Rundum-Schutz
Generationen von jungen Erwachsenen haben es sich gewünscht, 2005 war es endlich soweit: Das begleitete Fahren ab 17 wurde bundesweit eingeführt. Dabei gibt es einige Sondervorschriften, die nicht nur die jungen Fahrer betreffen, sondern auch deren Begleiter.
Welche Voraussetzungen Führerscheinanwärter und Begleitpersonen zum begleiteten Fahren mitbringen müssen und wie Vergehen geahndet werden, erfährst du in diesem Artikel. Das Wichtigste siehst du hier auf einen Blick:
- Begleitetes Fahren mit 17 gilt bis zum Tag der Volljährigkeit.
- Fahrstunden für den Führerschein beim begleiteten Fahren darfst du ein halbes Jahr vor deinen siebzehnten Geburtstag nehmen.
- Für die Begleitperson gelten einige Vorschriften, zum Beispiel in Bezug auf Alkoholgrenzen, Alter und Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.
- Eine Voraussetzung für begleitetes Fahren ist, dass du dich um eine passende Versicherung für das Auto kümmerst.
Viele Jugendliche können es kaum erwarten, 18 Jahre alt zu werden. Denn die Volljährigkeit bietet reichlich Veränderungen; beispielsweise den Führerschein machen zu können, um selbst Auto zu fahren. Wenn du in der Probephase nicht vor den kritischen Augen eines Erwachsenen zurückschreckt, kannst du bereits ein Jahr früher mit dem Führerscheinerwerb beginnen.
Am ersten Januar 2011 wurde das Modell dauerhaft ins Straßenverkehrsgesetz aufgenommen und es feiert Erfolge. Weniger Unfälle und mehr Fahrpraxis rechtfertigen den Aufwand des begleiteten Fahrens. Denn Fahranfänger zwischen 18 und 24 Jahren verursachen jeden vierten Unfall auf deutschen Straßen.
Wer bereits mit 17 Jahren einen Kfz-Führerschein der Klasse B machen möchte, benötigt:
Beim begleiteten Fahren gibt die Begleitperson Tipps und vermittelt Sicherheit, um kritische Situationen gar nicht erst entstehen zu lassen. Die Rolle der Begleitperson ist eine präventive aufgrund von Erfahrung und Kommunikation. Sie greift nicht aktiv ein und trägt keine Fahrverantwortung.
Du bist als Fahranfänger durch den Erhalt deiner Fahrerlaubnis der eigenverantwortliche Führer des Pkw. Daher darf die Begleitperson beim begleiteten Fahren auch hinten sitzen. Die Begleitpflicht endet an dem Tag, an dem du deinen achtzehnten Geburtstag feierst.
Sechs Monate vor deinem siebzehnten Geburtstag darfst du mit den Fahrstunden starten. Dann kannst du idealerweise mit Erreichen des Mindestalters zum begleiteten Fahren, also mit 17 Jahren, die Prüfungsbescheinigung bekommen.
Dem Antrag auf begleitetes Fahren müssen deine Erziehungsberechtigten, meist die Eltern, zustimmen. Darin sollten die Namen der Begleitpersonen bereits eingetragen sein. Eine spätere Ergänzung ist jedoch auch möglich.
Tipp: Eingeschlossen in der Klasse B sind die Klassen AM (Mopeds bis 45 km/h) und L (Zugmaschinen bis 40 km/h), die ohne Begleitperson gefahren werden dürfen. Dafür solltest du während der Fahrt immer die Prüfbescheinigung und den Personalausweis bei dir tragen.
Die theoretische Prüfung kannst du drei Monate vor deinem siebzehnten Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung erst einen Monat davor. Wenn du die Prüfungen bestehst und noch keine 17 Jahre alt bist, erhältst du zunächst einmal eine Prüfungsbescheinigung.
Die eigentliche Fahrerlaubnis bekommst du mit dem siebzehnten Lebensjahr erteilt. Da diese kein Foto enthält, musst du zusätzlich stets den Personalausweis dabeihaben. Erst ab dem achtzehnten Lebensjahr erhältst du den Führerschein im Kartenformat.
Tipp: Die Prüfbescheinigung gilt nur bis drei Monate nach deinem achtzehnten Geburtstag. Du musst den Kartenführerschein daher rechtzeitig vorher bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Dann kannst du die Bescheinigung praktisch in den richtigen Führerschein umtauschen.
Jeder erstmalige Erwerb einer Fahrerlaubnis ist bundesweit ein Führerschein auf Probe. Das gilt auch für das begleitete Fahren ab 17. Sofern du keine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) begehst, beträgt die Probezeit zwei Jahre.
Diese verlängert sich auch nicht durch begleitetes Fahren. Der Führerschein auf Probe nach § 2a StVG endet also in der Regel im Alter von 19 Jahren, sofern du nicht früher schon eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben hast.
Tipp: Noch zwei Jahre danach gilt die Null-Promille-Grenze für dich. Diese erhöht sich nämlich erst nach dem vollendeten einundzwanzigsten Lebensjahr.
Keine Frage, ohne die Begleitperson geht es nicht. Darf diese Aufgabe einfach die Freundin oder der Freund im gleichen Alter übernehmen? Nein, das funktioniert nicht.
Denn beim begleiteten Fahren hat der Beifahrer die Aufgabe, seine eigene Erfahrung und Sicherheit an den Fahranfänger weiterzugeben. Daher muss die Begleitperson mindestens dreißig Jahre alt sein.
