Hausratversicherung wegen Geschenken aufstocken?

Geschenkübergabe vor dem Weihnachtsbaum
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Lesezeit: 3-4 Minuten

Haus­rat­ver­si­che­rung wegen Geschen­ken auf­sto­cken?

Eine echte Perlenkette, eine Premium Stereoanlage oder ein hochwertiges Kunstwerk: Es gibt Tage, an denen du dich aus ganzem Herzen über ein teures Geschenk freuen kannst. Nicht nur zu Weihnachten, auch zum Geburtstag oder Hochzeitstag greifen großzügige Schenker tief in die Tasche. Aber was passiert bei einem Raub durch Einbruchdiebstahl oder bei einem Brand? Sind sie durch eine bestehende Hausratversicherung abgesichert? Ja, aber nur, wenn du deinen Versicherungsschutz daran anpasst. Wir erklären dir, was du beachten solltest.
 
Was ist durch Hausratversicherung versichert?

Grundsätzlich schützt eine Hausratversicherung alle beweglichen, nicht fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenstände. Deinen gesamten Hausrat, der sich in deinem Wohnbereich, dem Keller, auf der Terrasse oder Balkon und der Garage befindet. Dazu gehören Möbel, normale Teppiche, Kleidung, Hausrat jeglicher Art, aber auch Wertsachen. Zudem übernimmt die Hausratversicherung die Hotelkosten, wenn die Wohnung unbewohnbar geworden ist.
 
Wertsachen sind bei einigen Hausratversicherungen bis zu einem im Vertrag festgelegten Prozentsatz der Versicherungssumme abgedeckt. Kommt ein wertvolles Geschenk in deine vier Wände, solltest du deine Versicherungssumme checken. Ein Beispiel: Ist die vereinbarte Summe für deine Wohnung 30.000 Euro und es sind 30 % für Wertsachen angesetzt, entspricht das einer versicherten Summe für Wertsachen von 9.000 Euro. Diese Obergrenze kann variieren. Wenn du bereits eine Hausratversicherung hast, findest du diese Info in deiner Police.

Die Summe der Versicherung wird mit der Größe der Wohnung oder des Hauses in Quadratmetern und mit den Tarifzone, in der du lebst, festgelegt. Wichtig ist auch, in welcher Gegend die Wohnung liegt, ob sie ganzjährig bewohnt ist oder ob das Gebäude in Holzbauweise erbaut wurde. Die Versicherungsgesellschaft zieht diese Werte aus ihren Statistiken und bietet dir einen individuellen Tarif an.

Was ist ein Wertgegenstand?

Versicherer definieren folgende Dinge als Wertgegenstände:

  • Bargeld (größere Mengen) und Geldkarten
  • Wertpapiere, Urkunden oder Sparbücher
  • Schmuck
  • Edelsteine und Edelmetalle
  • Pelze, wertvolle Teppiche oder Gobelins
  • Kunstgegenstände
  • Antiquitäten, die älter als 100 Jahre sind

Wenn du einen Wertgegenstand besitzt, der die Obergrenze deiner Versicherung übersteigt, kannst du ihn über eine Spezialversicherung versichern. Dann bist du bei Einbruch oder Brand auf jeden Fall auf der sicheren Seite. 

Wann zahlt die Hausratversicherung?

Schaden am Hausrat kann durch Einbruch, Diebstahl, durch Brand oder durch einen Wasserschaden entstehen. Hier springt die Versicherungsgesellschaft ein. Bei einem Feuer, das Schäden am Gebäude verursacht, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Kommt es an Weihnachten zu einem Feuer und unter deinem Weihnachtsbaum liegt ein wertvolles Geschenk, so ist dies mitversichert. Oft wird der Hausrat allerdings nicht unbedingt aufgrund des Feuers zerstört, sondern die Kleidung, die Möbel oder auch Vorräte in der Küche, kommen durch Löschwasser oder Löschschaum zu Schaden. 

Bei einem Schaden zahlt die Versicherungsgesellschaft für deine Möbel, Kleidung oder anderen beweglichen Hausrats den Neuwert der Gegenstände, die gestohlen oder zerstört wurden. Für Wertgegenstände gilt die vereinbarte Obergrenze.
 
TIPP: Brand durch unbeaufsichtigte Kerzen? Wir bei der Generali zahlen die volle Entschädigung auch dann, wenn der Schaden durch „grobe Fahrlässigkeit“ entstanden ist.

Welche Maßnahmen müssen im Schadensfall ergriffen werden?

Es ist von Vorteil, wenn du sämtliche Rechnungen für deinen Hausrat aufhebst. Sollte ein Schaden entstehen, kann deine Schadenssumme genauer berechnet werden. Auch wenn es vielleicht etwas komisch wirkt: Bitte auch deinen Schenker um die Rechnung, damit die geschenkten Gegenstände im Notfall ersetzt werden können.
 
Bei einem Schadensfall solltest du dich so schnell wie möglich mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen. Liste alle Dinge auf, die zerstört wurden und lege, soweit möglich, die Rechnungen dazu. Mach Fotos und dokumentiere alles genau. Bei einem Einbruch musst du umgehend die Polizei benachrichtigen, die übrigens auch eine Liste aller gestohlenen Gegenstände benötigt. Ist der Schaden durch Brand oder Wasser entstanden, ist es nicht unüblich, dass ein Vertreter der Versicherungsgesellschaft sich selbst ein Bild vor Ort macht. 

Fazit

Liegen bei dir teure Geschenke unter dem Weihnachtsbaum oder auf dem Geburtstagstisch, ist es auf jeden Fall ratsam, die Police deiner Hausratversicherung hervorzuholen. Erhöhe die Obergrenze oder schließe eine eigene Versicherung für deine Wertsachen ab.  Grundsätzlich empfehlen wir dir, zu überprüfen, ob die Entschädigungssummen deinen Ist-Zustand noch ausreichend versichern.

Die Hausratversicherung sichert die Vermögenswerte Ihres Zuhauses ab.

Unsere Emp­feh­lung

Kein Ort ist so wichtig wie dein Zuhause. Im Schadensfall schützt die Hausratversicherung von Generali dein Hab und Gut.

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