FAQ: Kindergeld & Kindergeldanspruch

Eine Reihe an gestapelten Goldmünzen, daneben ein Sparschwein aus Keramik und im Hintergrund eine Kinderzeichnung.
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FAQ: Kin­der­geld & Kin­der­geldan­spruch

Was du schon immer über Versicherung wissen wolltest.

Du hast Fragen rund um die Themen Versicherung und Generali? Wir geben Antworten: Einfach, schnell, kompetent. Und sollte deine spezielle Frage einmal nicht hier beantwortet werden können, schreibe uns einfach: nachricht@generali.de

In diesem Beitrag klären wir unter anderem folgende Fragen:

  • Wer bekommt Kindergeld?
  • Wie lange gibt es Kindergeld?
  • Was passiert mit einem Kindergeldanspruch bei Arbeitslosigkeit?

Allgemeine Infos zum Kindergeld

Das Kindergeld stellt in Deutschland eine monatliche Bonuszahlung an Eltern dar, die die grundlegende Versorgung des Kindes ab der Geburt bis zum mindestens 18. Geburtstag sicherstellen soll. Vom Kindergeld profitieren vor allem Familien mit einem kleinen oder einem mittleren Einkommen, denn im Rahmen der jährlichen Einkommensteuer prüft das Finanzamt, ob Familien das Kindergeld wirklich zusteht, oder aber ob die Eltern durch entsprechende Freibeträge mehr profitieren würden. Die Kindergeldverordnungen sind dabei an einigen Stellen komplex, an anderen aber wiederum sehr einfach zu verstehen.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um den Kindergeldanspruch in Deutschland.

Wer hat Kindergeldanspruch?

Kindergeld bekommt jeder deutsche Staatsangehörige, der mit seinen Kindern in Deutschland lebt. Auch ausländischen Staatsangehörigen, die in Deutschland leben, steht unter bestimmten Bedingungen Kindergeld zu. Zum Beispiel dann, wenn diese die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union haben, oder aber aus Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder Island kommen und in Deutschland arbeiten. Kein Kindergeld dagegen bekommen Zugezogene, wenn sie sich nur für eine Aus- oder Weiterbildung in Deutschland aufhalten.

Auch deutschen Staatsangehörigen, die mit ihren Kindern im Ausland leben, haben übrigens Anspruch auf die besondere Bonuszahlung. Genauso fallen Adoptiveltern in die Empfängergruppe und unter Umständen haben sogar Stiefeltern, Pflegeeltern und Großeltern Anspruch.

Bis wann bekommt man Kindergeld?

Kindergeld wird standardisiert bis zum 18. Geburtstag des Kindes ausgezahlt. Ab dem 18. Geburtstag wird nur unter zusätzlichen Voraussetzungen der Anspruch fortgesetzt. Bis zum 21. Lebensjahr wird zum Beispiel der Zuschuss gezahlt, wenn das Kind als arbeitssuchend oder als arbeitslos gemeldet ist.

Wie lange bekommt man Kindergeld in der Ausbildung und wie lange gibt es Kindergeld für Studenten?

Bis zum 25. Geburtstag kann sogar Kindergeld bezahlt werden, wenn

  • sich das Kind noch in der Ausbildung, sowohl in der Schule als auch im Studium, befindet,
  • sich in einer Übergangszeit von vier Monaten zwischen Ausbildung und Beruf bewegt,
  • einen anerkannten Freiwilligendienst leistet.

Gezahlt wird auch, wenn das Kind keinen Ausbildungsplatz findet und deswegen die Berufsausbildung nicht fortgesetzt werden kann.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Die Summe des Kindergeldes ist nach der Anzahl der Kinder in der Familie gestaffelt. Für das erste und auch für das zweite Kind stehen der Familie 204 Euro je Kind im Monat zu. Für das dritte Kind werden 210 Euro monatlich gezahlt und ab dem vierten Kind steigt der Betrag auf 235 Euro im Monat. Und wie viel Kindergeld gibt es im nächsten Jahr? Ab dem 1. Januar 2021 ändern sich die Sätze in den Familienleistungen. Dann wird das Kindergeld um je 15 Euro erhöht.

