Ungerechtes Arbeitszeugnis: Als Arbeitnehmer wehren

Ungerechtes Arbeitszeugnis: So können sich Arbeitnehmer wehren
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Unge­rech­tes Arbeits­zeug­nis: So kön­nen sich Arbeit­neh­mer weh­ren

Das Arbeitszeugnis des bisherigen Arbeitgebers kann für die Karriere von entscheidender Bedeutung sein. Umso schlimmer, wenn ein schlechtes Arbeitszeugnis ausgestellt wird.

Wir beantworten folgende Fragen zum Thema ungerechtes Arbeitszeugnis:

  • Was tun, wenn das Arbeitszeugnis schlecht ausfällt und weitere Karriereschritte behindert?
  • Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen?
  • Gibt es einen Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis?
  • Woran lässt sich ein schlechtes Arbeitszeugnis erkennen?

Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. In einem solchen Arbeitszeugnis müssen die im Rahmen einer Anstellung geleisteten Tätigkeiten umfassend dokumentiert werden. Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, dass Leistung und Führung angemessen und gerecht beurteilt werden. Der Anspruch ergibt sich aus § 109 der Gewerbeordnung.

Wichtig: Verlangt der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, kann der Arbeitgeber es bei einem einfachen Zeugnis belassen. Dieses kann sich auf Angaben zu Dauer und Art der Tätigkeit beschränken.

Wann besteht Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Der Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses besteht ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheidet. Das faktische Ausscheiden aus dem Betrieb ist dabei maßgeblich. Der Anspruch besteht auch, wenn ein Arbeitgeber während eines Kündigungsschutzprozesses nicht durch seinen Arbeitgeber beschäftigt wird.

Schlechtes Arbeitszeugnis anfechten: Geht das?

Gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis können Angestellte vorgehen. Zunächst kann der Arbeitgeber zu Berichtigungen aufgefordert werden. Nimmt der Arbeitgeber diese nicht vor, ist bei einem ungerechten Arbeitszeugnis der Gang zum Arbeitsgericht regelmäßig erforderlich.

Was geht vor Gericht? Fällt das Arbeitszeugnis unterdurchschnittlich aus, ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht. Er muss nachweisen, dass die schlechte Beurteilung zutrifft. Verlangt der Arbeitnehmer dagegen eine überdurchschnittliche Bewertung, muss er diese Beurteilung auch rechtfertigen und nachweisen. In der Praxis enden sehr viele Prozesse vor dem Arbeitsgericht mit einem Vergleich. Für Arbeitnehmer ist der Gang vors Arbeitsgericht möglicherweise mit Kosten, seltener mit Risiken verbunden. Meistens fällt das Arbeitszeugnis nach einer gerichtlich verfügten Änderung besser aus als vorher. Schlechter wird das Arbeitszeugnis dagegen nicht. Die Kosten eines gerichtlichen Prozesses werden jedoch allenfalls durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen.

Arbeitnehmer, die ein schlechtes Arbeitszeugnis anfechten, sollten ihren Anspruch relativ zeitnah geltend machen. Eine sofortige Aufforderung zur Korrektur ist zwar nicht erforderlich. Vergeht ein allzu langer Zeitraum, kann der Anspruch jedoch verwirken.
Wichtig: Das Arbeitszeugnis in Eigenregie umzuändern ist übrigens in keinem Fall eine gute Idee. Deshalb immer den offiziellen Weg wählen uns das Zeugnis zur Not anfechten. Fälschungen und Bewerbungslügen ziehen negative Konsequenzen nach sich. Mehr dazu erfährst Du in diesem Beitrag über Zeugnis fälschen.

Schlechtes Arbeitszeugnis erkennen: Diese Formulierungen schaden der Karriere

Bei impliziten Aussagen im Arbeitszeugnis unterscheiden sich Theorie und Praxis ganz erheblich. § 109 der Gewerbeordnung liegt eigentlich fest:

„Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.“

Die Praxis sieht jedoch anders aus. Arbeitgeber informieren sich über bestimmte Formulierungen gegenseitig über Qualitäten und Schwächen von Angestellten. Einige dieser Formulierungen können der Karriere regelrecht schaden. Will ein Arbeitgeber im Zeugnis dokumentieren, dass der Arbeitnehmer nicht die erwarteten Leistungen gezeigt hat, wird er dabei verschiedene Formulierungen nutzen. Dazu zählen zum Beispiel „er war stets bemüht/versucht/bestrebt“ oder „erfüllte die Anforderungen im Wesentlichen/ohne Schwierigkeiten/mit Unterstützung des Vorgesetzten“.