Um eine entsprechende Fahrpraxis zu haben, sollte er oder sie seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Sie darf in diesem Zeitraum weder entzogen noch verloren worden sein. Ein Fahrverbot wird akzeptiert, da das Fahrverbot keinen Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet. Es heißt lediglich, dass die Person trotz Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für eine gewisse Zeit keinen Gebrauch davon machen durfte.
Einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg kann die Begleitperson mitbringen, allerdings keinen weiteren. Obwohl die Begleitung nicht selbst das Fahrzeug steuert, muss sie zudem die 0,5 Promille-Grenze und das Drogenverbot einhalten.
Wer sich als Begleitperson meldet, sollte zeitlich flexibel sein. Denn der junge Fahranfänger darf ohne Begleitperson nicht fahren. Häufig bietet sich ein Elternteil an, da die meisten Fahrer mit 17 Jahren noch im Elternhaus wohnen.
Selbstverständlich kannst du auch jede andere Person fragen, die alle Voraussetzungen erfüllt. Wer beispielsweise ältere Geschwister mit der nötigen Fahrpraxis hat, kann diese auch als Begleitperson eintragen lassen. Die Anzahl an Begleitpersonen ist nicht begrenzt.
Bei Fahrten ins Ausland reicht die Begleitperson nicht aus, denn begleitetes Fahren ist im Ausland kaum anerkannt. Lediglich in Österreich wird das Verfahren bis zum achtzehnten Geburtstag akzeptiert. In den meisten Ländern wirst du aber nicht fahren dürfen. Außerdem solltest du bei Auslandsfahrten die unterschiedlichen gesetzlichen Bedingungen für Kfz-Versicherungen und Sicherheitsanforderungen prüfen.
Tipp: Wenn du nach deinem achtzehnten Geburtstag mit dem Kartenführerschein ins Ausland fahren möchtest, informiere dich rechtzeitig über die unterschiedlichen Vorschriften für Fahranfänger im Zielland. Diese sind mitunter anders als in Deutschland.
Auch beim begleiteten Fahren mit 17 passiert mal ein Missgeschick. Sorge mit der Kfz-Versicherung von Generali für ausreichend Schutz, um bei Schäden und Unfällen abgesichert zu sein.
Der Führerschein ist teuer. Viele Fahrschüler fragen sich daher: „Kostet begleitetes Fahren mehr?“. Nur bedingt, denn Fahrstunden und theoretischer Unterricht entsprechen dem üblichen Umfang, bis du eine prüfungsreife Fahrpraxis hast.
Zusätzliche Kosten fallen beispielsweise bei der Nutzung des Fahreignungsregisters an, in dem die Begleitperson überprüft werden muss. Das sind 5 bis 8 Euro pro Person. Je mehr Begleitpersonen eingetragen werden sollen, desto höher sind die Prüfungsgebühren.
Auch die Anzahl der Eintragungen von Begleitpersonen ist nicht unbegrenzt kostenfrei. Erkundige dich vorher bei der Führerscheinbehörde, wie viele Personen du ohne Gebühren eintragen lassen darfst.
Versicherungsgesellschaften ziehen Fahrer zwar grundsätzlich mit einem Mindestalter von 18 Jahren vor, schätzen jedoch zunehmend Fahranfänger im begleiteten Fahrmodus. Damit reagieren sie auf die Tatsache, dass letztere weniger Unfälle verursachen als junge Fahrer, die direkt mit dem Kartenführerschein einsteigen.
Daher erhältst du beim begleiteten Fahren durch die Versicherung Vergünstigungen, je länger du begleitet fährst. Dazu erwartet die Kfz-Versicherung für das begleitete Fahren jedoch häufig, dass du selbst Versicherungsnehmer wirst.
Das bedeutet, dass du dich nicht bei deinen Eltern mitversicherst, wie es bei Fahranfängern üblich ist. Fährst du das Fahrzeug der Begleitperson, ist diese verpflichtet, ihre Versicherung über den zusätzlichen Fahrer des Fahrzeugs zu informieren.
Ohne einen der in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleiter zu fahren, ist keine gute Idee. Damit begehst du einen Verstoß der A-Klasse. Denn im Bußgeldkatalog wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden:
Mit beiden riskierst du erhebliche Nachteile:
Wenn eine Begleitperson mitfährt, muss sie in der Prüfbescheinigung für begleitetes Fahren eingetragen sein. Diese solltest du stets bei dir haben und auf Aufforderung vorlegen. Hast du sie vergessen oder weigerst dich, kostet es dich ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Beim begleiteten Fahren mit 17 gibt es einige Dinge, die du als Fahranfänger im Vorfeld wissen musst. Neben dem richtigen Umgang mit der Kfz-Versicherung zählt dazu auch, dass du den Nachweis für deinen mit 17 Jahren erhaltenen Führerschein immer griffbereit hast. Auch für die Begleitpersonen gibt es einige Punkte zu beachten. Am wichtigsten ist, dass sie korrekt eingetragen ist und präventive Tipps zum Straßenverkehr gibt.
Bei Beachtung unserer Hinweise steht deinem Start in die Welt des begleiteten Fahrens jedoch nichts mehr im Wege, vorausgesetzt du bist nicht im Ausland unterwegs. Dafür musst du oft bis zur Volljährigkeit warten. Wir wünschen dir auf jeden Fall immer eine gute und sichere Fahrt!
Du hast Fragen oder Wünsche? Sprich mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).