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Andere Länder, andere Gesetze. So auch bei der Winterausrüstungspflicht. Denn nicht in jedem Land gelten dieselben Regeln und Verordnungen. Wir klären die häufigsten Fragen und informieren über die aktuelle Gesetzeslage zur Winterausrüstungspflicht in europäischen Ländern.
Was bedeutet Winterausrüstungspflicht?
Die Winterausrüstungspflicht beschreibt eine durch Gesetze und Verordnungen festgelegte Pflicht zur Verwendung bestimmter Mittel bei tatsächlichen oder drohenden winterlichen Verhältnissen. Die vorgeschriebenen Maßnahmen sollen die Betriebssicherheit von Fahrzeugen im Winter verbessern. Jedes europäische Land legt Umfang und Inhalt der Winterausrüstungspflicht selbst fest. Wichtige Bestandteile der Vorgaben sind zum Beispiel eine Winterreifenpflicht, eine vorgeschriebene Profiltiefe und eine Schneekettenpflicht. Verstöße gegen die Winterausrüstungspflicht können neben Bußgeldern auch den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.
Welche gesetzliche Winterausrüstungspflicht gilt in Deutschland?
In Deutschland gilt eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass unabhängig von der jeweiligen Jahreszeit bei winterlichen Verhältnissen nur mit geeigneter Bereifung gefahren werden darf. Winterlichte Verhältnisse sind „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte” (§ 2 Absatz 3a StVO).
Geeignete Reifen müssen entsprechend ausgezeichnet sein. In Deutschland ist die M+S Kennzeichnung bekannt. Diese ist aber keine geschützte Bezeichnung. Deshalb muss nun das Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, auf die Reifen. Alle wintertauglichen Reifen, die seit dem 31.12.2017 hergestellt werden, müssen dieses Symbol tragen. Nur die M+S Kennzeichnung auf dem Reifen ist nicht ausreichend. Auch Ganzjahresreifen sind bei entsprechender Kennzeichnung zugelassen. In Deutschland sind Motorräder nicht von der situativen Winterreifenpflicht betroffen.
Quelle: ADAC e.V./Wolfgang Grube
Auch wichtig zu beachten: Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von Winterreifen. Laut § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss das Hauptprofil „am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen“. Mit Hauptprofil sind die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche gemeint. Behindert Schneefall, Nebel oder Regen die Sicht auf den Straßenverkehr, so müssen Autofahrer in Deutschland das Abblendlicht einschalten und stets dafür sorgen, dass die Frontscheibe hinreichend frei ist. Fahren mit größere Mengen Schnee auf dem Dach ist ebenfalls untersagt.
Wo in Deutschland braucht man Schneeketten?
Schneeketten sind in Deutschland meistens im Bergland und bei sehr winterlichen Verhältnissen notwendig. Die entsprechenden Strecken sind durch Verkehrsschilder ausgezeichnet. Für mit Schneeketten betriebene Fahrzeuge gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach § 3 Absatz 4 StVO. Wer schneller fährt riskiert ein Bußgeld und Verschleiß bis Reißen der Ketten. Die Verwendung von Spikereifen ist in Deutschland mit Ausnahme einiger Strecken in Grenznähe zu Österreich verboten.
Welche gesetzliche Winterausrüstungspflicht gilt in Österreich?
In Österreich gilt seit 2008 eine Winterreifenpflicht. Diese gilt bei Kfz bis 3,5 t vom 1. November bis zum 15. April im Fall winterlicher Verhältnisse. Ganzjahresreifen oder Allwetterreifen gelten nur mit entsprechender Kennzeichnung als Winterreifen. Dazu zählen die Kennzeichnungen 'M+S', 'M.S.' oder 'M & S'. Reifen mit Spikes sind in Österreich vom 01. Oktober bis 31. Mai erlaubt. Es gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h bzw. 100 km/h auf der Autobahn.
Schaut man sich die Gesetze zum Reifenprofil in Österreich an, sind unsere Nachbarn deutlich strenger: Hier gilt für Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern. Bei Reifen mit Diagonalbauweise sind es sogar fünf Millimeter. Dennoch raten Experten auch hier, die Reifen bereits vor Erreichen der gesetzlichen Mindestprofiltiefe zu wechseln.
