Probezeit beim Führerschein ─ das solltest du dazu wissen

Eine erfreute junge Frau sitzt in einem Auto hält ihren Führerschein in die Kamera
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Pro­be­zeit beim Füh­rer­schein ─ das soll­test du dazu wis­sen

Du hast die Führerscheinprüfung erfolgreich bestanden? Dann gilt beim Führerschein jedoch zuerst die Probezeit oder das Begleitete Fahren. Bei Fehlverhalten während dieser Zeit droht dir nicht nur ein Bußgeld, sondern auch die Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar oder im schlimmsten Fall ein Führerscheinentzug.

Worauf du in der Probezeit beim Führerschein achten musst und welche Strafen dir genau bei Fehlverhalten drohen, haben wir dir hier im Artikel zusammengefasst.

Probezeit beim Führerschein ─ was ist das?

Die Führerscheinprüfung ist bestanden und die Fahrerlaubnis wurde dir erteilt. Jetzt kann dir nichts mehr passieren. Doch Achtung: Der Führerschein wird für Fahranfänger in den Klassen A, B, C und D lediglich auf Probe erteilt. Die steigende Anzahl von Verkehrsunfällen, die von Fahranfängern verursacht wurden, veranlasste die Bundesregierung 1986, die Probezeit einzuführen. Vor allem Geschwindigkeitsüberschreitungen und Fahren unter Alkoholeinfluss häuften sich unter den jungen Autofahrern.

Die Probezeit beim Führerschein soll die Fahranfänger auf diese Risiken aufmerksam machen. Dafür wurde das Gesetz in den darauffolgenden Jahren noch nachgebessert:

  • Im Jahr 1999 wurde die Verlängerung der Probezeit bei schwerwiegenden Verstößen eingeführt, beispielsweise bei Überfahren einer roten Ampel oder unerlaubtes Überholen.
  • Die Bundesregierung führte 2009 eine 0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger ein.

Wie lange dauert die Führerschein-Probezeit?

Die dringlichste Frage jedes neuen Verkehrsteilnehmers lautet: Wie lange dauert meine Führerschein-Probezeit? Die Probezeit beim Führerschein beträgt zwei Jahre. Die gute Nachricht: Die Probezeit muss nur einmal bewältigt werden, auch wenn man weitere Führerscheine in anderen Klassen macht. Der Zeitraum beginnt, sobald der Führerschein oder eine befristete inländische Prüfbescheinigung für Begleitetes Fahren ab 17 Jahren ausgehändigt wurde.

Die Führerschein-Probezeit verdoppelt sich auf maximal vier Jahre, wenn du dich im Straßenverkehr schwerwiegend falsch verhältst. Zum Beispiel, wenn du aufgrund deines Fehlverhaltens an einem Aufbauseminar teilnehmen musst. Die Probezeit kann nicht verkürzt werden. Sie gilt auch, wenn du als Fahranfänger in dieser Zeit gar nicht fährst.

Welche Verstöße kennt der Bußgeldkatalog?

Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen A- und B-Verstößen:

  • Bei A-Verstößen handelt es sich um schwerwiegende Verstöße im Straßenverkehr.
  • B-Verstöße gelten als weniger schlimm. Wenn sich B-Verstöße aber doppeln, sind sie genauso schwerwiegend wie ein A-Verstoß.

Bei jedem Verstoß wird ein Bußgeld von mindestens 40 EUR fällig. Zusätzlich bekommst du einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Wichtig: Die Punkte können während der Probezeit nicht in einem Aufbauseminar abgebaut werden.

A-Verstöße

Als schwerwiegendes Fehlverhalten gelten nach der Straßenverkehrsordnung (StVO):

  • Fahren ohne Führerschein oder Begleitperson
  • Nötigung oder unterlassene Hilfeleistung
  • Missachtung von Ampelzeichen
  • Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
  • Nichtbeachten der Vorfahrt oder falsches Überholen
  • Strafrechtliche Verurteilung, z.B. aufgrund Fahrerflucht, Körperverletzung
  • Fahren unter Alkohol, Drogen oder Medikamenten
  • Verhängung eines Fahrverbots oder Entzug der Fahrerlaubnis
  • Verurteilung zur Geldbuße ab 60 EUR, z.B. bei überhöhter Geschwindigkeit

B-Verstöße

Für einmalige B-Verstöße bekommst du keinen Punkt. Dazu gehört beispielsweise das Falschparken, sofern keine besondere Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt. Auch ein unzureichendes Reifenprofil oder die Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz gehören zu den B-Verstößen.

