vor Ort ohne Weiteres umtauschen. In solchen Fällen muss ein Mangel vorliegen, sodass du Anspruch auf Gewährleistung hast. Der Nachweis ist jedoch nicht immer einfach. Sollte es zu einem Streitfall kommen, steht dir das ADVOCARD-Team telefonisch rund um die Uhr zur Seite und verbindet dich auf Wunsch mit einem spezialisierten Anwalt.
Wenn du dich über rechtliche Schritte informieren und Rat einholen möchtest, bietet dir die Rechtsschutzversicherung von Generali die Möglichkeit zu einer telefonischen Rechtsberatung.