Rundum-Schutz
Über das Finanzamt oder deinen Steuerberater erhältst du Informationen über die Höhe der steuerlich absetzbaren Beiträge deiner Versicherungen. In der Regel reichen Kontoauszüge, Policen-Kopien, Beitragsrechnungen oder Vorabbenachrichtigung als Nachweis über gezahlte Beiträge zur Vorlage beim Finanzamt.
Hier findest du das Wichtigste auf einen Blick:
- Erfahre, welche Versicherungen du steuerlich absetzen kannst.
- So trägst du Versicherungen richtig ein.
- Gib Versicherungen in der Steuererklärung an.
Nachfolgende Versicherungen sind steuerlich absetzbar:
Außerdem ist es möglich, konventionelle Lebens- und Rentenversicherungen mit Versicherungsbeginn vor 2005 von der Steuer abzusetzen. Bei Versicherungen mit weniger eindeutiger Zuordnung trägst du die jeweiligen Anteile in Werbungskosten und Sonderausgaben ein. Deine Versicherung stellt dir darüber eine Bescheinigung aus, welche mit der Steuererklärung einzureichen ist. Die Riester-Beiträge trägst du in der Anlage AV ein.
Doch nicht alle Versicherungen sind steuerlich absetzbar, hierzu gehören:
Zudem sind Kapitallebensversicherungen, welche du nach dem 01.01.2005 abgeschlossen hast, nicht steuerlich absetzbar.
Wenn du dich über rechtliche Schritte informieren und Rat einholen möchtest, bietet dir die Rechtsschutzversicherung von Generali die Möglichkeit zu einer telefonischen Rechtsberatung.
Die Beiträge für Versicherungen, welche berufliche Risiken abdecken, darfst du unbegrenzt als Werbungskosten absetzen. Ebenso ist eine steuerliche Absetzung der Vorsorgeaufwendungen, wie die Beiträge für deine Berufsunfähigkeitsversicherung, möglich. Versicherungsbeiträge für Kinder sind nur dann absetzbar, wenn du der Versicherungsnehmer bist und die Beiträge zahlst. Hier trägst du die Beiträge in der Anlage Kind unter Kranken- und Pflegeversicherung ein. Auch die Haftpflichtversicherung ist steuerlich absetzbar, solange du über steuerpflichtige Einnahmen verfügst. Grundsätzlich sind alle Ausgaben, zu denen dich der Staat verpflichtet, von der Steuer absetzbar.
Das Absetzen der Beiträge deiner Kfz-Versicherung ist nur dann möglich, wenn du dein Auto ausschließlich für private Zwecke nutzt. Sie werden als Sonderausgaben abgesetzt. Allerdings finden die Beiträge, die sich auf die Kaskoversicherung beziehen, keine Anerkennung.
Viele der gängigen Versicherungen sind steuerlich absetzbar, solange sie berufliche Risiken abdecken oder Vorsorgeaufwendungen betreffen. Auch die Haftpflichtversicherung kann abgesetzt werden, solange man über steuerpflichtige Einnahmen verfügt. Es existieren jedoch auch Ausgaben, die nicht absetzbar sind, wie beispielsweise die Kfz-Kaskoversicherung. Achte darauf, die Ausgaben in die richtige Anlage der Steuererklärung einzutragen und Nachweise wie Kontoauszüge oder Policen-Kopien vorzulegen. So gelingt es dir, möglichst viele deiner Ausgaben abzusetzen und niedrigere Steuern zu zahlen.
Du hast Fragen oder Wünsche? Sprich mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).