Achtung: Zwei Verstöße der Gruppe B werden wie ein A-Verstoß gewertet.

Welche Strafen gibt es in der Führerschein-Probezeit?

Die Fahrerlaubnisbehörde unterscheidet beim Führerschein auf Probe in drei Sanktionsstufen:

Stufe 1: Teilnahme am Aufbauseminar

Verstößt du einmalig gegen einen Verstoß der Gruppe A oder gegen zwei Verstöße der Gruppe B, musst du ein Aufbauseminar besuchen. Zudem kommt eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre auf dich zu.

Stufe 2: Schriftliche Verwarnung

Wenn du nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der nun 4-jährigen Probezeit erneut einen Verstoß der Gruppe A oder zwei Verstöße der Gruppe B begehst, erhältst du eine schriftliche Verwarnung der Fahrerlaubnisbehörde. Diese beinhaltet die Empfehlung, innerhalb der nächsten zwei Monate freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung (VPB) teilzunehmen. Lehnst du dies ab, hast du keine Konsequenzen zu befürchten.

Stufe 3: Entzug der Fahrerlaubnis

Begehst du als Fahranfänger nach dieser zweimonatigen Frist nochmals einen Verstoß der Gruppe A oder zwei Verstöße der Gruppe B, verlierst du die Fahrerlaubnis. Nach einer Sperrfrist von mindestens drei Monaten kannst du die Fahrerlaubnis neu beantragen und deinen Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist zurückbekommen. Du musst den Führerschein aber nicht neu machen, sondern nur einen Antrag bei der Führerscheinstelle deines Wohnortes stellen. Dort erfährst du auch, welche Dokumente für die Neuerteilung des Führerscheins erforderlich sind. Außerdem kommen Kosten auf dich zu, die je nach Wohnort variieren.

Was passiert beim Aufbauseminar in der Probezeit?

Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen bei Fahranfängern in der Probezeit zur Verpflichtung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. In den 9 Stunden Seminardauer werden in einer Fahrschule mögliche A- und B-Verstöße und das korrekte Verhalten nach Straßenverkehrsordnung besprochen. Dazu gehört eine Probefahrt mit dem Fahrlehrer, der die Fahrt dann bewertet. Sofern du bei deinem Fehlverhalten im Verkehr unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gestanden hast, zieht der Fahrlehrer einen Psychologen hinzu.

Die Kosten für das Aufbauseminar betragen circa 250-500 EUR. Die Kosten musst du tragen. Die konkrete Höhe wird von der Fahrschule festgelegt.

Wichtig: Wenn du nicht innerhalb der üblichen Frist von zwei Monaten an einem angeordneten Aufbauseminar teilnimmst, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen. Den Führerschein auf Probe erhältst du erst zurück, wenn du an dem Aufbauseminar teilgenommen hast.

Alkohol am Steuer in der Probezeit

Für Fahranfänger gilt eine Null-Promille-Grenze. Wer in der Probezeit seines Führerscheins nicht konsequent auf Alkohol verzichtet, riskiert den Verlust des Führerscheins. Mit Alkohol am Steuer zu fahren, ist ebenfalls für Fahrer bis zum Alter von 21 Jahren verboten. Der Grund: Schon ab einem Wert von 2 ‰ Alkohol im Blut oder 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft wird eine physische und psychische Beeinträchtigung angenommen.

Die Straßenverkehrsordnung ahndet in dieser Zeit Verstöße gegen das Alkoholverbot besonders streng. Verstößt du als Fahranfänger gegen die Null-Promille-Grenze, hast du schon beim ersten Versuch ohne Gefährdung diese Konsequenzen zu tragen: Zusätzlich zur Verdopplung der Führerschein-Probezeit fallen ein Bußgeld von 250 EUR und die Eintragung eines Punktes beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg an. Zudem musst du ein Aufbauseminar besuchen, dessen Kosten (ca. 250-500 EUR) du selbst trägst.

Leistest du dir in der Führerschein-Probezeit weitere alkoholisierte Fahrversuche und baust unter Alkohol einen Unfall, wird eine Verwarnung ausgesprochen und eine verkehrspsychologische Beratung (VPB) empfohlen. In einer solchen Beratung sollen die Ursachen für das Fahren unter Alkohol analysiert und Alternativen gefunden werden.

Zusätzliche Strafen bei Alkohol am Steuer sind bis zu 3 Punkte auf deinem Konto im Kraftfahrt-Bundesamt plus ein Bußgeld. Das kann beim zweiten Verstoß bereits 1.000 EUR und beim dritten Verstoß 1.500 EUR betragen. Außerdem drohen bis zu 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Je nach Gefährdung und Promillegehalt können die Maßnahmen variieren.

