Rundum-Schutz
Geht ein Fahrzeugbrief (offiziell: Zulassungsbescheinigung Teil II) verloren oder gestohlen, muss sich der Inhaber des Dokuments laut Verkehrsrecht um die Ausstellung eines Ersatzfahrzeugscheins kümmern. Wir informieren Sie darüber, wie Sie sich Ersatzfahrzeugschein ausstellen lassen und welche Kosten auf Sie zukommen.
Was ist ein Fahrzeugbrief?
Fahrzeugpapiere werden seit 2005 offiziell als Zulassungsbescheinigung Teil I und II bezeichnet. In der Umgangssprache sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief meist gebräuchlich. Von den beiden Fahrzeugdokumenten muss der Fahrzeugschein (gilt als Bescheinigung für die konkrete Zulassung) immer mit dem Fahrzeug mitgeführt werden. Der Fahrzeugbrief ist gut zu Hause aufzubewahren.
Im Fahrzeugschein wird der Fahrzeughalter und Eigentümer namentlich aufgeführt. Im Fahrzeugbrief werden neben dem aktuellen Halter der Vorhalter genannt. Im Fahrzeugbrief wird der Halter, nicht aber der Eigentümer eingetragen. Der Halter ist im Besitz einer Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug, was nicht als Eigentumsnachweis gilt.
Benötigt wird der Fahrzeugbrief beim Um- oder Abmelden des Autos. Auch wenn das Fahrzeug verkauft wird, sollte der Fahrzeugbrief mit Fahrzeugschein und dem Wagen übergeben werden.
Fahrzeugbrief verloren: Was ist zu tun?
Geht Ihnen der Fahrzeugbrief verloren oder er kommt Ihnen bei einem Diebstahl abhanden, wenden Sie sich an die für Ihr Fahrzeug zuständige Zulassungsstelle und zeigen den Verlust an. Bei der Polizei müssen Sie den Verlust nach einem Einbruch oder Diebstahl melden.
Der bei der Zulassungsstelle zur Anzeige gebrachte Verlust des Dokuments wird an das Kraftfahrtbundesamt weitergeleitet. Die Behörde veranlasst den Eintrag der Verlustanzeige in das Bundesverkehrsblatt. Als Fahrzeuginhaber übernehmen Sie die damit verbundenen Kosten. Von Ihnen wird ein Nachweis verlangt, dass das Fahrzeug das Ihrige ist. Akzeptiert wird von der Zulassungsstelle als Nachweis der Kaufvertrag.
Im Zuge der Verlustmeldung müssen Sie eine Erklärung über den tatsächlichen Verlust des Briefes abgeben. Das geschieht in Form einer eidesstattlichen Erklärung, welche beispielsweise bei einem Mitarbeiter der Zulassungsstelle oder bei einem Notar abgeben werden kann.
Fahrzeugbrief verloren: Welche Kosten Sie erwarten
Die Kosten für die Ausstellung eines neuen Fahrzeugbriefs bewegen sich zwischen rund 60 bis 80 Euro. Der Verlust des Fahrzeugbriefs erfordert neben der Ausstellung des Ersatzfahrzeugbriefes auch eine Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I. 10,90 Euro kostet die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Der eigentliche Fahrzeugbrief kostet 58,80 Euro. Ein Notar berechnet für eine eidesstattliche Erklärung 50 bis 60 Euro. Kostenlos können Sie Erklärung bei der Zulassungsstelle abgeben.
Tipp: Die Ausstellung eines Ersatzfahrzeugbriefes kann einige Wochen dauern. Sie können in dieser Zeit ihr Auto weiter benutzen. Dazu reicht das Mitführen des Fahrzeugscheins aus.
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