Hellhörig sollten Arbeitnehmer auch werden, wenn der Verfasser des Zeugnisses mit Verneinungen des Gegenteils arbeitet. Ein Vertriebsmitarbeiter, der „nicht unbeträchtliche Steigerungen der Umsätze“ herbeiführte, führte eben auch keine beträchtlichen Steigerungen herbei. Ähnlich zu verstehen sind „nicht unbedeutende Erfolge“. Wer seine Aufgaben „ohne Tadel“ erfüllte, verdiente eben gerade kein Lob.
Nicht nur die Leistungen eines Arbeitnehmers, sondern auch sein Betragen können in verklausulierten Formulierungen Einzug ins Arbeitszeugnis halten. Allerdings ist die Interpretation hier nicht immer so einfach. Geradezu legendär sind Formulierungen wie ein „Beitrag zur Verbesserung des Betriebsklimas“. Dies wird häufig als Hinweis auf Alkoholkonsum interpretiert. Arbeitnehmer, die sich „gut zu verkaufen“ wissen, gelten dagegen als schwierige Persönlichkeiten. „Einfühlungsvermögen für die Belange der Kollegen“ ist ein Hinweis auf inadäquates Verhalten gegenüber Kolleginnen.

Kein Anspruch auf Abschlussformel

Viele Arbeitnehmer finden ihr Arbeitszeugnis ungerecht, weil der Arbeitgeber auf eine Abschlussformel verzichtet hat. Günstig für die Karriere ist etwa eine Formulierung der folgenden Art: „Wir bedauern, dass der Arbeitnehmer ausscheidet und danken ihm für die stets gute Zusammenarbeit. Darüber hinaus wünschen wir dem Arbeitnehmer für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“ Eine solche Formulierung gilt als klar positives Urteil des bisherigen Arbeitgebers. Anspruch auf eine solche Formulierung haben Arbeitnehmer laut Bundesarbeitsgericht jedoch nicht (20. 2. 2001 - 9 AZR 44/00).

Arbeitnehmer haben auch keinen Anspruch darauf, dass das Arbeitszeugnis durch den Arbeitgeber oder eine vertretungsberechtigte Person des Unternehmens unterschrieben wird. Es reicht aus, wenn das Zeugnis durch einen ranghöheren Mitarbeiter unterschrieben wird. Eine Unterzeichnung durch sehr hochrangige Organe kann jedoch auch ein Hinweis auf ein gutes Urteil sein.

Arbeitgeber haften für Arbeitszeugnis

Darf ein Arbeitgeber ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen? Die Antwort: Ja – er muss es sogar gegebenenfalls. Arbeitgeber haften für Arbeitszeugnisse. Dies gilt sowohl gegenüber Arbeitnehmern als auch gegenüber späteren Arbeitgebern.

Die Haftung des Arbeitgebers für Arbeitszeugnisse gegenüber dem Arbeitnehmer bezieht sich auf Verdienstausfälle. Kommt es zu einem nachgewiesenen Verdienstausfall infolge eines nicht erteilten Zeugnisses, steht Arbeitnehmern unter Umständen ein Schadensersatzanspruch zu. Allerdings müssen Arbeitnehmer nachweisen, dass das Fehlen des Zeugnisses ursächlich für die Nichteinstellung bei einem neuen Arbeitgeber war. Dafür ist es jedoch sehr wichtig, ein Zeugnis sehr rasch nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb schriftlich und nachweisbar einzufordern. Außerdem gilt es nachzuweisen, dass ein potenzieller Arbeitgeber ernsthaft an einer Anstellung interessiert war.

Arbeitgeber haften auch gegenüber späteren Arbeitgebern eines Angestellten. Dies gilt, wenn Arbeitszeugnisse grob falsch ausgestellt werden. Verschweigt ein Arbeitgeber zum Beispiel erhebliche Vermögensstraftaten seines Angestellten im Zeugnis, verstößt dies gegen § 828 BGB (sittenwidrige Schädigung). Kann der neue Arbeitgeber nachweisen, einen Arbeitnehmer bei einem korrekten Zeugnis nicht angestellt zu haben, haftet der frühere Arbeitgeber. Der Nachweis ist bei erheblichen Tatbeständen einfach zu führen.

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