Tipp: Handelt es sich um begleitetes Fahren, muss sich übrigens auch die Begleitperson an eine Promillegrenze halten. Sie darf nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.

In der Probezeit geblitzt

Nicht nur das Alkoholverbot sollten Fahranfänger besonders ernst nehmen, sondern auch die ausgewiesenen Höchstgeschwindigkeiten. Bei der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h und mehr begeht der Fahrer einen A-Verstoß mit Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre und verpflichtender Teilnahme an einem Aufbauseminar. Das gilt auch, wenn du beim begleiteten Fahren geblitzt wirst.

Wirst du nach einem Aufbauseminar geblitzt, begehst du die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung. Diese zieht ebenfalls eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich.

Wirst du zum dritten Mal mit über 21 km/h geblitzt, zieht das den Fahrerlaubnisentzug mit mindestens sechsmonatiger Sperrfrist nach sich. Zusätzlich ist jeweils mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und bis zu 3 Monaten Fahrverbot zu rechnen.

Langsamer fahren lohnt sich. Zwar wird bei Geschwindigkeitsübertretung bis zu 20 km/h lediglich ein Verwarnungs- oder Bußgeld ausgesprochen. Es handelt sich aber dennoch um einen Verstoß.

Tipp: Nicht nur beim zu schnellen Fahren kann ein Fahranfänger in der Probezeit geblitzt werden. Auch das Telefonieren mit dem Handy wird teuer. Es handelt sich ebenfalls um einen A-Verstoß mit Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre, einem Punkt in Flensburg, dem aktuellen Bußgeld von 100 EUR und einem verpflichtenden Aufbauseminar.

Was sind VPB und MPU?

Du hast das Aufbauseminar hinter dich gebracht und verstößt erneut gegen die Probezeit-Regeln der Straßenverkehrsordnung? Dann wird eine verkehrspsychologische Beratung (VPB) empfohlen, die du freiwillig absolvieren kannst. Dabei wird im Gespräch mit den Psychologen versucht, Ursachen und Lösungen für das wiederholte Fehlverhalten zu finden. Es hat keine Folgen, wenn du das Gespräch ablehnst. Nimmst du das Angebot an, kostet die Beratung ca. 300 EUR. Auch diese Kosten musst du selbst tragen.

Nicht mehr freiwillig ist für dich die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Diese ist verpflichtend, wenn du aufgrund schwerwiegender Verstöße deinen Führerschein länger als sechs Monate abgeben musst. In einem gemeinsamen Termin beurteilen ein Arzt und ein Psychologe mithilfe verschiedener Tests, ob du fähig bist, ein Fahrzeug verantwortungsbewusst zu führen. Bei positiver Einschätzung beginnt die Probezeit beim Führerschein mit einer neuen Fahrerlaubnis von vorne.

Welche Besonderheiten gelten beim Begleiteten Fahren mit 17?

Wer sich zum Begleiteten Fahren angemeldet hat, muss die gleiche Probezeit bewältigen und erhält dieselben Sanktionen wie Fahranfänger ab 18. Fahrer und Begleitperson müssen sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Begleitperson darf sein:

  • wer mindestens 30 Jahre alt ist,
  • 5 Jahre oder länger einen Führerschein der Klasse B hat,
  • höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister aufweist.

Dabei liegt die Promillegrenze für die Begleitperson bei 0,5 ‰. Fehlverhalten wird mit Punkten bestraft. Ab mehr als einem Punkt darf die Begleitperson dich nicht mehr beim Fahren begleiten. Entscheidest du dich dann, ohne Begleitperson zu fahren, begehst du einen schwerwiegenden A-Verstoß. Der Führerschein wird dir dann abgenommen.

Fazit: Führerschein Probezeit bestanden und jetzt?

Wenn du die Probezeit beim Führerschein hinter dich gebracht hast, erhältst du keine Benachrichtigung. Nach der Probezeit gelten für dich die üblichen Regeln der Straßenverkehrsordnung. Du sammelst bei Verkehrsverstößen Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister, die durch Verjährung oder Seminare reduziert werden können. Bist du noch unter 21 Jahren gilt für dich weiterhin die 0,0 ‰-Promillegrenze. Für ältere Verkehrsteilnehmer gilt nun die 0,5 ‰-Promillegrenze für das Fahren mit Alkohol.

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