Rundum-Schutz
Der Verkehr auf der Autobahn stockt – und nun? Nur etwa die Hälfte der Autofahrer wissen, wie sie eine Rettungsgasse bilden und was es dabei zu beachten gibt. Seit 2017 gelten neue Regelungen und auch die entsprechenden Bußgelder wurden hochgeschraubt. Seit den Neuerungen sind sich Viele vor allem unsicher, wie sie auf Autobahnen eine vierspurige Rettungsgasse bilden sollen. Das und mehr erfährst du in diesem Artikel:
- Zwei-, drei- oder vierspurig: Die Gasse wird nach der Rechte-Hand-Regel immer rechts neben der linken Spur gebildet.
- Bei Stau in der Stadt, an Baustellen oder Auffahrten solltest du besonders aufmerksam sein.
- Achtung Bußgeld: Wer sich nicht an der Rettungsgasse beteiligt oder diese sogar behindert, muss mit hohen Strafen rechnen.
Die Rettungsgasse gibt es in Deutschland bereits seit 1982. Im Paragraf 38 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass für Einsatzfahrzeuge mit Martinshorn und Blaulicht Platz geschaffen werden muss. Paragraf 11 konkretisiert dies in dem Bilden einer Rettungsgasse auf Landstraßen und Autobahnen mit mindestens zwei Fahrstreifen bei Stau und bei stockendem Verkehr. Sie ist insbesondere bei Staus für die Rettungskräfte oft die einzige Möglichkeit, schnell am Unfallort einzutreffen. Wichtig: Die Pflicht, einen Rettungsgang zu bilden, gilt nicht nur für Autofahrer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer.
Sobald du auf der Autobahn oder außerorts bemerkst, dass es nur noch langsam vorangeht, sollte bereits die Gasse für Einsatzfahrzeuge angelegt werden. Das dient der Vorbereitung auf den Ernstfall und ist notwendig, da es meist nicht einsehbar ist, ob es ein paar Kilometer vor dir zu einem Unfall gekommen ist. Ohne vorauseilenden Rettungsweg reicht die Zeit im Ernstfall normalerweise nicht mehr aus, um den Rettungsgang anzulegen. Die Autos stehen im Stau dann dicht an dicht und es fehlt Platz zum Rangieren.
Das Prinzip ist immer das Gleiche. Fährst du auf der linken Spur, musst du nach links ausweichen. Fährst du auf einer der anderen Spuren, weichst du nach rechts aus. Die Gasse für Einsatzkräfte entsteht somit zwischen dem äußersten linken Fahrstreifen und den weiteren Fahrspuren.
Mit der Rechte-Hand-Regel lässt sich das ganz einfach merken: Schau dir den Handrücken deiner rechten Hand an, spreize den Daumen ab und sieh ihn als linke Spur. Die anderen Finger sind die übrigen Fahrspuren. Zwischen Daumen und den vier anderen Fingern befindet sich die große Lücke – da fahren die Einsatzfahrzeuge durch. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Autobahn zwei oder vier Fahrspuren hat.
In der Stadt ist die Gasse nicht gesetzlich vorgeschrieben, macht aber dennoch Sinn. Hier ist für jede Fahrtrichtung oft nur eine Spur vorhanden. Damit ein Krankenwagen trotzdem durchfahren kann, müssen sich alle Verkehrsteilnehmer so weit wie möglich Richtung Fahrbahnrand bewegen, sodass in der Mitte der Straße eine Lücke entsteht. Achte beim Bilden der Gasse darauf, ausreichend Abstand zu lassen, parallel zur Fahrbahn zu stehen und den Blinker zu setzen. Wenn du dich zu dem Zeitpunkt gerade an einer Kreuzung befindest, darfst du sie auch bei roter Ampel vorsichtig überqueren, um anderen Autos sowie den Einsatzkräften Platz zu machen.
Nähere dich einem Stau oder stockendem Verkehr in angemessener Geschwindigkeit. Bleibe ruhig und bilde die Gasse, indem du auf deiner Spur möglichst weit links beziehungsweise rechts fährst (siehe oben). Der Standstreifen sollte möglichst nicht befahren werden.
Sollten bei einer Baustelle die Fahrspuren zum Ausweichen nicht ausreichen, darfst du den Standstreifen bis zur Hälfte benutzen. Normalerweise muss der Standstreifen immer frei bleiben, er wird nicht als Rettungsweg benutzt. Für große Einsatzfahrzeuge ist er oft nicht breit genug. Es können sich kaputte Autos dort befinden, die den Weg versperren. Außerdem wird er ständig von Autobahnauf- und -abfahrten unterbrochen, was die Einsatzkräfte daran hindert, den Unfallort möglichst schnell zu erreichen.
Häufig gibt es bereits auf den Autobahnauffahrten Stau oder zäh fließenden Verkehr. Befindest du dich gerade auf der Autobahnauffahrt, fahre so weit es geht nach rechts und schaffe dadurch Platz für die Einsatzkräfte. Bist du gerade vor einer Autobahnauffahrt, musst du für den Krankenwagen so viel Platz lassen, dass er die Gasse erreichen kann.
Bei Stau sowie stockendem Verkehr sind du und alle anderen Verkehrsteilnehmer verpflichtet, einen Rettungsgang zu bilden. Achte dabei auf etwa fünf Meter Abstand zum Fahrzeug vor dir. Solange du noch nicht die Stauursache erreicht hast, muss der Rettungsweg bestehen bleiben. Denn auch wenn Notarzt, Krankenwagen und Polizei schon durchgefahren sind, können später noch weitere Einsatzkräfte nachkommen. Durch das richtige Verhalten aller Verkehrsteilnehmer bei Stau und zäh fließendem Verkehr können Einsatzkräfte schnell den Unfallort erreichen und es entstehen keine weiteren Hindernisse.
Als Einsatzkräfte gelten:
Alle anderen dürfen die Gasse nicht befahren. Nur in Belgien darfst du mit einem Motorrad durchfahren.
Bis 2017 war die Strafe für alle, die keine Rettungsgasse gebildet haben, obwohl die Situation es erforderte, relativ mild: 20 Euro wurde dafür gefordert. Seit der neuen Regelung müssen Verkehrsteilnehmer, die sich nicht daran halten, mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen.
Seit 2017 gibt es folgende Strafen:
Außer beim ersten Punkt gibt es zusätzlich zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Bei den genannten Punkten handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten. Wer absichtlich den Rettungsweg blockiert oder die Einsatzkräfte behindert, wird wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach Paragraf 315c StGB als Verkehrsstraftäter behandelt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn du hinter dem Krankenwagen in der Rettungsgasse fährst oder in der Gasse gegen die Fahrtrichtung. In so einem Fall sind Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren möglich.
Eine freie Gasse kann Leben retten und ist für die Hilfskräfte sehr wichtig, damit sie schnell zum Einsatzort fahren können. Wenn du selbst einmal in einen Unfall verwickelt wirst, hilft dir die Kfz-Versicherung von Generali.
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