Rundum-Schutz
Du bist als Mieter für einen Schaden verantwortlich, zum Beispiel durch Ungeziefer in der Wohnung. Dich erwartet trotzdem in vielen Fällen nicht gleich eine fristlose Kündigung. Ob dein Vermieter dir ohne Abmahnung fristlos kündigen darf, hängt auch vom Mietverhältnis vorher ab.
Wir erklären dir, wann es legale Gründe für diesen Schritt gibt. Dazu haben wir dir alle wichtigen Informationen hier auf einen Blick schon mal zusammengefasst:
- Die gesetzliche Basis bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
- Das Mietrecht in Deutschland bietet einen besonderen Schutz vor (fristlosen) Kündigungen.
- Deutsche Vermieter dürfen ihren Mietern nur mit guten Gründen fristlos kündigen.
- Droht der Vermieter mit einer Kündigung oder hat sie schon durchgesetzt, lohnt sich die Rechtsberatung durch eine Rechtsschutzversicherung.
Mieter genießen in Deutschland einen hohen Schutz vor Kündigungen. Das gilt vor allem für eine fristlose Kündigung. Die Bedingungen regelt das Bürgerliche Gesetzbuch, auch abgekürzt als BGB. Den Ausschnitt zur außerordentlich fristlosen Kündigung findest du unter § 543 BGB.
Ein wichtiger Grund liegt laut Gesetz vor, wenn der Mieter die Rechte des Vermieters stark verletzt. Das ist der Fall, wenn du die Wohnung einer anderen Person überlässt oder sie sehr vernachlässigst.
Solltest du die Mietwohnung über Portale wie AirBnB ohne Erlaubnis deines Vermieters weiter vermieten, droht dir trotzdem keine fristlose Kündigung. Das Landgericht Amberg (LG Amberg, Urteil v. 9.8.2017, 24 S 299/17) und das Landgericht Berlin (Beschluss v. 27.7.2016, 67 S 154/16) waren in zwei Urteilen der Meinung, dass eine Kündigung ohne eine Abmahnung ungültig ist.
Wenn dir dein Vermieter fristlos gekündigt hat, solltest du die Gründe überprüfen. Die fristlose Kündigung muss dem Gesetz entsprechen. Wenn du dich über rechtliche Schritte informieren und Rat einholen möchtest, bietet dir die Rechtsschutzversicherung die Möglichkeit zu einer telefonischen Beratung.
Ein Mieter verursacht fahrlässig einen Wasserschaden und sagt dem Eigentümer der Wohnung nichts. Der Vermieter erfährt davon und spricht gegenüber dem Mieter sowohl eine fristlose (§ 543 BGB) als auch eine ordentliche Kündigung (§ 573 BGB) aus. Der Mieter zieht gegen die Kündigung vor Gericht und bekommt Recht.
Diese Situation ist so beim Amtsgericht Berlin und in nächster Instanz beim Landgericht Berlin (AZ 67 S 410/16) passiert. Die Haftpflichtversicherung des Mieters hat die notwendigen Reparaturkosten von 10.500 Euro bezahlt.
Die Richter gaben in ihrem Urteil dem Vermieter in dem Punkt recht, dass der Grund für den Wasserschaden Fahrlässigkeit war. Weil das Verhältnis zum Mieter vorher lange ohne Probleme war, darf eine fristlose Kündigung nur nach einer Abmahnung erfolgen. Die Kosten des verursachten Schadens ändern daran nichts.
Sowohl eine ordentliche als auch eine fristlose Kündigung regelt das Bürgerliche Gesetzbuch. Im Normalfall ist eine Situation ohne Abmahnung vorher selten legal.
Falls dir dein Vermieter mit einer Kündigung droht, kannst du dich bei einer Rechtsschutzversicherung beraten lassen. Wir wünschen dir viel Erfolg dabei.
Du hast Fragen oder Wünsche? Sprich mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).