Sonderfälle: Kindergeld

a.) Wer kriegt das Geld bei einer Trennung?
Pro Kind steht den Eltern nur einmal der Kindergeldsatz jeden Monats zu. Leben die Eltern getrennt, erhält das Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt. Sollte das andere Elternteil Unterhalt zahlen müssen, dann wird die Hälfte des Kindergeldes angerechnet und vom Unterhalt abgezogen.

b.) Wer bekommt das Kindergeld beim gemeinsamen Sorgerecht?
Sind beide Eltern sorgeberechtigt und kümmern sich gleichermaßen um das Kind, dann wird das Kindergeld geteilt.

c.) Wie ist die Kindergeldverteilung in einer Patchworkfamilie?
Bei einer Patchworkfamilie kommen zusätzliche Fragen auf: Welche Kinder werden denn nun wie gezählt? Grundsätzlich wird jedes Kind gezählt, das zur Familie gehört. Wenn ein Ehepartner zum Beispiel ein Kind aus einer früheren Beziehung hat und dieses Kind nicht mit im Haushalt lebt, dann ist es ein Zählkind. Bringt das neue Paar nun zwei eigene Kinder auf die Welt, werden sie als zweites und drittes Kind mit höheren Beträgen bedacht.

d.) Wer bekommt Kindergeld, wenn das Kind auszieht?
Der Auszug eines Kindes beeinträchtigt die Kindergeldzahlungen nicht. Hier gelten die gleichen Voraussetzungen zur Zahlung des Zuschusses wie oben beschrieben. Weiterhin erhalten die Eltern beziehungsweise bei einer Trennung das entsprechende Elternteil das Kindergeld.

Ab wann kann man Kindergeld beantragen und wie funktioniert das?

Der Kindergeldantrag wird bei der Familienkasse gestellt, die für deinen Wohnort zuständig ist. Zugehörige des öffentlichen Diensts oder diejenigen, die Versorgungsbezüge beziehen, stellen den Antrag bei der Dienststelle. Die Beantragung sollte erfolgen, sobald das Kind auf der Welt ist, denn rückwirkend hat eine Familie nur sechs Monate Anspruch auf eine Zahlung.

Hinweis: Für das Beantragen des Kindergeldes muss eine Geburtsurkunde eingereicht werden. Für werdende Eltern ist der bürokratische Aufwand oft schwer zu durchschauen. Wir beschreiben hier, wie es unkompliziert funktioniert.

Corona & Kindergeld – Wann wird der Kinderbonus ausgezahlt?

Der Kinderbonus wird unabhängig vom Kindergeld ausgezahlt und stellt eine eigene Zahlung in zwei Raten dar. Wann die Auszahlung erfolgt, ist davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt im Jahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld bestand.
Für diejenigen, die im September 2020 einen Anspruch hatten, erfolgte die Auszahlung von 200 Euro ebenfalls im September und die zweite Auszahlung von 100 Euro im Oktober.

Für all diejenigen, die im September 2020 keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hatten, aber für die in anderen Monaten des Jahres ein Anspruch bestand, gab es die Zuzahlung von 200 Euro bereits im November 2020 und in der Höhe von 100 Euro wird sie in der Mitte Dezember 2020 als zweite Rate überwiesen.

Fazit

In unserem FAQ geben wir einen ersten, ausführlichen Überblick darüber, was es beim Kindergeld und Kindergeldanspruch alles zu beachten gibt. Grundsätzlich ist der Ansprechpartner für alle wichtigen Fragen immer die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, die in jeder Stadt oder in jedem Kreis rund um das Kindergeld kontaktierbar ist.

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