Geburtsurkunde beantragen: Fristen, Vorgaben und mehr

Eine junge Mutter schiebt ihren Kinderwagen über eine Straßenkreuzung
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Lesezeit: 2-3 Minuten

Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare! Der sprichwörtliche Papierkram beginnt tatsächlich direkt nach der Geburt deines Kindes. Ihr als Eltern müsst so schnell wie möglich eine Geburtsurkunde beantragen und euren Nachwuchs beim Einwohnermeldeamt anmelden. Doch welche Fristen musst du dabei beachten? Und welche Unterlagen musst du vorlegen? Wir geben dir hier Antworten.

  • Die Geburtsurkunde musst du innerhalb von 7 Tagen beantragen
  • Verheiratete Partner benötigen ihre eigenen Geburtsurkunden zur Beantragung
  • Unverheiratete Partner benötigen ebenfalls eine Vaterschaftsanerkennung
  • Außerdem benötigst du gültige Ausweisdokumente und eine Geburtsbestätigung der Hebamme

Diese Fris­ten gel­ten bei der Bean­tra­gung einer Geburts­be­schei­ni­gung

In welchem Zeitraum ihr als Eltern nach der Geburt eine Geburtsurkunde beantragen müssen, regelt das Personenstandsgesetz (PStG). Gemäß § 18 PStG musst du innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt das Standesamt aufsuchen und eine Geburtsurkunde für dein Kind anfordern. Zuständig dafür ist das Standesamt, in dessen Einzugsbereich der Ort zählt, in welchem dein Kind geboren wurde.

Es ist wichtig, dass du diese Frist einhältst. Bedenke, dass die Geburtsurkunde das Ausweisdokument deines Kindes darstellt. Ohne Geburtsbescheinigung erhältst du weder Kinder- oder Elterngeld, noch die kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse beziehungsweise die eigene Police in der privaten Krankenversicherung (PKV).

Falls du nicht selbst imstande bist, die Geburtsurkunde zu beantragen, kann dies auch durch jede bei der Geburt anwesende Person erfolgen. In der Praxis sind dies häufig Ärzte oder Hebammen. Frag einfach im Krankenhaus nach: Häufig bietet man dir dort einen Service an, der den eigenen Behördengang überflüssig macht.

Wel­che Unter­la­gen müs­sen vor­ge­legt wer­den?

Damit du die Geburtsbescheinigung erhältst, musst du diverse Unterlagen beim Standesamt vorweisen. Bist du verheiratet, benötigt man die Geburtsurkunden beider Elternteile und die Eheurkunde. Bei unverheirateten Eltern verlangt das Standesamt die Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft und gegebenenfalls die Sorgeerklärung.

Unbedingt dabei haben solltest du außerdem einen gültigen Personalausweis oder den Reisepass beider Elternteile. Eine Geburtsbescheinigung von einer Hebamme oder einem Krankenhaus musst du auch nachweisen.

Die Geburts­ur­kunde ist da: So geht es jetzt wei­ter

Nach der Ausstellung der Geburtsbescheinigung existiert dein Kind nun endlich auch aus Sicht der Behörden. Ab diesem Zeitpunkt kannst du diverse weitere Angelegenheiten regeln. Melde dein Kind zunächst beim Einwohnermeldeamt, sofern das Standesamt dies nicht für dich übernimmt.

Stelle danach sicher, dass dein Nachwuchs in einer Krankenversicherung ist. Keine Panik, falls die Geburtsurkunde mal verloren geht. Diese kann man beim Standesamt, das sie ausgestellt hat, neu beantragen. Wir wünschen viel Freude bei den ersten Schritten im gemeinsamen Leben!

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