Rundum-Schutz
Ein Wechselkennzeichen ist ein Kfz-Kennzeichen, das du für zwei Fahrzeuge benutzen kannst – allerdings nicht gleichzeitig. Das Wechselkennzeichen bietet mehr Flexibilität als ein Saisonkennzeichen. Bei Anmeldung von 2 Fahrzeugen über ein Wechselkennzeichen spart man im Vergleich zur normalen Anmeldung von zwei Fahrzeugen häufig bei der Kfz-Versicherung.
Was ist ein Wechselkennzeichen?
Das Wechselkennzeichen gibt es in Deutschland seit dem 1. Juli 2012. Geregelt sind die Kennzeichen in § 8 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Dort ist beispielsweise festgelegt, dass das Wechselkennzeichen bei der Zulassung von zwei Fahrzeugen auf den gleichen Halter zugeteilt werden darf. Außerdem müssen beide Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse angehören.
Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei separaten Teilen, die am Kfz befestigt werden. Ein Teil des Nummerschilds ist das gemeinsame Kennzeichen. Zusätzlich gibt es einen fahrzeugbezogenen Teil.
Wechselnder / gemeinsamer Teil
Der gemeinsame Kennzeichenteil ist für beide Fahrzeuge identisch. Er lässt sich demnach auswechseln. Du bringst ihn an das Fahrzeug an, das gerade bewegt werden soll.
Fester / fahrzeugbezogener Teil
Das fahrzeugbezogene, kleinere Kennzeichenteil besteht ausschließlich aus der letzten Ziffer. Dies ist die sogenannte Erkennungsnummer. Dieser Teil wird fest am Fahrzeug angebracht und nicht ausgewechselt.
Regeln für das Fahren mit Wechselkennzeichen
Entscheidest du dich für ein Wechselkennzeichen, darfst du nicht beide Fahrzeuge gleichzeitig nutzen. Aus diesem Grund wurde der gemeinsame Kennzeichenteil eingeführt: Lässt du ein Fahrzeug stehen, musst du den Kennzeichenteil am anderen Fahrzeug anbringen, um es benutzen zu können.
Wichtig: Es reicht nicht, den gemeinsamen Kennzeichenteil des Wechselkennzeichens hinter die Windschutzscheibe zu legen. Du musst diesen Teil ausnahmslos am Platzhalter des Nummernschildes anbringen. Denn der Betrieb eines Fahrzeugs ohne vollständiges Wechselkennzeichen stellt einen Verstoß dar. Dich erwartet ein Bußgeld in Höhe von 50 EUR.
Gut zu wissen: Du darfst mit vollständig angebrachten Wechselkennzeichen genauso auf öffentlichen Straßen parken wie mit anderen Kennzeichen auch. Für das gerade nicht geführte Fahrzeug gilt dies aber nicht. Das Abstellen auf öffentlichen Straßen ist ohne vollständig angebrachtes Wechselkennzeichen nicht gestattet. Stellst du ein solches Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße ab, erwartet dich eine Strafe in Höhe von 40 EUR. Wenn du ein Wechselkennzeichen nutzen möchtest, solltest du somit über einen privaten Stellplatz verfügen.
Gibt es ein Wechselkennzeichen für Motorrad und Anhänger?
§ 8 FZV legt die Bedingungen fest, unter denen ein Wechselkennzeichen zugeteilt werden kann. So müssen beide Fahrzeuge in dieselbe Fahrzeugklasse fallen.
Die Fahrklassen sind:
Du kannst also ein Wechselkennzeichen für zwei Motorräder oder zwei Anhänger, nicht aber für je ein Motorrad und einen Anhänger verwenden. Die Kombination PKW und Campingfahrzeuge oder PKW und Oldtimer-PKW ist somit auch zulässig.
Was kostet ein Wechselkennzeichen?
Bei der Zulassungsstelle fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von durchschnittlich 65 EUR an. Für die Prägung von zwei Kennzeichen fallen ungefähr weitere 40 EUR an. Rechne deshalb mit rund 105 EUR Gesamtkosten für die Kennzeichen.
Wie wird ein Wechselkennzeichen beantragt?
Folgende Schritte solltest du vor dem Antrag zur Zulassung beachten:
Fazit
Ein Wechselkennzeichen kann sich lohnen, wenn du zwei Fahrzeuge besitzt und jederzeit zwischen diesen wechseln, sie aber nicht gleichzeitig nutzen möchtest. Das Kennzeichen ist also flexibler als ein Saisonkennzeichen. Bedenke jedoch, dass du für beide Autos Kfz-Steuer zahlen musst und das gerade nicht aktive Fahrzeug einen privaten Abstellplatz benötigt.
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