Rundum-Schutz
Verheiratet, Single, eingetragene Lebenspartnerschaft oder nichteheliche Lebensgemeinschaft – Lebensformen gibt es viele. Die „wilde Ehe“ von Mann und Frau, in Behördendeutsch „eheähnliche Gemeinschaft“ genannt, wird immer beliebter. Eine Ehe ohne Trauschein lässt den Partnern ihre Freiheit, bringt aber einige erbrechtliche und steuerliche Nachteile mit sich.
Das und mehr erfährst du in diesem Artikel:
Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?
Wer als Mann und Frau zusammenlebt, aber weder standesamtlich noch kirchlich getraut wurde, lebt in einer eheähnlichen beziehungsweise nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Der Gesetzgeber hat diese kurz gefasste Beschreibung etwas ausführlicher definiert:
Weshalb entscheiden sich viele Paare für die eheliche Lebensgemeinschaft?
Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb ein Paar nicht heiratet und es vorzieht, ohne Trauschein in einer Beziehung zu sein. Die einen möchten sich nicht binden, die anderen würden mit einer erneuten Heirat Ansprüche auf Unterhalt oder Witwenrente verlieren.
Nach der Änderung des Personenstandsgesetzes haben Unverheiratete jedoch die Möglichkeit, ausschließlich kirchlich zu heiraten. Kirchliche Hochzeit und staatliche Trauung bedingen sich nicht mehr gegenseitig. Wer heiraten will, ohne gesetzlich verheiratet zu sein, kann also diese Regelung wählen. Rechtlich gesehen bleiben die Partner dennoch eine eheähnliche Lebensgemeinschaft.
Ein eher unromantischer Vorteil: Wer nicht standesamtlich geheiratet hat, muss auch nicht aufwendig geschieden werden. Die Beteiligten ersparen sich durch diese Form der Beziehung einen teuren Scheidungsprozess.
Was die Kontoführung betrifft, muss eine nichteheliche Lebensgemeinschaft bei vielen Banken Umwege gehen. Denn ein gemeinschaftliches Konto, UND-Konto-genannt, kann meist nur für Eheleute eingerichtet werden. Wer dem Partner dennoch den freien Zugriff auf sein Konto eröffnen will, muss das über eine Generalvollmacht ermöglichen. Mit dieser Regelung hat der Partner dieselben Zugriffsmöglichkeiten wie der Kontoinhaber.
Das ist bei vielen Versicherungen kein Thema mehr. Ob standesamtlich verheiratet oder nicht, ist irrelevant. Unverheiratete Paare, die unter einer Anschrift leben, können schon in vielen Bereichen gemeinsame Policen abschließen.
Wie beantrage oder beende ich eine eheähnliche Gemeinschaft?
Da es sich bei der eheähnlichen Lebensgemeinschaft nicht um einen erbrechtlich oder steuerlich relevanten Status handelt, muss der Beginn oder das Ende nicht offiziell gemacht werden. Es gibt keine Eintragung und keine Anmeldefrist. Du musst die Trennung nicht dem Finanzamt melden, weil es weder eine Zusammenveranlagung noch einen Anspruch auf eine besondere Steuerklasse gibt. Allerdings solltest du diese Punkte beachten:
Welche Unterstützungsleistungen gibt es?
Auch die Leistungen des Staates werden bei einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft gestrichen – hier wird auf die Bedürftigkeit verwiesen. Wenn der Partner in einer Lebensgemeinschaft den anderen Partner finanziell unterstützen kann, zahlt der Gesetzgeber keine Sozialleistungen. Demnach handelt es sich bei einer Lebensgemeinschaft auch um eine Art von Bedarfsgemeinschaft. Der Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber eine Bevorzugung gegenüber verheirateten Personen vermeiden will. Von den Beteiligten einer eheähnlichen Gemeinschaft erwartet der Gesetzgeber, dass sie sich gegenseitig unterstützen. Daher wird das Einkommen und Vermögen des Partners trotz fehlenden Trauscheins für die Bedürftigkeitsprüfung herangezogen, bevor Sozialleistungen gewährt werden.
Wie beeinflusst die eheähnliche Gemeinschaft meine Steuerklasse?
Da die eheähnliche Lebensgemeinschaft kein steuerrechtlich anerkannter Beziehungsstatus ist, haben die Paare keine Wahlmöglichkeit bei der Steuerklasse. Während Ehepaare die Wahl haben zwischen den Steuerklassenkombinationen 4/4 oder 3/5 sowie der Zusammenveranlagung, haben Partner der Lebensgemeinschaft keine Alternative zu ihrer persönlichen Steuerklasse. Das einzige Zugeständnis zur Steuerklasse bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Der Besserverdienende darf seine Aufwendungen für den Unterhalt des Partners in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Was gilt bei Trennung?
Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bleibt jede Seite Eigentümer seiner eigenen Gegenstände. Das gilt bei Trennung auch hinsichtlich der Möbel und dem Hausrat. Bei gemeinschaftlichen Anschaffungen bestehen keine einheitlichen Regelungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem 2008 gesprochenen Urteil jedoch einen Ausgleichsanspruch nach Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bejaht. In diesen Fällen hatten beide Partner in unterschiedlicher Höhe in eine Immobilie investiert. Dafür hat der BGH einen Ausgleichsanspruch zugesagt.
Besteht ein Unterhaltsanspruch bei Trennung?
Nach der genannten Definition ist eine nichteheliche Lebensgemeinschaft zwar mehr als eine Wohngemeinschaft, aber keine Ehe, da keine standesamtliche Trauung vollzogen wurde. Somit gibt es in einem eheähnlichen Verhältnis bei Trennung auch keinen gegenseitigen Anspruch auf Unterhalt, Ehegattenunterhalt oder Familienunterhalt.
Unterhalt für die nichteheliche Lebensgemeinschaft kann nur geltend gemacht werden, wenn dazu im Vorfeld vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden.
Hat das Paar in einer außerehelichen Lebensgemeinschaft jedoch gemeinsame Kinder, kann derjenige, der die Kinder hauptsächlich betreut, Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich fordern. Diese Unterhaltspflicht besteht bis zum 3. Lebensjahr des gemeinsamen Kindes. Vorausgesetzt ist dabei, dass der Vater das Kind als seines anerkannt hat.
In der gesetzlichen Erbfolge ist man als Mitglied einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht berücksichtigt. Stirbt einer von beiden, hat der Überlebende keinen gesetzlichen Anspruch auf Hinterbliebenenrente oder anderweitige Rentenleistungen.
Fazit
Wer sich für die Ehe ohne Trauschein entscheidet, macht sich selten Gedanken über das mögliche Ende. Wer wird schon beim ersten Frühstück im gemeinsamen Heim über die Vorteile eines Beziehungsvertrags sprechen? Dabei ist genau der Beziehungsvertrag das Mittel der Wahl, um sich in der eheähnlichen Gemeinschaft abzusichern. Du hast kaum Rechte in dieser Form des Zusammenlebens, weder steuerlich noch erbrechtlich.
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