Rundum-Schutz
Falls du dir im Moment folgende Fragen stellst, lies dir diesen Artikel unbedingt durch. Darf ich meine Wohnung untervermieten? Was muss ich bei einer Untervermietung beachten? Die Entscheidung, deine Wohnung unterzuvermieten, muss wohl durchdacht sein. Auch den Schutz des Hausrats solltest du im Blick haben.
Wichtige Themen des Artikels kurz zusammengefasst:
- Welche Regeln gibt es beim Mietrecht?
- Muss der Vermieter einer Untervermietung zustimmen? Wenn ja, wann?
- Wann findet die Untervermietung statt?
Im Mietrecht steht, wann du deine Wohnung untervermieten darfst. Es ist wichtig zu wissen, dass du als Hauptmieter für alles verantwortlich bist, was dein Untervermieter tut und kaputt macht. Wenn etwas Schlimmes passiert, könnte es sein, dass du eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung bekommst. Laut §553 BGB musst du einen guten Grund haben, um deine Wohnung zu untervermieten. Dieses wird anhand von Beispielen deutlich gemacht. In diesen Fällen muss einer Untervermietung vom Vermieter zugestimmt werden:
Um die Untervermietung legal durchzuführen, musst du deinen Vermieter informieren und schriftlich um Erlaubnis bitten. Trifft einer oder mehrere Punkte auf deine momentane Situation zu? Dann dürfte einer Untervermietung nichts im Wege stehen!
Allerdings gibt es einige Gründe, warum dein Vermieter gegen eine Untervermietung sein könnte. Dazu gehören:
Wohnst du schon seit einiger Zeit in der Mietwohnung und möchtest ein Familienmitglied ersten Grades bei dir aufnehmen? Wenn ja, dann musst du keine Untervermietung anmelden. Dein Familienmitglied darf auch für längere Zeit bei dir wohnen und freiwillig die Kosten mit dir teilen. Wenn du Freunde besuchen möchtest und sie länger als sechs Wochen bleiben, musst du vorher den Vermieter fragen. Wenn dein Besuch länger bleiben möchte, solltest du mit dem Vermieter darüber sprechen.
Möchtest du deine Wohnung untervermieten, lege immer die Rechte und Pflichten schriftlich fest. Dafür eignet sich ein sogenannter Untermietvertrag. Dieser Vertrag wird zwischen dir und der Person, die bei dir einzieht, geschlossen. Du musst deinen Vermieter nicht um Erlaubnis fragen, wenn du einen Untermietvertrag abschließen willst. Im Untermietvertrag solltet ihr die wichtigsten Regeln festhalten, die auch im normalen Mietvertrag enthalten sind. Dazu gehören zum Beispiel:
Wenn du entscheidest, deinen Wohnraum unterzuvermieten, wirst du vom Mieter zum Vermieter. Dies hat Auswirkungen auf deine Rechte und Pflichten. Aber auch die Beratung durch beispielsweise den Mieterverein wird dadurch beeinflusst.
Sicherheit ist wichtig, auch wenn du deine Wohnung untervermietest. Mit der Haftpflichtversicherung von Generali ist dein Untermieter auf der sicheren Seite, falls es zu Schäden kommen sollte. Egal ob es sich um Gegenstände oder Personen handelt, empfehle deinem Untermieter diese Versicherung und schütze so dich und dein Eigentum.
Es gibt viele Gründe, warum du deine Wohnung untervermieten möchtest. Wichtig ist, dass du mindestens ein Zimmer selbst bewohnst. Wenn du deine Wohnung ohne Profit untervermietest, übernimmt der Untermieter einen Teil der Miete. Das bedeutet, dass du als Hauptmieter nicht mehr Geld verdienst, sondern einfach nur weniger für die Miete ausgeben musst. Du musst diese Mieteinnahmen bei der Steuererklärung mit angeben. Aber du darfst bis zu 410 Euro im Jahr steuerfrei verdienen, da die Untervermietung als kleines zusätzliches Einkommen gilt. Wenn du die Grenze überschreitest, musst du den Gesamtbetrag versteuern. Bevor du die Wohnung untervermietest, solltest du die Steuern genau berechnen.
Möchtest du das Mietverhältnis mit deinem Untermieter beenden, mach dies schriftlich. Und beachte dabei die gesetzlichen Regelungen. Normalerweise beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen bis zum Monatsende. Das bedeutet, dass du deine Kündigung bis zum 15. des betreffenden Monats einreichen musst. Wenn du den Raum selbst benötigst und deshalb kündigst, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Gleiches gilt, wenn dein Vermieter das Mietverhältnis kündigt.
Wenn du deine Wohnung an jemanden anderen vermieten möchtest, musst du deinem Vermieter einen wichtigen Grund dafür geben. Zum Beispiel, wenn du krank bist und pflegebedürftig bist oder finanzielle Unterstützung benötigst, um die Miete zu bezahlen. In diesen Fällen kann dein Vermieter nicht ablehnen, dass jemand bei dir einzieht. Um alles richtig zu machen, solltest du einen Untermietvertrag abschließen. Eine Haftpflichtversicherung kann auch helfen, dich vor Schäden zu schützen.
Du hast Fragen oder Wünsche? Sprich mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).