Die Verwendung von mindestens zwei Schneeketten mit Sommerreifen als Alternative zu Winterreifen ist in Österreich erlaubt, wenn die Fahrbahn durch eine zusammenhängende Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist. Dies zielt darauf ab, Schäden an der Fahrbahn durch die Ketten zu vermeiden. Für Schwerfahrzeuge gilt vom 1. November bis zum 15. April eine Schneekettenmitnahmepflicht. Bei durch Eis oder Schnee bedeckter Fahrbahn müssen diese auch angelegt werden. Ein entsprechendes Verkehrszeichen mit Reifen und Schneekettensymbol schreibt zudem die Verwendung von Schneeketten auf bestimmten Strecken vor. Weitere Informationen liefert der ÖAMTC.
Welche gesetzliche Winterausrüstungspflicht gilt in Frankreich?
In Frankreich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Winterreifen müssen auf bestimmten Strecken eingesetzt werden, die durch Verkehrszeichen gekennzeichnet sind. Auf einzelnen Strecken (vor allem im Gebirge) besteht Schneekettenpflicht. Auch dies wird durch Verkehrszeichen angezeigt. Die Verwendung von Schneeketten ist ausschließlich auf schneebedeckten Straßen zugelassen.
Welche gesetzliche Winterausrüstungspflicht gilt in Italien?
In Italien (zum Beispiel Südtirol) gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Auf einzelnen Strecken kann bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Verwendung von Winterreifen jedoch vorgeschrieben werden. Zudem gibt es regionale Unterschiede. In vielen Regionen sind montierte Winterreifen oder mitgeführte Schneeketten Pflicht. Dies gilt zum Beispiel im Aostatal von Mitte Oktober bis Mitte April. Autofahrer können wahlweise Winterreifen montieren oder Sommerreifen mit Schneeketten bestücken.
Welche gesetzliche Winterausrüstungspflicht gilt in der Schweiz?
In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifen- oder Winterausrüstungspflicht. Bei entsprechender Beschilderung müssen jedoch Schneeketten angelegt werden. Die Verwendung einer angemessenen Bereifung wird dringend empfohlen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Winterausrüstungspflicht?
Verstöße gegen die Winterausrüstungspflicht führen in fast allen Ländern zu Strafen. In Deutschland drohen bei einfacher Missachtung und Aufdeckung durch die Polizei zum Beispiel 60 EUR Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Kommt es durch unangepasste Bereifung zu einer Verkehrsbehinderung, drohen 80 EUR Bußgeld und 1 Punkt. 100 EUR und 1 Punkt sind fällig, wenn es durch unangepasste Bereifung zu einer Gefährdung kommt. 120 EUR und 1 Punkt drohen bei einem Unfall.
In Österreich drohen bei einfachen und ungefährlichen Verstößen Strafen von 35 EUR, z.B. wenn bei winterlichen Bedingungen ohne die vorgeschriebene Winterausrüstung im Pkw erwischt wird. Kommt es aufgrund einer hohen Gefährdung zu Anzeigen oder sind andere Verkehrsteilnehmer behindert können bis zu 5000 EUR Bußgeld fällig werden (Quelle: ÖAMTC).
In Italien unterscheiden sich die Strafen zwischen den verschiedenen Provinzen. Zu rechnen ist mit Bußgeldern in Höhe von 42 bis 695 EUR (Bußgeldrahmen).
Kann ein Verstoß gegen die Winterausrüstungspflicht den Versicherungsschutz gefährden?
Verstöße gegen die Winterausrüstungspflicht können den Versicherungsschutz gefährden. Verursacht ein Versicherungsnehmer durch eine falsche Bereifung einen Unfall, erstattet die Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst die Schäden der Unfallgegner. Die Versicherung kann den Unfallverursacher bei einem Verstoß gegen die Ausrüstungspflicht jedoch in Regress nehmen.
In der Kfz-Kaskoversicherung können Versicherer die Leistung verweigern oder in einem angemessenen Umfang kürzen. Voraussetzung ist, dass der Verstoß gegen die Winterausrüstungspflicht (mit) ursächlich für den Unfallhergang war.
Zählen Ganzjahresreifen als Winterreifen?
Ganzjahresreifen zählen in Deutschland als Winterreifen. Voraussetzung ist, dass sie ein Alpine Siegel besitzen. Für eine Übergangszeit bis zum 30. September 2024 können auch Reifen mit dem früheren M+S Siegel verwendet werden. Diese Reifen müssen jedoch vor Ende 2017 produziert worden sein. Das Produktionsdatum ist an der DOT Nummer auf dem Reifen zu erkennen.
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